Hund auf eigenem Grundstück anleinen?
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Das Grundstück, um das es geht, ist nicht gesichert:
Lieben Gruß
Kirsten
Ich würde sagen, noch nicht mal dann hat ein Fremder etwas auf meinem Grundstück zu suchen. -
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Ja das ist ja mal ne seltsame Story und so unglaubwürdig sich das alles anhören mag, gesehen habt ihr es nicht das euer Hund nicht gebissen hat, oder?
Und klar die Mutter hat in der falschen Reihenfolge gehandelt, aber ihr könnt mir glauben (ich arbeite in einem Krankenhaus in der Ambulanz) ich hab schon bei manchen Eltern die Sicherungen durchbrennen sehen und die dann völlig falsch gehandelt haben vor lauter Panik. Und Kinder schätzen Gefahren meistens falsch ein, wie hier wird sich das Kind wahrscheinlich nix bei gedacht haben ne Einfahrt rauf zu laufen und den Garten zu betreten.
Aber man sollte auch immer beide Seiten betrachten, die Story klingt sehr unglaubwürdig, aber wenns wirklich so gewesen sein sollte und die Mutter z.B. hier gepostet hätte, hätte es geheißen "Grundstück nicht gesichert? Und Hund unangeleint und unbeaufsichtigt im Garten? Der Halter ist ja unverantwortlich!"
Hier müssen sich wohl beide Seiten den Schuh anziehen, das Sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind - Mutter hat das Kind kurz aus den Augen gelassen und ihr habt den Hund kurz unbeaufsichtigt im Garten gelassen.
Mein Grundstück war bis vor 4 Wochen auch nicht eingezäunt und mein Hund hatte im Garten nix verloren wenn ich nicht dabei war, und das nicht nur um andere zu schützen (ich lege für kein Lebewesen die Hand ins Feuer das nie was passieren würde) sondern auch um meinen Hund zu schützen.... es muss nur mal ne Katze in irgendeiner ecke sitzen und der Hund läuft auf die Straße in ein Auto.
Und es ist ja nunmal so im armen Deutschland, das ein Hund nicht beißen darf auch wenn jemand unerlaubt das Grundstück betritt. -
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Hallo ihr alle,
bis jetzt ist nichts gekommen, und ich denke, dass da auch nichts mehr kommen wird...
Das habe ich ja bereits vermutet.
Die Mutter hat sich halt auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Habt ihr denn eigentlich mittlerweile auch Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen?
(Einen Hund ungesichert und unbeaufsichtigt draußen herum laufen zu lassen, auch wenn es auf dem eigenen Grundstück ist, war ja nun auch nicht wirklich in Ordnung. Aber ich glaube, daß ist auch durch den Vorfall auch klar geworden.)LG
Franziska mit Till
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Wir hatten einen ähnlichen Fall. Es spazierte einfach jemand durch das Gartentor in unseren Garten. Er kam mit einer Schramme davon, kein Biss o.ä., aber eben Kratzer durch's hochspringen. Unser Garten ist eingezäunt, trotz alledem bin ich seit diesem Vorfall sehr vorsichtig. Wir haben nun ein Schild in knallrot, dass sich freilaufende Hunde im Garten befinden. Das ist natürlich nur ein Hinweis, reinmarschieren kann immer wieder jemand und dann bin ich haftbar. Absolut idiotisch. Aber was will man machen? Anfangs habe ich den Hund sogar mit Schlepp im Garten gesichert, irgendwann wurde mir das doch zu blöd, denn das ist doch das Territorium, wo er sich im Grunde ungehindert bewegen darf.
Ich würde euch empfehlen, den Garten einzuzäunen und dann auch so, dass es keine Möglichkeit für Außenstehende gibt, in diesen einzudringen.
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Leider sind die Leute und die Gesetzeslage heute so idiotisch.
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Leider sind die Leute und die Gesetzeslage heute so idiotisch.
Genau so ist es! -
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Ist doch krank-der könnte doch wieder zu Bewusstsein kommen. Also ich glaube ich würde zuschlagen bis die Polizei da wäre.
Gesetze gibt es, da kann man nur noch den Kopf schütteln.Es wäre ja wohl auch unnötig, einem bereits bewusslosen Menschen noch eins mit der Pfanne "überzubraten"... dies nur mal am Rande! Ich bin froh, dass wir Gestze haben, die Selbstjustiz unter Strafe stellt. Sonst hätten wir bald Zustände wie in den USA, wo jeder zweite Bürger bewaffnet ist. Erschreckend, wie ich finde!
Zur Sache. Ich würde meinen Hund niemals unbeaufsichtigt auf einem Gelände lassen welches nicht eingezäunt ist. Aus mehreren Gründen. Es könnten beispielsweise Menschen oder Hunde das Grundstück betreten und es passiert u. U. das, was die TS geschildert hat. Aber der Hund ist ebenfalls gefährdet, er kann jederzeit unkontrolliert das Grundstück verlassen. Und Hunde, die sich langweilen, lassen sich gerne und schnell ablenken... laufen auf die Strasse, anderen Hunden hinterher etc. Verantwortlich ist in jedem Fall die TS, sollte das Kind wirklich verletzt worden sein. Das wäre zumindest meine Rechtsauffassung.
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Öhm, setz Dich mal mit den Waffengesetzen der vereinigten Staaten auseinander... Du wirst schnell feststellen, dass jeder Statt ein eigenes hat und die Statisk zu den Straftaten ist auch sehr interessant.
Zudem, wenn ich mir den Staat und die Verhältnisse so anschaue... amerikanische Verhältnisse haben wir hier schon etwas länger.
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Zudem, wenn ich mir den Staat und die Verhältnisse so anschaue... amerikanische Verhältnisse haben wir hier schon etwas länger.
OT: Leider!
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OT: Leider!
Ich weiß. Geht mir genauso!
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