Mieter hat Hund trotz Verbot gekauft

  • Hallo Leute,


    Habe folgendes Problem:


    Meine Oma besitzt ein Mehrfamilienhaus, das sie Vermietet. Aufgrund vergangener negativer Erfahrungen mit Hunden in den Wohnungen (hohe Kosten durch Kratzer und Urinflecken im Parkett) möchte sie nun keine Hunde mehr.


    Im Vertrag steht nun, dass Die hundehaltung vorher mit ihr abgesprochen werden muss.


    Eine Mieterin hat sich nun unmöglich Verhalten. Sie HAT meine Oma gefragt, ob sie sich einen Hund anschaffen darf, diese hat ihr das allerdings ausdrücklich Verboten!


    Jetzt hat sie sich plötzlich trotzdem einen Hund zugelegt, auch wenn es nur ein kleiner ist, finde ich das unglaublich dreist! Hund ist Hund, ob klein oder groß. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Hunde, aber ich denke jeder Vermieter hat das Recht zu entscheiden Wer oder Was in seiner Wohnung wohnen darf. Für den Hund tut es mir wirklich leid, vorallem da er anscheinend wirklich nicht bellt und sich ruhig verhält, aber wenn man es einem Mieter erlaubt einen Hund zu halten, kann man Es dem nächsten nicht verbieten..


    Was kann man da jetzt tun? Abmahnung?


    Ich freue mich auch eure Antworten.


    Lg


    AnaRa

  • Genauere Infos rauszugeben wäre Rechtsberatung, ich denke nicht, dass du das über ein Forum klären solltest.


    Gruß

  • Anwalt einschalten und ggf. einen Rechtsstreit anfangen. Die Gerichte sind sich nämlich auch nicht einig, ob Hunde (v.a. kleine) nicht doch erlaubt sind, weil sie zur normalen Lebensführung gehören oder ob sie verboten werden können.


    Und nein, der Vermieter hat nur bedingt das Recht, zu entscheiden, wer oder was in seiner Wohnung lebt. Er kann ja z.B. Kleintiere und Katzen nicht verbieten.

  • Das ist natürlich extrem frech von dem Mieter und ich verstehe, dass Deine Oma sauer ist. Aber da sie diesen einen Hund ja nicht erlaubt hat und der "illegal" da ist, heißt das ja definitiv nicht, dass jetzt überall Hunde zugelassen sind.


    Ich würde Deiner Oma raten, tief durchzuatmen und die Sache auf sich beruhen zu lassen, so lange der Hund keine Probleme macht. Die Aufregung und den Ärger mit einem Rechtsstreit ist es nicht wert.


    Kratzer und Flecken im Parkett (falls dieser Hund welche verursacht) kann sie dem Mieter beim Auszug trotzdem in Rechnung stellen!

  • Ich Persönlich Würde der Mieterin ein Gespräch anbieten um das Problem zu Klären.


    Auch würde Ich ihr Bestimmte auflagen erlegen wie z.b Haftpflicht versicherung mit einer klausel wo Schäden in gemieteten Objekten die vom Hund Verursacht werden von der Versicherung Bezahlt werden. Davon natürlich eine Kopie für deine Unterlagen.
    Desweitern würde Ich schauen ob die Dame Verantwortungsbewusst ist und in der lage ist einen hund zu erziehen gibt nichts Nervigers als so kleine Kläffer die nicht auf Hören können wenn wer vorbei geht.


    Mein Bruder ist Anwalt der meinte das es sogar ein Urteil gibt in dem Kleine Hunde als Normale Haustiere angesehen werden wie Kaninchen Meerschweinchen usw.


    Erst mal alles Ruhig und Sachlich Klären den so hast du auch einen Mieter der vielleicht sehr dankbar ist.


    Wenn das nicht geht frag mal einen Anwalt .


    Gruß Lews

  • Es gibt durchaus Gerichte, die einen kleinen Hund zum normalen Nutzungsumfang einer Wohnung zählen - wenn es denn bis vor Gericht geht. Vorher kann Deine Oma natürlich erstmal laut trommeln: Den Auszug des Hundes fordern, mit Kündigung drohen, tatsächlich kündigen... im Zweifelsfalle sieht man sich dann aber vor Gericht wieder und der Ausgang ist alles andere als gewiss. Und wenn man dann keine Rechtsschutz hat... letztlich verdienen tut daran nur der Staat. :hust:
    Nur genauso wie der Vermieter dem Mieter blöd kommen kann (Kündigung wg. Eigenbedarfs) kann auch der Mieter dann blöd werden - und verlieren tun letztlich beide...


    Ach und selbst wenn deine Oma vor Gericht Recht bekommen würde ist immer noch die Sache, ob die Mieterin tatsächlich den Hund abgibt und/oder auszieht.

  • Dulden würde ich bei dieser Dreistigkeit den Hund nicht, auch wenn ich selbst Hundehalter bin. Deine Oma hat ganz klar Nein gesagt, die Konsequenzen wird die Mieterin jetzt tragen müssen. Wie hier schon mehrfach erwähnt sollte deine Oma sich an einen Anwalt wenden, der wird ihr beratend zur Seite stehen und ggfs. die richtigen Schritte einleiten (Mahnung, Fristsetzung, etc)

  • Die ganz kleinen Hunde zählen juristisch glaube ich nicht.
    Mietsachschäden müssen Mieter bei Auszug zahlen. Ob mit oder ohne Versicherung. Ich würde dennoch eine entsprechende Versicherung verlangen.

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