Hund auf eigenem Grundstück anleinen?
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Zitat
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass ein Schild, welches vor dem Hund auf dem Grundstück warnt, vor Gericht so ausgelegt wird, dass ich um die Gefährlichkeit meines Hundes wusste und ihn somit hätte besonders sichern müssen.
Weiß da jemand was dazu?
So kenne ich das auch. Jedoch gilt es dann auch, dass ein Zaun da ist, der erst einmal das Gebiet abgrenzt/absichert. An dem Zaun muss dann an den Toren Warnschilder sein. Geht eine Person dann trotzdem unaufgefordert auf das Grundstück und es passiert was, ist die Person dann schuld, da es ein Schild gab. -
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Habe das hier dazu gefunden....
"Es gibt den Begriff "Öffentlichkeitscharakter". Ich weiß nicht ob der in der Rechtssprechung verankert ist. Aber z.B. in den Gutachten der Sachverständigen bezüglich der "Gefährlichkeit" eines Hunden und der Beurteilung der Situation, nachdem er jemanden gebissen hat, wird dieser Begriff häufig verwendet. Und da spielt es u.a. eine Rolle, wie gut ein Grundstück oder eine Wohnung gesichert ist gegen das unerwünschte Betreten durch "Unbefugte".
Unter diesem Gesichstpunkt ist es etwas anderes, wenn ich problemlos über einen niedrigen Vorgartenzaun steigen kann, der allgemein nur als eine optische Begrenzung gewertet wird, oder ob ich mich extrem anstrengen muß, um z.B. einen 1,80 m hohen Zaun oder Sichtschutz zu überklettern (was ohne eine Leiter o.ä. gar nicht geht). Eine Gartentüre, welches mittels Griff von außen nicht zu öffnen ist, aber wo ich von außen durch oder über das Gitter fassen kann, um dann mit dem von innen steckenden Schlüssel aufzuschließen, wird anders gewertet als eine Gartentüre, die nicht von außen zu öffnen ist usw.
Dann spielt natürlich die Schwere der Verletzung noch eine Rolle, wenn jemand bei mir eindringt und von meinem Hund gestellt und gebissen wird. Besitzt mein Grundstück einen sog. Öffentlichkeitscharakter, wird ein blauer Fleck genau so gewertet wie wenn mein Hund die Person z.B. auf der Straße belästig und verletzt hätte. Ein blauer Fleck an jemandem, der sich massiv anstrengen mußte, um unbefugt mein gut gegen "Unbefugte" gesichertes Grundstück zu betreten, verläuft hingegen eher im Sande. Vor allem wenn er mein Grundstück betreten wollte, um eine Straftat zu begehen. Ein abgebissener Arm ist in der selben Situation aber wieder etwas völlig anderes. Für die Haltung eines Hundes, der zu solch einer Handlung neigt, war das Grundstück dann nicht gut genug gesichert!"
Quelle: http://www.recht.de/phpbb/view…aa73de8b32d79a34&start=15
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