Unzumutbarer Gestank
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Heute habe ich mal eine rechtliche Frage in die Runde:
wir wohnen Garten an Garten mit einem Ehepaar, die drei erwachsene große Hunde halten. Die Hunde dürfen einmal am Tag zur immer gleichen Zeit für ein paar Minuten in Garten, den sie im Laufe der Zeit zu einem Acker umgestaltet haben. Zur Straße/Gehweg hin verläuft ein kleine aber steile Böschung, mäßig mit Buchenhecke bedeckt. Da die Hunde viel Zeit und Langeweile haben, wird jeder unbescholtene Passant aus dem Hinterhalt angebellt und der attackierte rettet sich mit einem Satz zur Seite, so er kann. Zum Verständnis, ich habe selber einen Hund, aber eine ganz andere Auffassung von Hundehaltung... so weit so gut, das geht mich im Grunde nichts an ABER:
Die Hunde k.... und p.... zu dritt in den Garten. Das stinkt wie Hölle! Meine Mieter könnten gemütlich an lauen Sommerabenden auf ihrer Terrasse sitzen, aber der Gestank ist eine Zumutung.
Leider nützen vernünftige Gespräche gar nichts, die Besitzer der Hunde sind beratungsresistent.
Gibt es eine rechtliche Handhabe? So was wie Belästigung, oder ähnlich?Freue mich auf Antworten...
Grüßle, Susanne -
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Wohnen die Hunde denn im Haus oder im Zwinger?
Bei Zwingerhaltung sind doch Gassigänge vorgeschrieben..
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Die Frage, die sich mir eher stellt: Räumen die den Kot nicht weg?
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Hast Du schon mal versucht, mit den Leuten zu reden? Eine solche Hundehaltung ist auch in meinen Augen nicht ok. Ein Garten ersetzt keine Gassirunden, kein Wunder, dass die Hunde aus lauter Langeweile Menschen anbellen. Von dem Gestank ganz abgesehen...
Ich würde noch einmal das Gespräch suchen, und zwar mit anderen betroffenen Mietern zusammen. Was sind die Hintergründe für diese Form von Hundehaltung? bequemlichkeit? dann wird es schwierig. Krankheitsgründe? Da hilft vielleicht das Angebot, die Hunde einzeln mal mitzunehmen. Schwierig!
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Ich meine mal gehört zu haben, dass du da rechtlich schon was machen könntest. Aber weniger über die tierschutz-Schiene, als über eure Belästigung.
Ich würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden. -
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Jeder Vermieter kann aufgrund Geruchsbelästigung jederzeit die Haustierhaltung verbieten.
Wie ich aber den post lese, hast du Mieter in dem Haus und der andere Hundebesitzer ist Eigentümer in diesem Haus ?
Wenn ja, hilft es wahrscheinlich nur, den anderen Eigentümer wegen
1. Minderung des Wiederverkaufswertes
2. Geruchsbelästigungzu verklagen.
Gütliche Gespräche haben ja wohl keinen Erfolg gehabt -
Wenn Gespräche nichts bringen, würde ich mich ans Ordnungsamt wenden.
Ob die wirklich was ausrichten können weiss ich nicht, aber vieleicht öffnet das auftauchen der Beamten den HH die Augen.Ansonsten könntet ihr zum Anwalt gehen und ihn beauftragen einen Brief zu schicken und mit einer Klage zu drohen (macht oft mehr Eindruck wie "private" Briefe).
Prinzipiell aber schwierig wenn ihnen das Grundstück gehört.
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Hallo,
auch für Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Tierhaltung (da wird oft nach dem Bebauungsbereich noch deutlich unterschieden, also, ob es sich um reine Wohnbebauung oder Mischbebauung handelt) gibt es Regeln - wie die bei Euch aussehen und wer vom "Amt" da für Euch zuständig wäre, kannst Du bei der Gemeinde erfragen.Meine 5 erledigen ihre Geschäfte auch überwiegend im Hundegarten (Spaziergänge gibts natürlich extra), da riecht aber nix, weil der Kot täglich eingesammelt wird und die Rüden-Lieblingsstellen regelmäßig mit Algenkalk bestreut werden.
Erkundige Dich doch einfach unverbindlich beim "Amt" - nicht jeder Kontakt mit denen muss ja gleich in einer Anzeige ausarten, aber so weiss man schon mal, wie die Lage einzuschätzen ist.
LG, Chris
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Danke für eure Antworten!
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Es handelt sich um nebeneinanderliegende Grundstücke, in einer bevorzugten (teueren) wo halte einer südwestdeutschen Großstadt. Das eine Anwesen gehört jener Hundehalterin, das andere mir. Darin habe ich zwei Wohnungen vermietet. Zu der Erdgeschosswohnung gehört eine große Terrasse zur alleinigen Nutzung durch meine Mieter.
Gespräche verlaufen leider im Sande, zwar sind beide hochgebildet, aber na ja....den alkoholischen Genüssen nicht abgeneigt.Vermutlich bleibt mir der Gang zum Anwalt nicht erspart.
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Ich wollte Wohngegend schreiben, sorry;-)
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