Hund prollt, wird gebissen - wer zahlt TA Rechnung?

  • Hallo ihr Lieben,


    vorgestern wurde mein Dackel-Spitz-Mix Tobi von einem Viszla Rüden aus seiner Gassirunde gebissen. Ich war leider nicht dabei, da ich im 9. Monat schwanger bin, war er bei einem Gassigänger. Tobi ist seit ein paar Wochen dort und ich weiß selber, dass er ein ziemlich lernresistenter Proll sein kann.
    Der Hund, der Tobi gebissen hat, ist eigentlich ein sehr souveräner Hund und hat Tobi schon das ein oder andere Mal gemaßregelt. Leider ist ihm dann vorgestern wohl die Hutschnur geplatzt. Die Hunde waren alle am Bach, der Viszla noch nicht, Gassigänger ruft, er kommt und Tobi versucht ihn wohl irgendwie so hundetypisch zu stoppen, prollt und knurrt, das volle Programm eben. Max, der Viszla, ist dann auf ihn drauf und der Gassigänger ist gleich dazwischen, Tobi läuft bei ihm an der Schlepp also war er zum Glück gleich nah am Geschehen.


    Tobi hat ein paar Kratzer am Bein und am Brustkorb abbekommen, zusätzlich hat Max ihm den "Knubbel" am rechten Vorderbein halb abgerissen. Alles halb so wild, hätte bei dem Größenunterschied ganz anders ausgehen können. Ich bin dennoch zum TA und die Wunde musste gestern unter Narkose genäht werden.


    Insgesamt habe ich jetzt 185€ beim TA gelassen und meinte, dass ich mich zumindest bei den OP Kosten von 135€ sehr freuen würde, wenn wir und die Besis von Max halbe halbe machen könnten. Der Gassigänger sprach mit den Besis von Max und die weigern sich jetzt etwas zu bezahlen, da Tobi ja mit der Prollerei angefangen hat.
    Prinzipiell stimmt das ja... Aber ihr Hund hat nicht einen Kratzer abbekommen, ihr Hund hat meinen verletzt, müssen sie da nicht für aufkommen, egal ob der Hund vorher von einem anderen provoziert wird?


    Ich war am Telefon vorhin so perplex, dass ich erstmal gesagt habe, dass es ok ist, weil ich froh bin, dass es Tobi einigermaßen gut geht und es sich jetzt auch nicht um horrende Beträge handelt. Ausserdem möchte ich auch keinen Ärger in der Gassigruppe auslösen, ich bin auch die Letzte, die dazu gekommen ist. Als ich das gerade Tobis Herrchen erzählte, ist der richtig wütend geworden, und will nun die Adresse der HH von Max um das über die Versicherung klären zu lassen, also den ganzen Betrag.


    Ich habe mit dem Gassigänger einen Vertrag abgeschlossen, in dem steht, dass der Halter des jeweiligen Hundes für Schäden haftet, die sein Hund veranstaltet, also greift die Haftpflicht des Gassigängers nicht. Nur welcher Hund hat denn nun den Schaden verursacht? Tobi der Proll oder letztendlich der, der sich hat provozieren lassen und zubiss? :hilfe:
    Dem Gassigänger tut das ganze übrigens ausserordentlich leid und er hätte die Besis nicht so stur eingeschätzt und kennengelernt... Er erlässt mir jetzt die Gassirunden diese Woche, wobei mir das auch unangenehm ist weil er ja nun erst recht nichts dafür kann.


    Wisst ihr wie das rechtlich aussieht?


    Danke für Eure Hilfe!
    jana+hinkebein tobi

  • Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen. Aber als Viszla Halter würde ich mich wohl auch wehren irgendwas zu zahlen, zumal bekannt ist, dass der andere, in diesem Falle dein Hund, den Viszla schon mehrmals angeprollt hat, bzw überhaupt die Gelegenheit dazu bekommen hat. Wieviel muss sich ein Hund von einem fremden Hund gefallen lassen? Wann ist Schluss mit der Geduld? Du schreibst ja, dass der Viszla deinen Hund schon mehrmals gemaßregelt hat. In dem Falle sehe ich es als die Aufgabe des Halters vom prollenden Hund, diese Situationen zu vermeiden. Auch als Gassigänger, der sicher auch weiß, dass die beiden Hunde nicht miteinander können.


    Zu früh auf Absenden geklickt :)


    Unterm Strich würde ich froh sein, dass nicht mehr passiert ist, die Rechnung selber zahlen und zusehen, dass ich dem Viszla entweder aus dem Weg gehe, oder meinem Hund das Prollen untersagen. :D


    Gute Besserung an den kleinen Prollheini!

  • Wende dich doch am besten an Tobis Versicherung. Die müssten doch wissen, wer zahlen muss. Meine Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn Toffie gebissen wurde, der andere aber nicht zahlen will.
    Einfach mal nachfragen.

  • Theoretisch muß wohl der Halter des beschädigenden Hundes haften .Praktisch würde ich es mehr als unfair finden, meinen Rüden erst einen anderen so lange bedrängen zu lassen, bis dem aus gutem Grund der Kragen platzt, und dann auch noch dessen Haltern den Schwarzen Peter zuzuschieben. Was hätten die denn machen sollen, ihren Hund fesseln & knebeln, damit deiner ungefährdet den Larry machen kann?


    Ich würde das Ganze als Lehrgeld sehen, hoffen, daß auch mein Hund was gelernt hat, und ernsthaft an dem Proll-Problem arbeiten.

  • Was ich am deiner Stelle allerdings ganz bestimmt täte wäre, ein ernsthaftes Wort mit dem Gassigänger reden - ich wäre stinkstocksauer, wenn einem Schleppleinen-Hund erlaubt würde, auf meinen zuzulaufen und rumzuprollen. Wenn die sich dann in die Flicken kriegen - was ja passiert ist - ist die Schleppleine saugefährlich. Da hätte sich auch einer der Kontrahenten verwickeln können, was die Beißerei dann wirklich gefährlich und erbittert gemacht hätte - was ja zum Glück nicht passiert ist.


    Aber das ist eine Situation ,die wirklich gar nicht geht - entweder du hast das Ding dran und hältst den Hund dann entsprechend von Körperkontakten ab, und du suchst die, dann muß der Hund aber frei laufen. Ich hab als Besitzer des freilaufenden Spielpartners inzwischen so viele Beinahe-Unfälle durch Schleppleine an anderen Hunden zu verzeichnen, daß meine Hündin da grundsätzlich nicht mehr in die Nähe kommt.


    Das würde ich wirklich für die Zunkunft regeln, bevor da ernsthaft was passiert.

  • Danke für Eure Antworten!
    Ich sehe das im Grunde ja auch so, dass Tobi nicht unendlich prollen darf. Gemaßregelt wurde er von Max laut Gassigänger in der Runde nicht, da gings gleich richtig ab. Das Maßregeln bezog sich auf andere Runden, zB ist er in der ersten Runde dazwischen, als Tobi einen anderen bedrängt hat. Max war da quasi der Aufpasser ;)


    Ich möchte auch keinen Ärger mit den Besitzern oder Unruhe in der an sich recht schönen Gassirunde machen, ich gebe euch recht, dass sich ein Hund auch wehren können darf.
    Allerdings ist nicht dafür dann eine Haftpflicht auch da, wenn eben aus welchem Grund auch immer mein Hund beschädigend wird, dann gezahlt wird?
    Ich würde das ganze gern auch auf sich beruhen lassen, ich bin froh, dass es so glimpflich ablief und der Gassigänger gleich dazwischen gehen konnte. Tobis Herrchen ist allerdings ausser sich, dass das Angebot, halbe halbe zumindest bei den OP Kosten zu machen, so einfach abgelehnt wird. Ich denke, wenn man sagt halbe halbe, schiebe ich auch niemandem den Schwarzen Peter zu. Immerhin wurde mein Hund verletzt, musste operiert werden etc.pp.
    Männe vergleicht dass damit, dass er, wenn er auf der Straße angepöbelt wird, auch nicht zuschlagen darf und dann keine Schuld bekommt, weil der andere ja provoziert hätte... :roll:


    Dass wir an Hinkebeins Geprolle üben müssen, ist mir klar, allerdings gestaltet sich das momentan etwas schwierig da ich aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft viel liegen muss, daher auch der Gassigänger.


    Danke auch für den Tipp mit der Versicherung, die rufe ich gleich mal an.


    Viele Grüße
    jana+tobi

  • Hier muss ganz klar der andere Halter zahlen. Der hat aber doch bestimmt eine Versicherung.
    Fair ist das zwar nicht unbedingt, aber da er ja sicherlich versichert ist, entsteht ihm ja dadurch kein Schaden.

  • Warum muss man das halb/halb machen?
    Kann denn nicht die Tierhaftpflicht dafür aufkommen?


    Jill hat sich mal einen kleinen Terrier vom Hals gezogen und diesen dabei am Nacken getackert. Die Besitzerin ist zum TA und es war klar, dass meine Hundehaftpflicht den Schaden übernimmt....das war auch überhaupt kein Problem. Jill hatte trotz "Vampir-Terrier" keinerlei offene Verletzungen.


    Als Jill von zwei freilaufenden Ridgsbacks gebissen wurde, war auch klar: Die Versicherung des anderen HHs musste zahlen.


    Würde mich brennend interessieren, weil ich sehr oft lese, dass man lieber halb/halb etc pp macht, statt sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen.
    Ich verstehe nicht, warum der Besitzer des "beißenden" Hundes das nicht der eigenen Versicherung meldet....


    Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung, sorry.

  • Zitat

    Männe vergleicht dass damit, dass er, wenn er auf der Straße angepöbelt wird, auch nicht zuschlagen darf und dann keine Schuld bekommt, weil der andere ja provoziert hätte... :roll:


    Das ist nur leider kein Vergleich. Er kommt auch nicht unglimpflich davon, wenn er ständig andere Leute anprollt. Da wird irgendwann auch eingeschritten und ist genauso wenig erlaubt. Ausserdem kann man schlecht einen (eigentlich) rational denkenden Menschen mit einem Instinktgesteuerten Hund vergleichen. :)

  • Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich für die TA-Rechnung alleine aufkommen.
    Mir wäre es sogar äußerst peinlich, den Besitzer des Vizslars nach einer Kostenbeteiligung zu fragen. =)


    Du schreibst selbst, dass dein Hund schon öfters den Vizslar angemacht hat und sehr gerne prollt.
    So war doch abzusehen, dass irgendwann dem Vizslar die Hutschnur reißt und er contra gibt. :???:


    Normal hätte dein Hund vom Vizslar ferngehalten werden müssen.
    Wurde aber nicht, also trägst du die Konsequenzen.


    Sorry, aber da habe ich kein Verständnis für. :nein:

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