Hundeauslauf für Alle?!
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Hallo liebe Hundefreunde,
ich wohne mit meinem Vierbeiner in ganz naher Umgebung zu Hamburg. Überall hier herrscht Leinenzwang.
Jetzt habe ich mit sehr großer Freude folgende Seite entdeckt: http://hundewiese-hamburg.de/
und freute mich sehr über die Anzahl an Hundeauslaufgebieten für alle Hunde. Auf der Homepage ist es unterteilt in "für alle Hunde" und "für geprüfte Hunde", also suchte ich mir einige nette Hundewiesen heraus und tobte dort auch schon mit meinem Vierbeiner herum.Jetzt ist es jedoch so, das in unserem Hundeverein darauf beharrt wird, das es keine Hundeauslaufgebiete für ALLE Hunde gäbe, und die Auslaufgebiete NUR für Hunde mit einer Prüfung wie dem Hundeführerschein gelten.
Schwupps einen Blick ins Hundegesetz, aber da klingt das alles recht widersprüchlig bzw. ich steige nicht durch
Jetzt ist die Frage... Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich weiter mit meinem Hund auf solche Flächen "für alle Hunde" gehe, oder reden die im Verein (was ich hoffe und irgendwie auch vermute) einfach Schwachsinn? Es sind sehr alte Leute alle und auch sehr eingefahren - bin auf der Suche nach einer neuen Trainingsmöglichkeit da mir die ganzen Methoden etc nicht gefallen und es einfach tollere neuere Methoden gibt.Habt ihr vielleicht auch offizielle Texte, die eure Aussage ob oder ob nicht erlaubt bekräftigen? Am besten mit Quelle angeben, damit ich evtl auch darauf verweisen könnte. Beim Ordnungsamt, wo mir geraten wurde anzurufen, habe ich niemanden erreiht.
Ich freue mich von euch zu hören und wünsche einen schönen Abend.
Chilly und ihr Vierbeiniger Freund der inständig hofft, das er weiterhin auch ohne Leine herumtollen kann
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Auf den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen dürfen alle Hunde freilaufen, mit Ausnahme von sog. gefährlichen Hunden, also jene Hunde die auf der Liste stehen oder solche die von Amtswegen als Gefährlich eingestuft wurden nach Vorfällen.
Dies solltest du auch im Hamburger Hundegesetz finden ( Bin zu faul dir das jetzt den genauen Paragrafen raus zu suchen!) -
Hallo PfotenKumpel,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Genau hier ist der Punkt, mir ist das im Hundegesetz zu verwirrend. Bei dem einen Satz heißt es für alle Hunde und im nächsten Punkt verstehe ich heraus, das dafür dieser Hundeführerschein von Nöten wäre.Die vom Verein meinen das auch und meinen auch über das Thema mit dem Ordnungsamt gesprochen zu haben, welche Ihnen Recht gegeben hätte...
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Schon mal auf die Idee gekommen, selbst beim zuständigen OA nachzufragen?
Denke die werden dir am Besten sagen können, welche Vorschriften für das Gebiet gelten. -
Ja, wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest du die Frage nicht stellen. Ich habe dort noch niemanden wirklich erreichen können. Und ich dachte so ein Forum sei dazu da um Fragen zu stellen, wo man selbst nicht weiter weiß oder irre ich mich?
Aber danke, ich weiß jetzt das ich mih lieber nicht mehr an Foren wenden sollte. Schade
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Hallo,
steht dein Hund in deiner Stadt auf "der Liste"?
Wenn nicht, dann musst du dir keine Sorgen machen, deinen Hund auf den Hundewiesen herumtollen zu lassen
Wie es mit "Listenhunden" + Hundewiesen aussieht kann ich dir nicht sagen. Mein Köterlie ist definitiv kein Listenhund -
Hallo Terrierpower,
auch dir danke für die Antwort. Sowas habe ich bis jetzt auch gelesen, aber es ist so schwammig dargestellt. Auf der einen Internetseite der Stadt steht, das sowas für alle Hunde gelte, bis auf wie du sagst Listenhunde. Auf der anderen Seite steht dann das es überall in der Stadt Hundeauslaufgebiete gibt, auf denen die Hunde NACHDEM sie geprüft wurden, herumtollen können und keine Leine benötigen. Dazu gab es dann noh eine Liste aller Wiesen, aber da stehen auch die Wiesen drauf, die meines Erachtens nach für ALLE frei sein sollten. Jedenfalls stehen da nur Schilder wie: "Hier darf ich frei laufen" am Ende des Gebietes dann jeweils ein: "Hier muss ich wieder an die Leine" oder: "Hier darf ihr Hund innerhalb ihres Einwirkungsbereich frei laufen" Aber Frage: Was ist der Einwirkungsbereich? Der eine Hundetrainer meint, das der Hund dann zwar ohne Leine aber höchstens Armweite von einem entfernt hertrotten dürfe,... Dann gibt es Schilder da steht der Zusatz: "Die Gemeinde haftet nicht für etwaige Schäden" Hier ist es dann auf eigene Gefahr oder? Oder kann ich dafür dennoch dann Strafe kassieren? Ich war auch mal auf einer anderen Hundewiese, wo wir dann nicht geblieben waren, da dort stand, das Hunde mit § so und so hier frei laufen dürften, was ich dann vermute, nur für geprüfte Hunde gilt oder? Ich blicke nicht mehr durch. Früher konnten die Hunde auch überall laufen, jetzt hat man schon Probleme bei den sogenannten Auslaufgebieten... -
Man, ist es bei euch kompliziert
Ich würde es so handhaben: Wenn dein Hund gut auf dich hört und du dich auf ihn verlassen kannst, dann habt euren Spaß!"Die Gemeinde haftet nicht für etwaige Schäden"
Sowas gibt es in Köln auch nicht
Wenn ein Schaden entsteht, dann musst du dafür aufkommen. Eine Haftpflilcht für deinen Hund wäre angebracht. (Immer gut so eine zu haben!)"Hier darf ihr Hund innerhalb ihres Einwirkungsbereich frei laufen"
Pöbelnde Monster mit Tomaten in den Ohren haben auch sonst auf Freilaufwiesen nicht viel verloren -
Haha, ja mein Hund hört auf mich und meinen Partner. Eine Haftpflichtversicherung besteht auch. Es geht mir im Grunde darum zu wissen ob ich im Recht bin, wenn ich meinen Hund leinenlos herumtollen lasse oder nicht? Kann mir daraufhin eine Strafe drohen? Die im Verein erzählen es jeden, das es verboten ist, und erst mit der Prüfung legal sei. Egal wer fragt, wird auh sofort abgefertigt und behandelt als würde man sonstwas fragen. Manchmal kommen auch Kommentare, als wenn es selbstverständlich wäre das es nicht erlaubt sei und jeder das wüsste...
Mir geht es jedenfalls darum endlich zu verstehen, was da im Hundegesetz verankert wurde...
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Da braucht man doch net gleich zicken, meine Güte.
Wenn du niemanden erreicht hast im OA, ruf zu nem anderen Zeitpunkt an oder schreib eine Mail.
Sicher kannst du hier fragen und 100 Leute können dir ihre Meinung und Erfahrung sagen, aber wenn es hart auf hart kommt, wird nur die Auslegung deines zuständigen Amtes Gültigkeit haben. Und da gerade Hamburg sehr ekelhaft sein kann bei der Auslegung der Hundeverordnung, würdich da kein Risiko eingehen.
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