Hundeauslauf für Alle?!

  • Hallo Helfstyna,
    sorry wenn es zickig herüber kommt, so sollte es nicht sein. Heute ist nicht mein Tag tut mir leid :)


    Beim OA werde ich eher nie wen erreichen, da die nur dann erreichbar sind, wo ich arbeite... Ne Mail wurde auch schon bei Bekannte nicht beantwortet, aber auch den Schritt werde ih nochmal versuchen.

  • Ein Blick ins Hundegesetzt hätte gereicht, entsprechende stelle dick und rot makiert....
    Hier der auszug:


    § 81)
    Anleinpflichten


    (1) Hunde sind außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, an einer geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen. Im eingefriedeten Besitztum Dritter dürfen Hunde nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts ohne Leine geführt werden. Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.


    (2) An einer höchstens 2 m langen geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen sind
    1.


    Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich belästigt haben,
    2.


    läufige Hündinnen,
    3.


    Hunde, die in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen mitgeführt werden,
    4.


    Hunde, die in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen mitgeführt werden.


    Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.


    (3) Die Anleinpflicht nach den Absätzen 1 und 2 gilt nicht auf den von der zuständigen Behörde als Hundeauslaufzonen besonders gekennzeichneten Flächen. Die zuständigen Behörden sollen Hundeauslaufzonen in ausreichender Anzahl und für die Hundehalterinnen und Hundehalter möglichst wohnortnah erreichbar ausweisen. Ein Rechtsanspruch auf Ausweisung einzelner Flächen als Hundeauslaufzone besteht nicht.

  • Super das habe ich auch schon entdeckt, der Part der mir Recht gibt, aber was ist mit der Aussage? Auch aus einem Offiziellen Infoblatt der Stadt:


    Die Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht...
    erhalten Sie, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie Ihren Hund im Alltag unter Kontrolle haben und so führen können, dass von ihm keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen für andere ausgehen. Nach der Befreiung dürfen Sie Ihren Hund überall dort, wo keine "besonderen" Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten (siehe Rückseite), unangeleint führen. Zusätzlich haben die Bezirksämter in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen ausgewiesen, auf denen Sie Ihren Hund nach der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht frei laufen lassen dürfen. Die in den einzelnen Hamburger Bezirken geltenden Regelungen finden Sie im Internet unter http://www.hamburg.de/hundegesetz/hundeauslaufzonen.


    Wer diesem Link folgt, kommt auf die Liste, wo die Auslaufflächen alle aufgelistet sind, und auf dieser findet man auch die, wo ich denke das sie für alle frei seien....

  • Mit dem Super meine ich, das ich nicht alleine der Meinung bin, das dieser Absatz, den Freilauf auf einer Hundewiese erlaubt. Wie gesagt, dieses Thema ist echt heikel und gefällt mir langsam garnicht mehr. Hoffe, ich bekomme irgendwann die Möglichkeit das OA zu erreichen... Oder wen, der da noch durchblickt... Ist in dem Behördenchaos ja schon echt schwer..

  • Ich verstehe dein Problem nicht!? :???:


    In dem von dir zitierten Abschnitt steht doch ganz klar drinnen das die Bezirke zusätzlich etwas freigeben. Das hat aber mit den Freilaufflächen für alle Hunde nix zu tun!


    Die Bezirke können selber und jeder für sich regeln welche zusätzliche Möglichkeiten ein Leinenbefreiter Hund hat. In Wandsbek und Harburg darf der befreite Hund fast überall frei laufen. Altona, Mitte, Eimsbüttel und Bergedorf haben zusätzliche Flächen Freigegeben.
    Findet man auch alles nochmal ausführlich hier:
    http://www.hamburg.de/hundeauslaufzonen/
    Wenn man auf die einzelnen Bezirke klickt steht dort auch jeweils was man mit dem Befreiten Hund zusätzlich darf.

  • Mein Problem liegt darin, das ich schon recht häufig zu hören bekommen habe, das ich auf den dort aufgelisteten Flächen NICHT OHNE Hundeführerschein meinen Hund dort zum Freilauf ausführen dürfe. Diese Aussage kam von einigen Spaziergängern, sowie auch von einigen Hundetrainern. Andere widerrum sagen; natürlich darfst du ihn freilaufen lassen - steht doch da, ganz klar...


    Der eine Hundetrainer ging jetzt sogar so weit, zu sagen, das er beim OA anrief und die seine Aussage bestätigten, nämlich die, das ein Hund erst NACH Ablegen des Hundeführerscheins sich frei in Auslaufzonen bewegen darf. Die Situation ist ganz neu, und verunsichert mich nun noch mehr...

  • Hallo,


    vielleicht wirst Du etwas fündiger, wenn Du Dich hier mal durchliest http://www.hundewiese-hamburg.de/ . Links unter der Überschrift "Hundewiesen" siehst Du schon, dass es welche für alle Hunde gibt und solche, wo nur geprüfte Hunde frei laufen dürfen. Die Festlegung erfolgt, so weit ich weiß, durch die Bezirksämter. Ich wohne in Hamburg Nord an der Grenze zu Hamburg Wandsbek. In beiden Bezirken gibt es Auslaufflächen für alle Hunde (wenn auch einige Flächen den Zusatz "Auslauf" nicht verdient haben :( : ). Ich habe aber gehört, dass es in einigen Bezirken nur Hundewiesen gibt, wo nur Hunde frei laufen dürfen, die die Befreiung von der Anleinpflicht haben. Ob das stimmt weiß ich nicht, aber das lässt sich sicher anhand der Liste auf der oben verlinkten Website feststellen.


    LG Appelschnut

  • So ihr Lieben, ih habe dem OA jetzt auch noch einmal eine nette E-Mail gesendet. Ich möchte jetzt mal von denen hören, wie die das sehen. Woran ich erkenne, welhe Hundewiesen für alle und welche für geprüfte Hunde gelten. Was mit dem Einwirkungsbereich gemeint ist, und so... Bin ja mal gespannt ob ich eine Antwort erhalte..

  • Nochmal,


    an den Flächen steht ganz deutlich dran, ob für alle Hunde oder für geprüfte Hunde freigeben. Daran ist auch nichts zu deuteln.
    Dann gibt es Bezirke die all ihre Grünanlagen, Ausnahme Liegewiese Spielplatz, Uferzone, Gehölz ect für geprüfte Hunde freigeben. Dazu zählen, unter anderem Wandsbek und Harburg . In den anderen Bezirken gibt es eben Flächen die nur für Befreite Hunde freigeben sind.


    So nochmal wiederhole ich mich nicht :headbash: Ich weiß das ich 100% recht habe. Ich bin schließlich Täglich mit meinem Gassitrupp in HH unterwegs und werde auch immer wieder kontrolliert und war noch immer auf den rechten wegen unterwegs.

  • Okay, super jemanden gefunden zu haben, der sich 100 %ig sicher ist. Ich bin halt nur immer wieder verunsichert, weil die Hundetrainer auch sagen, das das nicht so sei, und sie beim OA nachgefragt hätten etc. Ich wollte mich deshalb halt nur nochmal vergewissern. Ich danke euch allen jedenfalls sehr und bin schonmal soweit wieder beruhigt das ich mir gleich meine Fellnase schnappe und nochmal ordentlich auf einer Freilauffläche herumtoben werde. ;)


    Jedoch warte ich weiterhin auf meine Antwort vom OA, die mir auch hoffentlich den Einwirkungsbereich erklären können. Ich würde das jedenfalls so sehen: Solange mein Hund auf mich hört, sprich, mein Rufen etc und dann zu mir hinkommt, bzw Platz macht, wenn ich ihm "Platz" zu rufe, ist es noch im Einwirkungsbereich. Schließlich kann ich in die Situation noch einwirken. Klingt logisch oder? ;) Mal sehen, wie die das sehen^^

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