Mieter hat Hund trotz Verbot gekauft
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Ich weiß ja nicht was da für ein Terrorhund vorher gewütet hat, aber normal sind Kratzer und Urinflecken im Parkett nicht.
Wir haben auch Parkett und einen Kleinsthund von Welpenalter an, aber der Wohnung sieht man das nicht an. :) -
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Und ich finde es auch unter aller Würde, dass ein Eigentümer einer Wohnung nicht darüber entscheiden darf, ob er einen Hund in seiner vermieteten Wohnung haben möchte oder nicht.
Ich denke, bei näherem Hinsehen, wirst Du das vielleicht noch einmal überdenken. Hier wird im Grunde darüber bestimmt, wie der Mensch, der diese Wohnung gemietet hat, sein Leben zu führen hat.
Nehmen wir als Beispiel München: Hier kann man sich seine Wohnung nicht "einfach so" aussuchen. Es gibt viel zu viele Mieter auf viel zu wenige Wohnungen, die entsprechend (un-)bezahlbar sind. Für Hundehalter ist München hingegen ein Paradies. Keine generelle Leinenpflicht und unzählige Gassimöglichkeiten inkl. Forst und Isar - und auch die Zahl der Firmen, die einen Hund in der Firma dulden nimmt stetig zu. D.h. man könnte und man wollte vielleicht, aber man ist auf die Willkür des Vermieters angewiesen, der einem vorgeben darf, dass man nicht die Vorzüge des Lebens eines Hundehalters genießen darf. Warum? Weil er das so will. Punkt.
Was die Lärmbelästigung angeht: Nun, das muss ein Hundehalter genauso in den Griff bekommen, wie jemand, der Kinder hat. Die dürfen auch (ab einem gewissen Alter, natürlich) nicht bis in die Nacht lautstark plärren oder spielen und damit das ganze Haus wach halten.
Was die Schäden angeht: Es gibt bereits eine Einrichtung, die Schäden an der Wohnung im Voraus abdeckt. Nennt sich Kaution und beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Zudem kann man auf zivilrechtlichem Wege alle möglichen weiteren Forderungen eintreiben. Ganz unabhängig davon, dass es vollkommen egal ist, ob das Kind die Schäden verursacht hat (ich war so ein Kind!) oder eben ein Hund.
Und die Gefahr: Erwachsene Menschen sind statistisch gesehen um ein vielfaches gefährlicher als jedes Haustier. Also lieber Hunde statt Erwachsene einziehen lassen.
ZitatVielleicht ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass gefragt wurde, aber eine Ablehnung kam und trotzdem der Hund ins Haus geholt wurde.
Hier muss ich dir allerdings leider zustimmen. Das ist außerordentlich ärgerlich und schreit förmlich nach "Vendetta". Allerdings ist das in Deutschland nicht so einfach. Einfach rausschmeißen wird vermutlich nichts und auch eine Klage dürfte eher im Sande verlaufen, wenn es keine ganz klaren Vereinbarungen und/oder Gründe inkl. mehrmonatiger Abmahnungen und Aufforderungen zur "Entfernung" des Haustiers gibt.
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Ja man kann eine Abmahnung schicken, dass der Hund bis Datum X aus der Wohnung raus muss. Bis zu 6 Wochen darf man sich aber einen Hund in einer Mietwohnung ohne Genehmigung halten. Diese 6 Wochen muss man also erstmal abwarten.
Passiert nichts kann man kündigen. Zieht der Mieter nicht aus muss man zum Anwalt gehen. Unseren Messi Mieter der keine Miete bezahlt hat haben wir erst aus der Wohnung bekommen, als sich die Leute unter ihm beschwert haben, dass Wasser von ihren Wänden läuft und die Polizei die Wohnung aufbrechen musste.
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Ich denke, bei näherem Hinsehen, wirst Du das vielleicht noch einmal überdenken. Hier wird im Grunde darüber bestimmt, wie der Mensch, der diese Wohnung gemietet hat, sein Leben zu führen hat.
Das sehe ich nicht so.
Wenn der Mieter einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, sollte er sich meiner Meinung nach auch daran halten. Wenn nicht, zwingt ihn ja niemand, den Vertrag abzuschließen.
Wozu brauche ich als Vermieter einen Vertrag, wenn jegliche Klauseln im Nachinein nichtig sind?Ich für meinen Teil schließe aufgrund bestimmter Erfahrungen bestimmte Mieter aus. Da es mein Eigentum ist, erlaube ich mir das schlichtweg. Und würde ich keine Hunde in der Wohnung haben wollen, würde ich auch das vertraglich regeln wollen. Und zwar so, dass nicht irgendein Richter irgendeine Entscheidung zugunsten kleiner Hunde trifft, wobei ich persönlich das Urteil schon alleine deshalb anfechten würde. Wo endet klein und wo beginnt groß?
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Das sehe ich nicht so. Wenn der Mieter einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, sollte er sich meiner Meinung nach auch daran halten. Wenn nicht, zwingt ihn ja niemand, den Vertrag abzuschließen.
Wozu brauche ich als Vermieter einen Vertrag, wenn jegliche Klauseln im Nachinein nichtig sind?Natürlich ist es ärgerlich für einen Vermieter, wenn dessen im Vertrag bestimmte Klauseln als nichtig angesehen werden. Jedoch ist auch hier geboten, eine Benachteiligung einzelner zu vermeiden: "Mein Mieter darf nicht!", der Nachbar hat aber 5 Hunde. Daher finde ich es durchaus akzeptabel, dass hier das Gesetz eine regelnde Funktion übernimmt, damit nicht jeder Haus-/Wohnungseigentümer nach Gusto handeln kann. Es ist nämlich mitnichten so, dass man es sich immer heraussuchen kann, ob man dort unterschreibt oder nicht. Wie schon beschrieben, ist es in München ohnehin schon nicht einfach, bezahlbare Wohnungen zu finden. Und sich aufgrund dessen der Willkür eines Vermieters unterwerfen zu müssen (die sich oft in München ohnehin schon für was besonderes halten), halte ich für unsachgemäß.
ZitatIch für meinen Teil schließe aufgrund bestimmter Erfahrungen bestimmte Mieter aus. Da es mein Eigentum ist, erlaube ich mir das schlichtweg. Und würde ich keine Hunde in der Wohnung haben wollen, würde ich auch das vertraglich regeln wollen. Und zwar so, dass nicht irgendein Richter irgendeine Entscheidung zugunsten kleiner Hunde trifft, wobei ich persönlich das Urteil schon alleine deshalb anfechten würde. Wo endet klein und wo beginnt groß?
Tja, der eine will keine Afrikaner, der andere keine Türken, der dritte keine Hundebesitzer, der vierte nur vollbusige junge Frauen,... Wo fängt das an und wo hört das auf? Natürlich steht jedem die Wahl seines Mieters frei, aber das an der Tierhaltung festzumachen, halte ich schlichtweg für unbegründet - so lange eben keine konkreten, tatsächlich nachvollziehbaren Gründe (und dazu gehört nicht Pipi auf dem Parkett, das kann man reparieren) dagegen sprechen.
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Was die Schäden angeht: Es gibt bereits eine Einrichtung, die Schäden an der Wohnung im Voraus abdeckt. Nennt sich Kaution und beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Zudem kann man auf zivilrechtlichem Wege alle möglichen weiteren Forderungen eintreiben.
Nur mal so zu diesem Punkt:
Meine Familie hat einmal eine Haushälfte an ein junges Paar vermietet. Diese hatten zwei Huskys, die tagsüber mit im Büro wären, wo die beiden Menschen arbeiteten. Daher wurde die Hundehaltung ausnahmsweise erlaubt.
Leider war dann nur einer der beiden berufstätig, die Huskys waren ganztags im Haus und nach kurzer Zeit zu - ich glaube es waren 5 Welpen - siebt. Miete wurde auch bald nicht mehr gezahlt und es dauerte sehr lange, incl. Schiedsmann, Anwalt und co., bis die Mieter raus waren.Die Kaution hat die entstandenen Schäden bei weitem nicht gedeckt und die Kosten sowie die ausstehende Miete konnten leider nicht zivilrechtlich eingefordert werden. Da wären auch die Vorvermieter vorher dran mit kassieren .
Auch wenn das sicher ein sehr krasses Beispiel ist, aber als Vermieter hat man manchmal im Nachhinein die A-Karte - von daher wäre ich auch sauer, wenn sich jemand so dreist über ein NEIN hinwegsetzt.
Von daher würde ich auch zur juristischen Beratung raten. -
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(und dazu gehört nicht Pipi auf dem Parkett, das kann man reparieren)
Sag mal.... hast du selbst Eigentum oder vermietest?
Glaube ich, bei deinen Ausführungen ehrlich gesagt nicht. Natürlich ist das theoretisch alles richtig was du schreibst, Schäden kann man ja schlussendlich über die Kaution abdecken und den Rest einklagen.
In der Realität ist es aber schlichtweg so, dass von idR 2 Monatsmieten Kaution nicht besonders viel bezahlt werden kann. Ein m² gutes Parkett kostet locker mal seine 40 Euro und da ist weder das entfernen des alten Parketts, noch das Verlegen des neuen mit eingerechnet.
Mal ganz davon ab, dass es rechtlich auch keine einfache Sache ist "einfach mal so" die Kaution einzubehalten - da kanns dir auch ganz schnell passieren, dass du als Vermieter die Klageschrift im Briefkasten hast.
Sagen wir, die Kaution kann einbehalten werden aber es reicht nicht, dann sagt es sich natürlich leicht "dann klag ichs eben ein"... zieht sich nur gerne mal länger hin und ist erstmal sehr sehr teuer - und wenn dann beim Mieter nichts zu holen ist, bleibt man eben auf seinen Kosten sitzen, selbst wenn man vor Gericht recht bekommt.Du vergisst da gerade schon irgendwie, dass Vermieter in der Regel Privatleute sind, ohne eigene Rechtsabteilung und Versicherungen die alles mögliche abdecken und häufig auch ohne allzu große Rücklagen, die es möglich machen sich auf Monatelangen Rechtsstreit einzulassen. Nicht zu selten hängt doch das Ersparte in einer Immobilie und diese Stellt dann auchnoch die Altersvorsorge da. Von daher halte ich es nur für allzu verständlich, dass man ein gewisses Risiko ausschließen möchte.
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Tja, der eine will keine Afrikaner, der andere keine Türken, der dritte keine Hundebesitzer, der vierte nur vollbusige junge Frauen,... Wo fängt das an und wo hört das auf? Natürlich steht jedem die Wahl seines Mieters frei, aber das an der Tierhaltung festzumachen, halte ich schlichtweg für unbegründet - so lange eben keine konkreten, tatsächlich nachvollziehbaren Gründe (und dazu gehört nicht Pipi auf dem Parkett, das kann man reparieren) dagegen sprechen.Stimme Dir voll und ganz zu. Die Haltung von Tieren ist wesentlich unproblematischer als die Haltung von Türken und Afrikanern.
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Stimme Dir voll und ganz zu. Die Haltung von Tieren ist wesentlich unproblematischer als die Haltung von Türken und Afrikanern.
Ich persönlich hätte nichts gegen vollbusige Afrikanerinnen oder Türkinnen mit Hund als Mieterinnen
(...meine Frau allerdings schon)! *ggg* :stick1: -
storyboard jedem Vermieter steht es frei zu entscheiden wen er/sie in seine Wohnung lässt. Ist sein gutes Recht...schließlich handelt es sich hier um sein Eigentum! Außerdem übertreibst du schon gewaltig...von wegen man wäre ja gezwungen in eine Wohnung zu ziehen, wo einem die Hundehaltung verboten ist. Nein ist man nicht!!! Da muss man eben länger suchen. Ich würde nie, nie, nie in eine Wohnung ziehen, in der mir die Hundehaltung verboten ist. Ich habe sogar schon bevor wir einen ganz eigenen Hund hatten, nur Wohnungen gesucht, wo direkt im Mietvertrag festgehalten wurde, das wir einen (großen) Hund halten dürfen. Ich hab allerdings schon beim ausmachen eines Besichtigungstermins drauf hingewiesen das wir mit Hund einziehen werden. Und wenn es da hieß das es nicht erlaubt ist, na dann tschüß! Such ich halt weiter...klar das dauert manchmal dann eben länger, muss man halt wissen was einem nun wichtiger ist: ne schöne Wohnung, oder eine Wohnung in der ich einen Hund halten darf.
Mit unserer jetzigen Wohnung hatten wir natürlich riesen Glück, die wurde im Internet gleich in der Überschrift als "für Hundehalter ideal" angepriesen. Unser Vermieter hat selbst einen Hund, und die Leute die hier vorher gelebt haben, hatten sogar zwei Hunde. ABER: Hunde hinterlassen mitunter eben doch ihre Schäden an der Wohnung, und das nimmt nicht jeder Vermieter so locker hin wie unserer. Bei der Wohnungsübergabe machte er uns auf einige böse Kratzer im Laminat aufmerksam, und erklärte dazu ganz gelassen: Das waren die Hunde der Vormieter, das ist völlig normal, und da sie auch mit einem großen Hund einziehen, werden da auch sicher noch ein paar Kratzer mehr dazu kommen. Das lässt sich eben nicht vermeiden.
Nun ich kann mir aber schon ganz gut vorstellen (gerade da ja auch nicht jeder Hunde mag) sich daran viele Vermieter stören würden, und auch dementsprechend zur Kasse bitten.
Übrigens keine Ahnung wo du wohnst...aber ne Kaution von einigen Tausend €uro hab ich ja noch nie gehört! :/
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