Sachkundenachweis & Verhaltenstest beim Veterinäramt

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgende Fragen:


    Bin aus Berlin und habe 3 Hunde (davon 2 Rotti's). In NRW gelten Rottis zu den Listenhunden und deshalb bräuchte ich ein Sachkundenachweis, sowie Verhaltenstests.


    Könnte ich das auch hier in Berlin machen?
    Würde das dann auch in NRW gültig sein?


    Was meint ihr?


    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,
    da sich bisher niemand hierzu geäußert hat, bemühe ich mich mal.
    Zunächst gebe ich dir einmal die entsprechenden Paragraphen, die in NRW für Dich zum Tragen kommen, da bei uns zwischen "normalen" großen Hunden(sog. 40/20er Hunde), gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen unterschieden wird. Für dich kommt letzteres wahrscheinlich in Frage.



    Leider bin ichg aber auch kein Jurist, weshalb ich dir in jedem Falle die Rücksprache mit den zuständigen Behörden empfehle (Berlin & NRW!). Nach §10 Absatz 3 kannst du die Sachkunde und die Verhaltensprüfung bei einer (Zitat §5 Abs. 3) "Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde" ablegen. Da das Tierschutzgesetz Bundesrecht ist, müsste dies auch die berliner Behörden miteinschließen. Zudem hat Berlin bekanntermaßen ja eines der strengsten Hundegesetze in der Bundesrepublik, weshalb ich da gute Chancen sehe, dass du dies auch hier anerkannt bekommst. Trotzdem wie gesagt - Rücksprache halten, der Paragraphen-Dschungel ist ein dichter Urwald!


    Falls es vergleichbare Verhaltensprüfungen in Berlin nicht gibt, werden sie dir sicherlich auch keine für NRW abnehmen, dann hätte sich die Frage eh erübrigt, aber mit dem Berliner LHundG kenne ich mich nicht aus! Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Ich habe mit dem Veterinäramt Berlin und mit einem Veterinäramt in NRW gesprochen.


    Das Vetamt in Berlin hat gesagt, dass es geht. Also würde man ein Verhaltstest hier in Berlin machen und in NRW müsste man es anerkennen, da der Rottweiler ein Hund bestimmer Rassen in NRW und kein Kampfhund sei.
    Ich könnte auch mit einem anerkannten Prüfer den VH durchführen, also müsste ich es nicht mal beim Amtstierarzt machen.


    Daraufhin habe in Kontakt zum Vetamt Solingen aufgenommen. Die Dame hat das nicht bestätigt.
    Sie meinte: Man kann es bei einem anerkannten Prüfer machen, aber der müsste auch in NRW sein.



    Deshalb auch die ganze Verwirrung meinerseits. Berlin sagt so, NRW sagt genau das Gegenteil.
    Ich werde wahrscheinlich den VH in NRW machen, da ich dann auf der sicheren Seite bin.


    Danke für deine Bemühung.


    LG

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