Chippen lasse - ohne Tollwutimpfung !

  • Zitat

    Das Problem ist ja eben, dass die TÄ nicht chippen will ohne zu impfen, da man Impfpass und Hund zuordnen muss... deswegen können die die Chipnummer nicht einfach in das Impfbch setzen, könnte ja auch das von einem anderen Hund sein... ;)


    Och, die TÄ würde schon chippen wollen ohne zu impfen. Nur halt nicht die Impfbestätigung dem Chip zuordnen (damit könnte sie sich strafbar machen), was aber grade für eine Auslandreise uninteressant ist.


    Wenn es nur um eine Kennzeichnung geht, kann man natürlich beliebig chippen lassen -- auch ohne gleichzeitiger Tollwutimpfung. Nur die Tollwut-Impfung ist dann nicht EU-weit gültig. Es sei denn, man lässt sie irgendwann später nachholen.


    --


    P.S.: Der Hund ist aber nicht eindeutig mittels Tätowierung gekennzeichnet, und zwar schon vor der Impfung? Dann könnte man nachträglich chippen lassen und evtl. legal für die Impfung die Identifizierung von der Tätowierung auf den Chip übertragen.

  • Brina, ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Hund keine alte Tättowierung hat (denn dann könnte sich das evtl. wieder etwas anders gestalten) und würde dir vor dem Hintergrund auch ganz dringend raten, den Vorschlag der neuen TÄ dankend abzulehnen und nochmals nachimpfen zu lassen, wenn du deinen Wuffel wirklich mit nach Österreich in den Urlaub nehmen möchtest.


    Es ist blöd und erscheint im ersten Moment wirklich total sinnfrei, aber um die rechtlichen Anforderungen zum Verreisen innerhalb der EU zu erfüllen, ist wirklich nochmal eine zweite Impfung nötig. Grundlage ist in deinem Fall (Verbringung zu anderen als zu Handelszwecken) die EU-Verordnung 998/2003 (zum Text, ruhig mal durchlesen: http://www.vetion.de/gesetze/G…003_EG.htm?mainPage=1#998)
    Diese VO schreibt für das Verbringen über Landesgrenzen innerhalb der EU zu diesem Thema folgende Reihenfolge vor :
    1. Chippen, 2. TW-Impfung, 3. 21 Tage Wartefrist (TW-Impfung), 4. Urlaub kann kommen ;)


    Das muss man quasi als europarechtliche "Sonderregel vom Alltag", die immer dann greift, wenn Ländergrenzen innerhalb der EU übertreten werden und Vorrang vor den Regeln zu Impfung und Co. daheim hat, hinnehmen. :headbash:


    Wenn du dir den Link zur VO mal ansiehst, wirst du sehen, dass es dort einen speziellen Anhang für die VO gibt (Anhang 1b), der die technischen Anforderungen bezüglich der TW-Impfung regelt.


    (Fette Markierung von mir)


    Der Grund für diese verpflichtende Reihenfolge wurde hier schon genannt, mit dem vorherigen Chippen kann die Impfung deinem Hund exakt zugewiesen werden und auch nur deinem Hund mit seiner ganz eigenen Chipnummer und genau das ist ja Sinn des EU-Heimtierausweises. Der normale Impfpass ist schön und gut, könnte aber im Prinzip auch dem Nachbarshund, etc. gehören. Daher steht im EU-Heimtierausweis auf der dritten Seite auch eine Bemerkung dazu, dass das Identifizierungskennzeichen (Chipnummer) vor jeder neuen Eintragung in den Ausweis überprüft werden muss. (--> TA muss sicherstellen, dass er auch dem richtigen Hund die Impfungen bescheinigt)


    Innerhalb Deutschlands gibt es ja nun keine Pflicht zur TW-Impfung (und in vielen Bundesländern, wie z.B. Bayern, auch aktuell (noch) keine allgemeine Pflicht zu Heimtierausweis und Chip). Also braucht sich derjenige, der seinen Hund nur am Heimatort in D hält, aktuell keinen Stress um Reihenfolge von Chip und TW-Impfung machen...wer aber mit seinem Hund innerhalb der Eu verreisen o.ä. möchte, der muss sich an die EU-Verordnungen halten (und damit auch andere Voraussetzungen erfüllen als der "Daheimbleibe-Hundehalter" =) )


    In deinem Fall, Brina, ist dann also ein Nachtragen der alten Impfung nicht möglich. Also klar, rein praktisch natürlich schon ;) , aber das würde nicht den formalen Anforderungen der VO entsprechen. Kurz gesagt: Die nachgetragene Impfung wäre ungültig.
    Klar müsste da dann in Österreich erst mal jemand in deinen Heimtierausweis gucken und wirklich Ahnung haben - was vielleicht nicht extrem wahrscheinlich sein mag, aber eben nie auszuschließen- aber wenn das jemand bemerkt und kein Auge zudrücken will, dann hast du bzw. dein Hund mächtig Ärger (z.B. in Form einer Zwangsquarantäne bis der zweifelsfrei zurechenbare TW-Impfstatus sichergestellt ist) an der Backe. Meine persönliche Meinung: Das Risiko (auch wenn gefühlte 99,9% aller Urlauber nie irgendwo ihren Heimtierausweis vorzeigen müssen) sollte man schon dem Hund zuliebe nicht eingehen.


    Und da sind wir schon beim nächsten Punkt. Habe ich das richtig verstanden? Die neue TÄ weiß, dass der Hund mit dir nach Ö soll und will dir die Impfung in den EU-Ausweis nachtragen (was ganz grundsätzlich und v.a. innerhalb Ds aus oben genanntem Grund vermutlich vollkommen okay sein dürfte...für eine Reise von einem EU-Land in ein anderes aber ganz einfach fomalrechtlich nicht anerkannt wird) aber das dann auch noch ohne Unterschrift und Stempel? Mache das bitte nicht...ganz abgesehen davon, dass die nachgetragene Impfung eh nicht gültig für den Urlaub wäre, darf in den Heimtierausweis nicht mal eben so irgendwas reingeschrieben werden, das ist ein amtliches Dokument und ein Eintrag bedarf daher auch der Verfizierung, dass er von einer befugten Person (autorisierter TA) vorgenommen wurde. Nicht, dass dir am Ende noch eine Urkundenfälschung unterstellt wird...

    Lange Rede, kurzer Sinn :D : Wenn dein Hund wirklich mit nach Ö soll (und ihr nicht vielleicht noch die Möglichkeit habt, doch innerhalb Ds Urlaub zu machen), dann bitte nochmal nachimpfen lassen und auch an die Wartefrist denken, einfach dass ihr wirklich auf der sicheren Seite seid.


    Ganz allgemein noch: Bei dem Thema "Reisen mit Tieren" ändert sich gerade eim europäischen Raum schnell die eine oder andere Verordnung, wird erweitert etc. Da sind Internetseiten oder auch die aktuelle Infolage des eigenen TAs gerne mal eine vielleicht schon längst überholte Momentaufnahme. In der Pflicht sich an die aktuelle Rechtslage zu halten und derjenige, der im Fall der Fälle eines auf die "Mütze" bekommt, ist aber der Tierhalter...darum lieber immer nochmal auf offiziellen Seiten nachschauen (z.B. beim betreffenden Bundesministerium: http://www.bmelv.de/SharedDocs…iere/Heimtierausweis.html) oder im Zweifel auch mal direkt beim Veterinäramt nachfragen.

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