Mieter hat Hund trotz Verbot gekauft
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Ein Hund egal ob groß oder klein, gilt nicht als Kleintier und darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
Vor Gericht würde deine Oma auf jeden Fall Recht bekommen, da sie ausdrücklich erwähnt hatte, das Hundehaltung verboten ist.
Sie kann die Mieterin abmahnen und im Falle fristlos kündigen, da sie rein rechtlich enorm gegen die Auflagen des Mietvertrages verstößt.
Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen einen Hund sich anzuschaffen, wenn man nicht die Erlaubnis vom Vermieter hat :| -
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Noch etwas: Ein Hund darf nur ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, wenn besondere Gründe vorliegen und dieser auf den Hund angewiesen ist sprich Blindenhund, Therapiehund.
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http://www.polar-chat.de/topic_42725.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Da ist sogar ein Aktenzeichen vorhanden.
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Deine Oma sollte mal einen Beratungstermin bei einem Anwalt vor Ort ausmachen /sich an den Vermieterschutzbund wenden und dort auch den konkreten Mietvertrag ansehen und insb. die Tierhaltungsklausel auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen lassen.
Das ist keine ganz unproblematische und rechtlich auch nicht unumstrittene Angelegenheit, die Folgeproblemchen nach sich ziehen könnte (einfach mal ein Bsp: Sollte deine Oma nun gar nichts unternehmen, könnte evtl. rechtlich auch eine Duldung der Hundehaltung "konstruiert" werden (ein Urteil zu dem Thema: LG Essen, WM 86, 117), bei der dann so Geschichten wie kleinere Kratzer im Parkett zur vertragsgemäßen Nutzung (der Wohnung bei Erlaubnis/Duldung der Hundehaltung) gehören können und vom Vermieter getragen werden müssen (Rspr. zur Parkett-Abnutzung z.B.: AG Berlin-Köpenick, AZ 8 C 126/98)).
Gerade wenn der Mieter sich jetzt schon als so unzuverlässig erweist, ist halt immer die Frage, was man dann bei eventuell in Zukunft entstehenden Problemen/Schäden erwarten kann/muss. Darum im Sinne von "Vorsorge ist besser als Nachsorge" lieber gleich klären (lassen).
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Naja rechtlich gesehen ist das nicht sooo eindeutig:
Im Mietvertrag steht "nach Absprache": Eigentlich darf dann nur aus besonderen Gründen die Hundehaltung abgelehnt werden, z.B. Gefährdung der Mitmieter, enorme Lärmbelästigung etc. Ich vermute stark, dass die Abnutzung/Verschmutzung des Parketts nicht dazu ausreichen wird, denn da besteht ja ein Anspruch gegen den Mieter auf Schadensersatz (Urinflecken sind nicht mehr vertragsgemäße Abnutzung).
Außerdem gibt es Gerichte die Kleinsthunde, also Chihuahua, Yorkshire Terrier etc. ebenso wie Katzen als Kleintiere ansehen und demzufolge nicht von dem Haltungsverbot umfasst werden.
Wie die Gerichte entscheiden hängt auch sehr vom Wohnort (bisherige Rechtsprechung) und dem Richter ab (wie tierfreundlich) er ist... Wenn deine Oma rechtschutzversichert ist, sollte sie zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen und ansonsten bei Störungen abmahnen und vor allem bei Beschädigungen die Mieter nachher auch in Anspruch nehmen!
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Ich weiß ja nicht was da für ein Terrorhund vorher gewütet hat, aber normal sind Kratzer und Urinflecken im Parkett nicht.
Wir haben auch Parkett und einen Kleinsthund von Welpenalter an, aber der Wohnung sieht man das nicht an. :) -
Zitat
Naja rechtlich gesehen ist das nicht sooo eindeutig:
Im Mietvertrag steht "nach Absprache": Eigentlich darf dann nur aus besonderen Gründen die Hundehaltung abgelehnt werden, z.B. Gefährdung der Mitmieter, enorme Lärmbelästigung etc. Ich vermute stark, dass die Abnutzung/Verschmutzung des Parketts nicht dazu ausreichen wird, denn da besteht ja ein Anspruch gegen den Mieter auf Schadensersatz (Urinflecken sind nicht mehr vertragsgemäße Abnutzung).
Außerdem gibt es Gerichte die Kleinsthunde, also Chihuahua, Yorkshire Terrier etc. ebenso wie Katzen als Kleintiere ansehen und demzufolge nicht von dem Haltungsverbot umfasst werden.
Wie die Gerichte entscheiden hängt auch sehr vom Wohnort (bisherige Rechtsprechung) und dem Richter ab (wie tierfreundlich) er ist... Wenn deine Oma rechtschutzversichert ist, sollte sie zu einem Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen und ansonsten bei Störungen abmahnen und vor allem bei Beschädigungen die Mieter nachher auch in Anspruch nehmen!
Nach Absprache heißt nicht ja, sondern das man nur einen Hund mit Genehmigung halten darf und da diese nicht vorhanden ist, ist es verboten.
Und die Hundehaltung muss nicht aus besonderen Gründen abgelehnt werden, da ein Hund nicht zu den Kleintieren zählt
Zeig mir doch mal den Auszug oder eine Quelle wo steht das ein Kleinhund sowie Katzen als Kleintiere gelten.
Das ist nämlich nicht so. -
Hund hin oder her. Die Behebung sämtlicher Sachschäden kann bei Auszug der Mieter von der Kaution abgezogen werden sowie höhere Ausgaben nachträglich eingefordert werden. Vollkommen egal, ob der Mieter selbst oder nur sein Hund auf den Parkett gepinkelt hat.
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Zitat
Dulden würde ich bei dieser Dreistigkeit den Hund nicht, auch wenn ich selbst Hundehalter bin.
Und ich finde es auch unter aller Würde, dass ein Eigentümer einer Wohnung nicht darüber entscheiden darf, ob er einen Hund in seiner vermieteten Wohnung haben möchte oder nicht.
Abgesehen davon finde ich es eine Ungleichbehandlung gegenüber Hundehaltern größerer Hunde, denn mit welcher Berechtigung dürfen die dann nicht gehalten werden? Größere Urinflecken?
Vielleicht ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass gefragt wurde, aber eine Ablehnung kam und trotzdem der Hund ins Haus geholt wurde.
In diesem Fall wünsche ich der Vermieterin viel Erfolg!
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Hallo,
mal ganz unverblümt in den Raum gefragt: gibt es eine schriftliche Anfrage seitens des Mieters bzgl. der "Anschaffungsfrage" oder geschah dies ausschliesslich auf mündlichem Wege?
Warum ich frage? Nun....ist das alles nur auf mündlicher Basis abgelaufen, dann wird es schwer werden, vor Gericht irgendwas zu beweisen. Jede Partei wird auf ihr Recht pochen und letztlich sehe ich das alles auf einen Vergleich rauslaufen.
Wurde die Frage jedoch schriftlich gestellt und auch der Vermieter hat schriftlich das Verbot der Hundehaltung bestätigt, sehe ich bessere Aussichten auf Erfolg.
So wie ich das hier aber verstanden habe, ist das alles nur mündlich abgelaufen. Zwar bindet auch die mündliche Zusage aber im Klagefall dürfte es schwer werden, dies unter Beweis zu stellen. Zumal der/die Beklagte in solchen Fällen ohnehin gerne an "partiellem Gedächtnisverlust" leiden und sich nicht mehr erinnern können/wollen.
Also Vorsicht mit allzu überhastetem Einschalten des Anwalts.
Gruß
Windi -
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