Hund auf eigenem Grundstück anleinen?

  • Zitat

    klingt nach verischerungs Betrug :D die wollen nur Schmerzensgeld.


    da kann dir nix passieren.


    Auf euren Grundstück hat keiner was zu suchen , ohne erlaubnis.



    Bitte gib DAZU mal eine Quelle an. Danke. Würd mich interessieren, wie du das begründest bzw. auf welche Rechtsgrundlage du dich berufst.

  • kirsten: Die Frau wollte weder die Adresse, noch eine Tel.Nr. dalassen. Ihren Namen hat sie uns auch nicht gesagt.


    Sie ist in ihr Auto gestiegen - als meine Mum sie nach den Daten fragte oder ob sie sich lieber bei uns melden würde - ohne Kommentar gefahren...

  • Zitat

    kirsten: Die Frau wollte weder die Adresse, noch eine Tel.Nr. dalassen. Ihren Namen hat sie uns auch nicht gesagt.


    Sie ist in ihr Auto gestiegen - als meine Mum sie nach den Daten fragte oder ob sie sich lieber bei uns melden würde - ohne Kommentar gefahren...


    Oh, das ist blöd...


    So was ähnliches hatte ich auch mal mit nem Müllmann, den Dana in den Arm gebissen hatte... er hat natürlich alle unsere Kontaktdaten bekommen, aber wir nix von ihm und die Kollegen sagen, der fährt diese Tour sonst nie, die kennen den auch nicht :???: Ich hab wochenlang hier ne große Pralinenschachtel liegen gehabt, in der Hoffnung, den mal wieder zu treffen und vor allem gezittert, ob da noch ne Anzeige nachkommt... Kam nix. :gott:


    Ärgerlich... aber dann kannste nur abwarten... und natürlich verhindern, das sowas noch mal passiert... falls da was kommt, wäre es sicher von Vorteil, wenn bis dahin das Grundstück gesichert wäre, zum Beispiel...


    Lieben Gruß


    Kirsten

  • Zitat

    klingt nach verischerungs Betrug :D die wollen nur Schmerzensgeld.


    da kann dir nix passieren.


    Auf euren Grundstück hat keiner was zu suchen , ohne erlaubnis.


    Das ist falsch. Hunde sind heutzutage auch auf dem eigenen Grundstück so zu halten, dass Dritte durch sie nicht geschädigt werden können. Selbst bei Hausfriedensbruch oder Einbruch darf ein Hund nicht beißen bzw. ist der Halter haftbar, wenn er es doch tut.
    Ich kenne das von Pferdekoppeln - selbst wenn da hirnrissige Jugendliche auf die Idee kommen, sich drauf zu schleichen und die Pferde zu reiten und sich dabei verletzen, haftet der Tierhalter. Er hätte die Tiere besser sichern müssen. Das ist ziemlich unsinnig - man merkt quasi erst, dass die Sicherung nicht ausreichend war, wenn was passiert ist und dann ist es zu spät..


    Wenn du wirklich Sorge hast, würde ich mal nen Anwalt anrufen bzw. die Rechtschtzversicherung in Anspruch nehmen (da gibts Beratungen). Ansonsten würde ich Schadensbegrenzung (mit Kuchen vorbeigehen) betreiben und abwarten.


    PS: Ich leite das ab aus §833 BGB (Haftung des Tierhalters) und ggf. §254 BGB (Mitverschulden).

  • Hallo liebe Themenstarterin!


    Das ist ja eine ganz blöde Sache die euch da passiert ist.
    An eurer Stelle würde ich als Sofortmaßnahme mich gemeinsam mit deiner Mutter hinsetzen und so genau wie möglich und mit Uhrzeiten versehen aufschreiben was heute Mittag genau passiert ist. Also so eine Art Protokoll erstellen solange die Geschehnisse "noch frisch" sind und ihr euch noch ganz präzise an den genauen Ablauf und die Uhrzeiten erinnern könnt. So habt ihr alle Fakten beisammen falls noch etwas nach kommen sollte. Außerdem wirkt es später sehr viel glaubwürdiger wernn ihr genaue Uhrzeiten nennen und aussagen könnt ihr wisst alles noch deshalb so genau weil ihr es euch gleich notiert habt; sollte die Sache vor Gericht landen.
    Bei dem Mädchen entschuldigen könnt ihr euch ja nun leider nicht, da ihr keine Kontaktdaten erhalten habt. Das ist Schade aber nicht zu ändern. Vielleicht könnt ihr trotzdem etwas für das Mädchen besorgen. So habt ihr jedenfalls etwas in der Hand, falls die Familie des Mädchens noch einmal Kontakt zu euch aufnehmen sollte und damit euren guten Willen zeigen.
    Wie die ganze Sache rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen, da bin ich keine Expertin. Was mir nur in den Sinn kommt ist die Tatsache, daß offensichtlich jeder das Grundstück betreten kann ohne auf den Hund hingewiesen werden. Das heißt auch Postbote, Zeitungsboten gegebenenfalls Leute die Hilfe suchen, als Menschen denen man durchaus zugestehen würde das Grundstück zu betreten werden nicht auf euren Hund hingewiesen. Oder gibt es ein Warnschild.
    Nichts desto trotz hat ein 7 jähriges Mädchen, noch dazu in Begleitung seiner Mutter!, absolut gar nichts auf eurem Grundstück und an eurem Hund zu suchen. Ganz klar. Ein 7 jähriges Mädchen sollte eigentlich bereits selbst wissen, daß man an fremde Hunde nicht ungefragt heran geht. Von der Mutter mal ganz zu schweigen. Vielleicht ist die Reaktion der Mutter auch zum Teil auf ihr eigenes schlechtes Gewissen zurück zu führen. (nur eine Vermutung)
    Ihr könnt im Moment wohl nichts weiter tun als abwarten.
    Sollte eine Anzeige folgen würde ich an eurer Stelle nichts selbständig unternehmen sondern sofort einen Anwalt einschalten und das weitere Vorgehen mit ihm absprechen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Na ja, doof ist natürlich, dass das Grundstück in dem Fall nicht eingezäunt/eingefriedet ist. Ein kleines Kind kann nicht zwangsläufig erkennen, wo eine Grundstücksgrenze anfängt oder aufhört und Eltern werden nicht unbedingt haftbar/verantwortlich gemacht, weil sie ihre Augen nicht überall haben können und auch nicht müssen lt. Rechtssprechung, soweit mir bekannt. Bei eingefriedeten/verschlossenen Grundstücken, wo bestenfalls noch Warnschilder angebracht sind, wird, so viel ich weiß, mittlerweile auch häufig zugunsten des "Verursachers" entschieden. Wäre also auch wieder noch was anderes. Bei uns z.B. müßte man gezielt über den Zaun klettern, das wäre dann aber auch Hausfriedensbruch, Warnschilder zwecks Hund haben wir auch ...aber ob das bei Kindern auch greifen würde :???: ...keine Ahnung :ka: Aber wie hoch muss denn ein Grundstück eingezäunt sein, um dass es als "sicher" gegen kletternde Kinder gilt? 10 Meter hoch und ein Riesen-Netz oben drüber :???: Nee, ich glaube, da könnte man sich schon erfolgreich gegen verteidigen. Ach so, ja, wir hatten auch schon Nachbarskinder, die über den Zaun geklettert sind, weil der Ball rübergeflogen ist, obwohl sie wissen, dass hier ein Hund lebt. Ich glaube, da würde ich die "Schuld" auch nicht einfach so auf mich nehmen ...weil, alt genug sind die Kinder eigentlich, um zu verstehen, dass man das nicht macht :???:

  • Es ist einer blöde Situation. Klar vielleicht war die Mutter Super aufgeregt und durcheinander, aber jemanden anschreien ist ja keine Lösung! Auch für das Kind nicht! Man hätte erstmal den Schaden vom Arzt begutachten lassen sollen und dann mit dem Kind in Ruhe vorbei kommen können. Vielleicht hätte die kleine ihre Angst auch überwunden und man hätte aufklären können, wieso der Hund gebissen hat und warum das Kind auf eurem grundstück war..

  • Zitat

    Bitte gib DAZU mal eine Quelle an. Danke. Würd mich interessieren, wie du das begründest bzw. auf welche Rechtsgrundlage du dich berufst.



    nein so war meine rster gedanke.


    ganz erlich was würdet ihr tun ?


    euch entwas vom grundstück weg bewegen, ein krankenwagen + plozei rufen!
    und nich erst nach hause 20 min später zum unfallplatz dan zum artz :lachtot:

  • Zitat

    nein so war meine rster gedanke.


    ganz erlich was würdet ihr tun ?


    euch entwas vom grundstück weg bewegen, ein krankenwagen + plozei rufen!
    und nich erst nach hause 20 min später zum unfallplatz dan zum artz :lachtot:


    Der erste Gedanke ist aber leider nicht immer der richtige...


    Im Übrigen fände ich es schön, wenn du deine Beiträge nochmal lesen & die Fehler korrigieren würdest, bevor du sie abschickst - zumindest die offensichtlichen Tippfehler.

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