Hund auf eigenem Grundstück anleinen?
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Der erste Gedanke ist aber leider nicht immer der richtige...
Im Übrigen fände ich es schön, wenn du deine Beiträge nochmal lesen & die Fehler korrigieren würdest, bevor du sie abschickst - zumindest die offensichtlichen Tippfehler.
ok
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Prince, ich weis, du bist ein junger, ganz starker und cooler Kerl.
Aber leider ist das Leben nicht so. Desswegen, denke erstmal nach, bevor die den Schnabel aufreisst und lese doch bitte deine Beiträge vor dem Abschicken noch mal gegen, Buchstabensalat zu lesen ist anstrengend.
Aber natürlich nur, wenn du Zeit hast und nicht ständig in den 700 ps Autos unterwegs bist.
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Bei einer Anzeige müsste man euch nachweisen, dass es euer Hund war der das Kind gebissen hat.
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Prince, ich weis, du bist ein junger, ganz starker und cooler Kerl.
Aber leider ist das Leben nicht so. Desswegen, denke erstmal nach, bevor die den Schnabel aufreisst und lese doch bitte deine Beiträge vor dem Abschicken noch mal gegen, Buchstabensalat zu lesen ist anstrengend.
Aber natürlich nur, wenn du Zeit hast und nicht ständig in den 700 ps Autos unterwegs bist.
Nene , heute nicht
Liege mit mein Lapi auf dem Bett -
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Na ja, doof ist natürlich, dass das Grundstück in dem Fall nicht eingezäunt/eingefriedet ist. Ein kleines Kind kann nicht zwangsläufig erkennen, wo eine Grundstücksgrenze anfängt oder aufhört und Eltern werden nicht unbedingt haftbar/verantwortlich gemacht, weil sie ihre Augen nicht überall haben können und auch nicht müssen lt. Rechtssprechung, soweit mir bekannt. Bei eingefriedeten/verschlossenen Grundstücken, wo bestenfalls noch Warnschilder angebracht sind, wird, so viel ich weiß, mittlerweile auch häufig zugunsten des "Verursachers" entschieden. Wäre also auch wieder noch was anderes. Bei uns z.B. müßte man gezielt über den Zaun klettern, das wäre dann aber auch Hausfriedensbruch, Warnschilder zwecks Hund haben wir auch ...aber ob das bei Kindern auch greifen würde ...keine Ahnung Aber wie hoch muss denn ein Grundstück eingezäunt sein, um dass es als "sicher" gegen kletternde Kinder gilt? 10 Meter hoch und ein Riesen-Netz oben drüber Nee, ich glaube, da könnte man sich schon erfolgreich gegen verteidigen. Ach so, ja, wir hatten auch schon Nachbarskinder, die über den Zaun geklettert sind, weil der Ball rübergeflogen ist, obwohl sie wissen, dass hier ein Hund lebt. Ich glaube, da würde ich die "Schuld" auch nicht einfach so auf mich nehmen ...weil, alt genug sind die Kinder eigentlich, um zu verstehen, dass man das nicht macht
Das stimmt schon: Eltern können und müssen ihre Kinder nicht überall beaufsichtigen. Sie dürfen und müssen ihren Kindern auch eine altersgemäße Selbständigkeit zugestehen.
Aber mal ganz ehrlich, daß ein 7 jähriges Mädchen noch nicht dazu in der Lage ist zwischen Bürgersteig und fremden Grundstück zu unterscheiden und noch dazu auf einen fremden Hund auf dessen Grundstück zu geht ist doch schon krass, oder? Und die Mutter steht daneben und hindert ihre Tochter nicht daran. Das finde ich schon ganz schön heftig.
Wie ein Gericht in einem solchen Fall entscheidet vermag ich allerdings nicht zu sagen.
Was ich mir aber sehr gut vorstellen kann ist, daß sich die Mutter nicht wieder melden wird weil ihr, nach dem sie zur Ruhe gekommen ist, vermutlich selbst klar geworden sein dürfte, daß sie sich in dieser Situation nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat.
Zum Einen weil sie zugelassen hat, daß ihre Tochter zu dem fremden Hund hin läuft und zum Anderen weil es ihr anscheinend wichtiger war sich bei den Hundehaltern zu beschweren und die zu beschimpfen anstatt zunächst einmal ihre Tochter ärztlich versorgen zu lassen.
Das ist allerdings nur meine Vermutung
LGFranziska mit Till
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Wer weiß denn, ob der Hund gesichert ist/war? Vielleicht hat die TE ja auch einen unsichtbaren Zaun?
Das ist irrelevant, wenn ein Hund die Möglichkeit hat eine Person zu verletzen, ist er per Definition nicht ausreichend gesichert gewesen für die jeweilige Situation.
Ich muss sagen, finde die Geschichte auch mehr als seltsam.
Würd einfach abwarten und wenn noch was nachkommt wie Anzeige oder Forderungen, würd ich es an einen Anwalt weitergeben. -
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Das stimmt schon: Eltern können und müssen ihre Kinder nicht überall beaufsichtigen. Sie dürfen und müssen ihren Kindern auch eine altersgemäße Selbständigkeit zugestehen.
Aber mal ganz ehrlich, daß ein 7 jähriges Mädchen noch nicht dazu in der Lage ist zwischen Bürgersteig und fremden Grundstück zu unterscheiden und noch dazu auf einen fremden Hund auf dessen Grundstück zu geht ist doch schon krass, oder? Und die Mutter steht daneben und hindert ihre Tochter nicht daran. Das finde ich schon ganz schön heftig.Ja, ich bin doch genau der gleichen Meinung Ich fände es auch "unfair", wenn der Hund jetzt zum Wesenstest müsste deswegen, die HH vielleicht noch Auflagen bekommen würde oder was weiß ich ...aber die Rechtssprechung ist in Deutschland nun mal so, dass, wenn Kinder zu Schaden kommen, der HH immer erst einmal Schuld hat ...meist völlig unabhängig von den Umständen, die dazugeführt haben. Darum habe ich ja auch noch meine eigene Wohn-/Grundstückssituation geschildert, weil ich vermutlich genau so am A*sch wäre, wenn hier ein fremdes Kind über den Zaun klettert ...trotz Zaun und Warnschilder :/
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Naja mann muss sein Grundstück so sichern, wenn man einen freilaufenden Hund hat, dass niemand einfach reinkann, also Zaun und abgeschlossenes Tor. Schild reicht nicht.
Aber wenn z.B. ein Einbrecher drüber klettert, ist es auch deine Schuld, wenn der Hund beißt. Deutsches Recht
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Naja mann muss sein Grundstück so sichern, wenn man einen freilaufenden Hund hat, dass niemand einfach reinkann, also Zaun und abgeschlossenes Tor. Schild reicht nicht.
Aber wenn z.B. ein Einbrecher drüber klettert, ist es auch deine Schuld, wenn der Hund beißt. Deutsches Recht
Ist schon komisch, ich darf ja auch mich wehren bei Einbrechern, aber meinen Hund darf ich nicht auf die hetzen? Das kann nur wieder Deutschland sein...
Aber bei richtigen Wachhunden auf Firmengelände, wie sieht es da eig aus? -
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Ist schon komisch, ich darf ja auch mich wehren bei Einbrechern, aber meinen Hund darf ich nicht auf die hetzen? Das kann nur wieder Deutschland sein...
Aber bei richtigen Wachhunden auf Firmengelände, wie sieht es da eig aus?hier heisst das zauberwort wie immer: "verhältnismäßigkeit"
du darfst dich auch selber nur immer so wehren, wies die situation unbedingt zur gefahrenabwehr erfordert.
du darfst meinetwegen den einbrecher, der dich bedroht mit der bratpfanne eins überbraten - aber wenn er dann bewusstlos zu boden geht, darfst ihm nicht nochmal eine aufn kopf geben.
dein mann darf den einbrecher, der dich bedroht, k.o. schlagen (wenn er ihn nicht auf andere weise vertreiben kann) - aber er darf ihm nicht sämtliche knochen brechen.
so - wenn du nun einen einbrecher entdeckst, der dich bedroht und dein hund kommt dir zu hilfe und beisst den einbrecher kräftig in den allerwertesten, der geht vor schmerz zu boden und du kannst ihn dann dingfest machen - dann wird dir und dem hund wohl wenig passieren (insofern dir das gericht glaubt) - wenn der hund allerdings anfängt, den einbrecher anzuknabbern und er richtet "grösseren schaden als es zur gefahrenabwehr notwendig ist" an, dann hast du ein problem. vorallem, wenn du den hund womöglich noch "los hetzt" - da wirds dann ganz brenzlig.
das ist ziemlich schwammig - und immer eine einzelfallentscheidung. verlassen würd ich mich auf die "notwehr" eher nicht - da gibts alle möglichen seltsame entscheidungen.
zum thema:
in der regel gilt: ein hund muss stets so "gesichert" (also auf einem gesicherten, eingezäunten grundstück) sein oder so unter aufsicht sein (sprich: besitzer muss jederzeit eingreifen können) dass niemand durch den hund zu schaden kommen kann.
das ist eine faustregel, die man unbedingt beherzigen sollte, will man ärger, wie die TE ihn event. jetzt hat, vermeiden will.
grad wenn kinder involiert sind, wirds ganz ganz schwer, wenn denn eine anzeige erfolgt, noch was zu richten.
ein zaun und ein gesichertes tor - ggf. noch mit einem hinweisschild - rettet einen auch nicht zu 100% vor einer haftung - aber unter umständen wirds da dann wenigstens nur eine teilschuld - je nach den einzelfallumständen eben.
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