Mieter hat Hund trotz Verbot gekauft
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unser tägliches zusammenleben funktioniert, solange sich jeder an regeln hält. ( ob sinnvoll oder nicht!) wenn sich der mieter nicht daran hält ---- kündigen.
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Und genau das ist as Problem, wenn man solch eine Frage in einem Forum stellt . Jeder äußert sich:
• die, die meinen "es" zu wissen,
• die, die "es" sich so und so vorstellen können,
• die, die "es" sich so und so nun gar nicht vorstellen können,
• die, die schon mal irgendwo irgenwas darüber gehört zu haben,
• usw., usw.Hoffe Omma war inzwischen beim Anwalt oder der Rechtsberatung .
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Hallo :)
Die Mieterin hat sich hier sicherlich falsche verhalten. Wenn deine Oma schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann man ihre entscheidung sicherlich verstehen.
Wenn ich mir einen Hund im Mietshaus halte, sollte ich auf jeden Fall das Einverständnis des Mieters einholen und mir dieses auch schriftlich bescheinigen lassen.
Jetzt ist der Hund da und es stellt sich die Frage wie es weitergeht.
Wenn sich der Hund wirklich ruhig verhält, vielleicht könnte deine Oma ja einen Komromiss eingehen, und den Hund zulassen solange dieser sich ruhig verhält und die Mieterin einen Versicherungsnachweis vorlegen kann, über eine Hundehaftflichtversicherung welche auch Schäden an Mietgegenständen übernimmt...
Ich hoffe sie findet eine Lösung und das ganze lässt sich ausßergerichtlich regeln...
Grüße von Tina und Marley -
Zitat
Hallo Leute,
Habe folgendes Problem:
Meine Oma besitzt ein Mehrfamilienhaus, das sie Vermietet. Aufgrund vergangener negativer Erfahrungen mit Hunden in den Wohnungen (hohe Kosten durch Kratzer und Urinflecken im Parkett) möchte sie nun keine Hunde mehr.
Im Vertrag steht nun, dass Die hundehaltung vorher mit ihr abgesprochen werden muss.
Eine Mieterin hat sich nun unmöglich Verhalten. Sie HAT meine Oma gefragt, ob sie sich einen Hund anschaffen darf, diese hat ihr das allerdings ausdrücklich Verboten!
Jetzt hat sie sich plötzlich trotzdem einen Hund zugelegt, auch wenn es nur ein kleiner ist, finde ich das unglaublich dreist! Hund ist Hund, ob klein oder groß. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Hunde, aber ich denke jeder Vermieter hat das Recht zu entscheiden Wer oder Was in seiner Wohnung wohnen darf. Für den Hund tut es mir wirklich leid, vorallem da er anscheinend wirklich nicht bellt und sich ruhig verhält, aber wenn man es einem Mieter erlaubt einen Hund zu halten, kann man Es dem nächsten nicht verbieten..
Was kann man da jetzt tun? Abmahnung?
Ich freue mich auch eure Antworten.
Lg
AnaRa
Zwei Dinge sind mir aufgefallen:
1. Oma will keinen Hund wegen der Schäden
2. Egal, ob da ein Hund wohnt, Deine Oma ist in Zukunft trotzdem frei in der Vertragsgestaltung der anderen Wohnungen.Vielleicht gibt es durchaus die Möglichkeit Rechtswege zu beschreiten und zu streiten.
Letztendlich stellt sich aber die Frage was für einen Vermieter rentabler ist.
Wenn die guten Leute aus lauter Bockigkeit gar keine Miete mehr bezahlen, dann ist es u.U. nicht nur schwer an sein Geld zu kommen, sondern es dauert auch noch ewig bis man sie rausgeklagt hat.Was ich machen würde wenn ich Deine Oma wäre:
Eine Abmahnung schicken (erstmal der Form halber)
Eine Bestätigung der Haftpflichtversicherung für den Hund verlangen, die auch Mietschäden abdeckt.Es spielt einfach auch eine Rolle, ob es sich um langjährige Mieter handelt, die immer pünktlich die Miete bezahlen, oder um neu eingezogene, die kackfrech sind. Diesen Punkt kann man heutzutage nicht mehr außer Acht lassen.
Ganz so einfach ist das nicht, ihren Ärger kann ich nachvollziehen - trotzdem sollte man sich genau überlegen, ob man mit Kanonen auf Spatzen schießt, oder - was eigentlich mehr Sinn macht, sich eine pünktliche Mietzahlung bei langfristigen Mietern sichert und Schäden ausschließt....
Was ich nicht weiß ist, ob es geht sich als Vermieter dagegen zu versichern. Ich weiß, dass ich z.B. für Mietausfälle bis zu 6 Monaten versichert bin, ob das auch für vom Mieter verursachte Schäden gilt, weiß ich nicht. Vielleicht mal beim Versicherungsmakler nachfragen.
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Zitat
Was ich nicht weiß ist, ob es geht sich als Vermieter dagegen zu versichern. Ich weiß, dass ich z.B. für Mietausfälle bis zu 6 Monaten versichert bin, ob das auch für vom Mieter verursachte Schäden gilt, weiß ich nicht. Vielleicht mal beim Versicherungsmakler nachfragen.Klar geht das. Ist aber vielleicht ein wenig übertrieben, wenn es nur um einen Hund geht. Was soll der groß anstellen? Bei der Suche nach Futter die Einbauküche auseinandernehmen?
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Zitat
Was soll der groß anstellen? Bei der Suche nach Futter die Einbauküche auseinandernehmen?
Wenn du glaubst, dass das ein Hund nicht kann, dann sage ich dir, doch das kann er.
Meine Nachbarin hatte einen Cocker, der von 7:00Uhr bis 9:00Uhr alleine bleiben musste.
Als ich um 9:00Uhr in die Wohnung gekommen bin, um den kleinen Kerl abzuholen, habe ich meinen Augen nicht getraut. Er hatte in den zwei Stunden die Küche völlig auseinander genommen. Zwei Schranktüren von den Unterschränken hingen nur noch auf halb sieben,
das gesamte Linoleum war in winzig kleine Stücke zerteil, die Gardinen waren mit der Gardinenstange nicht mehr da, wo sie eigentlich sein sollten, sie lagen einfach auf der Spüle.
Die Lebensmittel, die sich in den Unterschränken befanden, waren fein säuberlich "ausgepackt" und in der ganzen Küche verteilt. Denn größten Schock hatte ich aber, als ich gesehen habe, das eine Herdplatte des Elektroherdes an war, 10 cm daneben lag ein Küchenhandtuch, er muss beim Raufspringen, den Einschaltknopf erwischt haben.
Stell dir vor, was hätte passieren können, wenn das Handtuch auf der Herdplatte gelegen hätte.
Leider habe ich von dem Chaos keine Fotos mehr. -
Zitat
Wenn du glaubst, dass das ein Hund nicht kann, dann sage ich dir, doch das kann er.
Meine Nachbarin hatte einen Cocker, der von 7:00Uhr bis 9:00Uhr alleine bleiben musste.
Als ich um 9:00Uhr in die Wohnung gekommen bin, um den kleinen Kerl abzuholen, habe ich meinen Augen nicht getraut. Er hatte in den zwei Stunden die Küche völlig auseinander genommen. Zwei Schranktüren von den Unterschränken hingen nur noch auf halb sieben,
das gesamte Linoleum war in winzig kleine Stücke zerteil, die Gardinen waren mit der Gardinenstange nicht mehr da, wo sie eigentlich sein sollten, sie lagen einfach auf der Spüle.
Die Lebensmittel, die sich in den Unterschränken befanden, waren fein säuberlich "ausgepackt" und in der ganzen Küche verteilt. Denn größten Schock hatte ich aber, als ich gesehen habe, das eine Herdplatte des Elektroherdes an war, 10 cm daneben lag ein Küchenhandtuch, er muss beim Raufspringen, den Einschaltknopf erwischt haben.
Stell dir vor, was hätte passieren können, wenn das Handtuch auf der Herdplatte gelegen hätte.
Leider habe ich von dem Chaos keine Fotos mehr.Beeindruckend!
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Wow...das ist Heftig.
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Ok, ist wohl eher die Ausnahme.
Das Linoleum und die beiden Schranktüren kosten ja nicht die Welt. Wahrscheinlich tendiert der Zeitwert gegen 0. Alles andere ist kein Eigentum des Vermieters.
Die meisten Schäden, die ein Hund anrichten kann, betreffen das Eigentum des Mieters. Und das kann dem Vermieter egal sein.
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Zitat
Die meisten Schäden, die ein Hund anrichten kann, betreffen das Eigentum des Mieters. Und das kann dem Vermieter egal sein.
Kommt drauf an ;-)
Wenn der Hund die Türrahmen oder die Türen selbst zerkratzt oder den verlegten Boden zerlegt oder gar den Putz von der Wand frisst ... dann ist da schon der Vermieter betroffen und nicht immer zeigt sich die Haftpflicht des Mieters da kooperativ, was die Kostenübernahme betrifft.
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