Mitgliedsbeitrag im Hundeverein nicht bezahlen, Folgen?
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Die Folgen, die es hat, wenn man seinen Mitgliedsbeitrag (bei bestehendem Vertrag) nicht bezahlt?
Der Gläubiger (hier die HuSchu) wird an seiner Forderung festhalten.
Mahnung mit Fristsetzungen; evtl. Übergabe an ein Inkasso-Unternehmen; letztlich die Erlangung eines Titels bei Gericht.
Lieber TS: Bei rechtlichen Fragen zählen Fakten und nicht spekulative Anschuldigungen und Räuberpistolen; also lies in Deinem Vertrag nach und erkundige Dich über Kündigungfristen/ausserordentliche Kündigungsgründe etc.
LG
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Ceri05:
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass die Trainerin diese Gerüchte gezielt verbreitet hat um mich vom Verein los zu werden. Die Trainerin beharrt darauf, dass ich Gerüchte über sie oder über andere verbreiten würde. Der Vorstand ist der Meinung, dass das Ganze nichts mit dem Verein zu tun hat und wir das ausserhalb des Vereins klären sollen.Helfstyna:
Ich habe da vorher 6 Monate trainiert. Ihre Lästereien sind sicher keine falsch aufgefasste Kritik. Sie redet anderen Mitgliedern ja regelrecht ein, dass ich über diese Mitglieder schlecht reden würde.@zamikimo:
Weisst du denn, dass ich die einzigste Person bin, bei der sowas passiert?sorcha:
Ich habe dort 6 Monate trainiert und musste dafür 64 Euro pro Monat zahlen plus nun die 224 Euro Mitgliedsbeitrag. Im Gegensatz zu anderen Vereinen ist das schon extrem teuer! Warum dort so viele Mitglieder sind frage ich mich allerdings auch, wobei ja nun nicht jeder Mitglied ist, viele sind auch Nicht-Mitglieder und zahlen dann eben die 64 Euro im Monat, was vermutlich lukrativer ist als ein richtiges Mitglied. Zumindest habe ich das Gefühl, als wenn die meisten Mitglieder dort auch als Trainer arbeiten.
Den Trainingsplatz darf man nur mit Trainer betreten, sonst nicht.Steffi:
Ich habe den Vertrag vor 4 Wochen unterschrieben. Ich zahle den Jahresbeitrag. -
Zitat
@zamikimo:
Weisst du denn, dass ich die einzigste Person bin, bei der sowas passiert?Nein, weiß ich nicht. Ich entnehme das Deinen Aussagen. Denn würde das oft passieren, wären kaum alle Kurse ausgebucht und der Verein hätte auch nicht so viele Mitglieder. Oder?
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Und 6 Monate lang war alles gut und von einem tag auf den anderen gab's Zoff?
Im Grunde genommen ist es egal.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben und da gelten nunmal die festgelegten Regelungen. Schätze mal, selbst wenn es eine Widerrufsfrist gibt, dürfte die nach einem Monat um sein.
Du bist also auf den Good Will der Vereinsführung angewiesen oder kannst jetzt fristgerecht kündigen und die 224€ abschreiben. -
Naja teilweise sind auch nur Trainer in den Kursen oder es werden nur 5 Leute zugelassen oder es sind eben Nicht-Mitglieder. Ob der Verein viele Mitglieder hat weiss ich auch gar nicht.
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Auf jeden Fall würde ich jetzt mal ein schriftliches Kündigungschreiben aufsetzen und dass schon mal entweder persönlich der Vorstandscahft übergeben und mir den Empfang quittieren lassen oder es per Einschreiben mit Rückschein hinschicken.
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Hat der Verein nicht noch eine andere Trainerin/Trainer?
Würde da in eine andere Gruppe versuchen zu wechseln,die Trainingsweise usw. scheinen dich ja nicht zu stören,sonst wärst du da nicht 6 Monate gewesen.
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Ein Vertrag ist zwar bindend, es gibt aber auch ein Widerruftsrecht.
Die Frist dafür beträgt zwei Wochen nach der Belehrung über dein Widerrufsrecht - wurdest du nicht darüber belehrt, kannst du unbefristet auf dieses Recht pochen und den Vertrag widerrufen (in Schriftform).Das wäre so das erste "Schlupfloch", das mir in den Sinn kam, habe das gerade letzte Woche in einer Broschüre des Verbraucherschutzes nachgelesen. An die könnte man sich im Zweifel auch wenden.
Ansonsten finde ich es schon legitim, dass du nicht für Leistungen zahlen willst, die du nun gar nicht in Anspruch nehmen kannst, wenn es denn tatsächlich so aussieht, dass du in keiner Gruppe mittrainieren darfst.
Egal, ob das nun an deinem Auftreten oder dem der Trainerin liegt.Liebe Grüße
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Zitat
Ein Vertrag ist zwar bindend, es gibt aber auch ein Widerruftsrecht.
Die Frist dafür beträgt zwei Wochen nach der Belehrung über dein Widerrufsrecht - wurdest du nicht darüber belehrt, kannst du unbefristet auf dieses Recht pochen und den Vertrag widerrufen (in Schriftform).Das wäre so das erste "Schlupfloch", das mir in den Sinn kam, habe das gerade letzte Woche in einer Broschüre des Verbraucherschutzes nachgelesen. An die könnte man sich im Zweifel auch wenden.
Ansonsten finde ich es schon legitim, dass du nicht für Leistungen zahlen willst, die du nun gar nicht in Anspruch nehmen kannst, wenn es denn tatsächlich so aussieht, dass du in keiner Gruppe mittrainieren darfst.
Egal, ob das nun an deinem Auftreten oder dem der Trainerin liegt.Liebe Grüße
Das gilt nur für Verträge, die unter das Fernabsatzgesetz fallen, das ist hier bei keiner Auslegung der Fall.
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Habe gerade nachgelesen, klar, da hast du recht.
Entschuldigt also den unqualifizierten Beitrag, ich troll mich wieder
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