Wo darf mein Hund, der nicht unter 20/40 fällt, frei laufen?
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Ja, ich komm ja auch der Nachbarstadt und da ist das auch so. Von Emma wollte das OA sogar ein Foto. Lustig, dass sie da erst 8 Wochen war und sich ja so gar nicht verändert hat.
Wenn ich ehrlich bin, laufen meine Hunde auch dort schon mal frei, wo es nicht erlaubt ist. Es heißt ja im Gesetzestext auch, dass die Leine so kurz und fest beschaffen sein muss, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Meine Hunde hören zu 100 % und bleiben bei mir. Da soll mir mal einer sagen, dass ein unerzogener Hund, der an einer 8m Seil-Flexi hin und her läuft eine geringere Gefahr darstellt. Aber gut, es ist halt so. Bisher musste ich noch nie etwas zahlen!
du, ich wurde inner 30er Zone Grenze Spielstraße auch schon "erwischt", als ich mit meinen beiden (ohne HB/Geschirr/Leine) auf dem Bürgersteig gelaufen bingab ne klare Ermahnung, aber gezahlt hab ich für sowas auch noch nie was
und ja, das OA wollte von Luna auch nen Foto, aber da sie ja nicht nach Soka ausschaut, mir schnuppe
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Hi
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Bei uns (Gemeinde Marienheide, NRW) heißt es: Auf Verkehrsflächen und in Anlagen ist der Hund an der Leine zu führen... so ganz schlau daraus werde ich auch nicht... Wir wohnen hier auf dem Land, ab wann ist man außerhalb einer Verkehrsfläche . An anderer Stelle ist zu lesen: an öffentlichen Plätzen und innerorts. Was ist ein öffentlicher Platz und deckt sich das mit ersterer Bestimmung? Da wir eh fast nur Feld- und Waldwege laufen, mag mir das egal sein, aber sind die Talsperren z.B. öffentliche Plätze? Zumindest ist hier kein Ordnungsamt unterwegs, so lege ich es nach Gutdünken aus...
edit: hab gerade noch mal nachgelesen, ein kleiner Hund müsste bei uns nirgendwo angeleint sein, nicht mal in öffentlichen Verkehrsmitteln
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edit: hab gerade noch mal nachgelesen, ein kleiner Hund müsste bei uns nirgendwo angeleint sein, nicht mal in öffentlichen Verkehrsmitteln
Widerspricht das nicht dem LHundG?
Ich meine, dort steht:
§2
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führenin Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Quelle: LHundG NRW, nachzulesen u.a. hier http://www.umwelt.nrw.de/verbr…undegesetz/index.php#zweiUnd Landesgesetz sticht doch Kommunalrecht aus, oder?
Wobei natürlich die Öffis auch nach LHundG nicht zwingend mit Leinenpflicht belegt sind. Überhaupt sind die ja quasi "Privatbesitz", wenn sie auch öffentlich genutzt werden. Vermutlich liegt da das Recht über die entsprechende Hunderegelung beim Verkehrsbetrieb selbst.
Aber alles andere? Also Parks, Spielplätze, öffentliche Gebäude und Volksfeste fallen dann in NRW wohl generell unter Leinenpflicht. -
Ich sag ja, schwer durchzublicken... Ich schließe es aus dem hier: http://www.marienheide.de/file…are/32_lhv-checkliste.pdf Denn da stehen ja unter Anmerkung 5 die Anleinbereiche für große Hunde (also öffentliche Plätze + Verkehrsmittel) und für kleine Hunde in der Tabelle nur ein "Nein". Laut unserer Gemeinde ist das das, was das Landeshundegesetz vorschreibt
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Ich sag ja, schwer durchzublicken... Ich schließe es aus dem hier: http://www.marienheide.de/file…are/32_lhv-checkliste.pdf Denn da stehen ja unter Anmerkung 5 die Anleinbereiche für große Hunde (also öffentliche Plätze + Verkehrsmittel) und für kleine Hunde in der Tabelle nur ein "Nein". Laut unserer Gemeinde ist das das, was das Landeshundegesetz vorschreibt
Also, dass die Öffentlichen Verkehrsmittel nicht im LHundG stehen, also nicht explizit, und darum keine Leinenpflicht besteht wenn nicht die Kommune es extra vorschreibt (so wie bei euch mit großen Hunden) sehe ich auch so.
Aber öffentliche Plätze ["Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr"] stehen ja im Landesgesetz Also wundere ich mich, dass eure Kommune die ausnimmt.Andererseits entschieden ja doch die Leute vom OA vor Ort. Und wenn die nach dem Stadtgestez gehen, um so besser für euch.
Nur klar formuliert ist es halt nicht... Aber wann sind Gesetzestexte das schonmal? -
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