Ärger wegen Hundeurin auf der Straße
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Hallo zusammen,
eine Frage führt mich zu euch.
Wir haben einen Eurasier-Mischlingsrüden, der bereits mit 14 1/2 Jahren ein stolzes Alter erreicht hat. Das unser Hund in dem Alter nicht mehr groß seine Blase kontrollieren kann, was die Haltbarkeit bei Blasendruck betrifft, und auch die Beinchen keine lange Strecken mehr laufen wollen, denke ich, kann man verstehen.Nun haben wir eine Meldung vom Ordnungsamt aufgrund einer Nachbarsbeschwerde bekommen, weil unser Hund eben nun mal die Blase nicht halten kann und statt irgendwo am Feld oder andere Grünflächen eben auf der Straße sein Pfützchen hinterlässt. Er beschädigt weder Hecken noch Autos noch sonstige auf der Straße befindlichen Gegenstände (Allein schon deshalb, weil das Pfötchen gar nicht mehr gehoben werden kann). Das der Kot weg geräumt wird, ist selbstverständlich.
Gibt es hierzu irgendwie rechtliche Grundlagen? Überall steht nur was von Hundekot. Der Verkehr wird nicht beeinträchtigt (Aquaplaning kann ausgeschlossen werden ). Und auch bleibende Schäden werden nicht hinterlassen. Stattdessen müssen wir uns kuriose Sachen anhören, dass sie zum Gesundheitsamt gehen würden, da wir nicht im Mittelalter sind, wo Mensch und Hund auf die Straße pinkeln.
In der örtlichen Polizeiverordnung wird auch nur Hundekot erwähnt und nichts von Hundepippi.
Hat da jemand schon mal irgendwelche Erfahrungen mit solchen Nachbarn/solche Beschwerden?
Viele Grüße,
Buhbär -
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Interessant, habe ich vorher noch nie gehört
Eventuell kann die Gemeinde das frei entscheiden.
Hat Dir das Ordnungsamt keinen Paragraphen genannt?
Und hast Du auf das Schreiben reagiert?
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omg...das hat aber gedauert, bis ich verstanden hab, worum es geht...
hab mich echt erst gefragt, was denn eine hundeurin ist...den sprung zum hunde-urin hat mein gehirn irgendwie erst im zusammenhang erkannt
wer lesen kann und so -.-hab ich auch noch nie von gehört, dass man dafür eins aufn deckel kriegt. an grundstückenbesitztümern fremder leute, klar...aber öffentliche straßen??
also als mensch kann man dafür ja ein knöllchen kassieren, aber als hund? nee oder?was genau stand denn in dem wisch vom OA drin? ich würd glaub ich einfach mal anrufen, sachlage schildern, nett nachfragen, was du bitte statt dessen machen sollst. kann ja nun keiner ernsthaft erwaten, dass du deinem hund ne windel anlegst oder ne gießkann mitschleppst der so...
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Vor der Angabe des Paragraphen stand unter anderem:
"Durch das Urinieren Ihres Hundes entstehen Lachen und Geruchsbelästigungen."Als Paragraph wurde nur ein Teil eines Paragraphen in der Polizeiverordnung markiert:
"Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichtet."Dieser Teil wurde farblich hervorgehoben, aber der geht noch weiter...
"Erfolgt dies dennoch, hat der Halter oder Führer des Hundes, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen."auch die StVo weißt nur auf Hundekot hin.
Mein Vater hat auf das Schreiben reagiert, mit einem leichten Touch von Zynismus. Auf die Bitte um einen umsetzbaren Vorschlag, wie man das Problem lösen kann, wurde nicht reagiert. es wurde nur erneut im Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass dies mit Bußgeld belegt werden könnte.Das Antwortschreiben von uns füge ich hier gleich noch an. muss erst PC wechseln
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Wenn Du weißt, dass dein Hund ggf. auf die Straße macht, nimm doch einfach Wasser mit kipp das dann drüber..
Wir hatten mal einen Hund in der Nachbarschaft, der immer an unser Haus gepinkelt hat und ja...das riecht man schon
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Und wenn ihr euch immer eine kleine Wasserfalsche einpackt und nach dem lösen Wasser drüber kippt?
Finde das ganze ehrlich gesagt etwas albern (Was soll euer Hund denn machen?), aber wäre vielleicht eine Lösung, damit alle zufrieden sind.
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Keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht. Aber ich würde einfach eine Flasche Wasser mitnehmen und kurz drüber schütten. Ich denke, ihr werdet mit eurem Oldie ja keine Riesenwanderungen mehr unternehmen.
Mir wäre das vermutlich zu doof, da lang nach "rechtlichen Grundlagen" rumzusuchen. Ihr könnte euren Rüden nicht "ändern", die Nachbarn aber auch nicht. -
Herrje - derzeit regnet es regelmäßig, was soll die Aufregung? Also vieles kann ich ja verstehen - das nun nicht...
Schalten die auch gleich das Ordnungsamt ein, wenn einer bei einem Open Air, Kirmes oder so "wildpinkelt?"
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Was das Rechtliche angeht kann ich euch nicht weiterhelfen, ich würde an eurer Stelle aber einfach mal zu den Nachbarn gehen und das Problem schildern und um Verständnis bitten. Und dann würde ich auch, wie schon vorgeschlagen, entweder immer eine Flasche Wasser mitnehmen und direkt 'nachspülen' oder halt nachdem der Hund wieder drinnen ist einen Eimer Wasser drüber kippen. Das würde ich auch den Nachbarn so sagen, denn dann sehen sie, dass du bemüht bist das Problem zu beheben oder wenigstens die Schäden zu mildern.
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Wenn es eine öffentliche Straße ist, hätten die Nachbarn nichts zu melden - wenn es eine Privatstraße ist... na ja, natürlich ist Fines Vorschlag der Vernünftigste.
Ich würd das aber so hochgradig albern und kleinbürgerlich-spießig finden, daß meinerseits bestimmt ein dummer Spruch käme. Ich meine - was, wenn ein Vogel auf die Straße kackt oder ein Marder, Igel oder sowas? Herrje - ich hoffe, die Nachbarn werden nie alt und inkontinent...
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