Mieter hat Hund trotz Verbot gekauft
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Beitragen kann ich leider nichts, aber dieser Thread bestärkt mich weiter darin, nie, nie, nie zu vermieten.
Und sämtliche in ferner Zukunft geerbten Häuser/Wohnungen oder was auch immer werden eindeutig verkauft (egal, wie der Immobilienmarkt aussieht).So ein Stress ist es ja echt nicht wert (danke für diese Erkenntnis ).
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Zitat
Aber ganz ehrlich, wenn ich mir diese Mietnormaden aus dem TV anschauen, dann hätte ich den Vermietern schon vorher sagen können, dass das schief läuft. Denen sieht man meist die Unzuverlässigkeit förmlich an. :)
Die bei mir bislang schlimmsten Mieter waren von Beruf Anwalt und Mitarbeiter des Finanzamtes. Noch Fragen ?
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Zitat
Hallo Leute,
Habe folgendes Problem:
Meine Oma besitzt ein Mehrfamilienhaus, das sie Vermietet. Aufgrund vergangener negativer Erfahrungen mit Hunden in den Wohnungen (hohe Kosten durch Kratzer und Urinflecken im Parkett) möchte sie nun keine Hunde mehr.
Im Vertrag steht nun, dass Die hundehaltung vorher mit ihr abgesprochen werden muss.
Eine Mieterin hat sich nun unmöglich Verhalten. Sie HAT meine Oma gefragt, ob sie sich einen Hund anschaffen darf, diese hat ihr das allerdings ausdrücklich Verboten!
Jetzt hat sie sich plötzlich trotzdem einen Hund zugelegt, auch wenn es nur ein kleiner ist, finde ich das unglaublich dreist! Hund ist Hund, ob klein oder groß. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Hunde, aber ich denke jeder Vermieter hat das Recht zu entscheiden Wer oder Was in seiner Wohnung wohnen darf. Für den Hund tut es mir wirklich leid, vorallem da er anscheinend wirklich nicht bellt und sich ruhig verhält, aber wenn man es einem Mieter erlaubt einen Hund zu halten, kann man Es dem nächsten nicht verbieten..
Was kann man da jetzt tun? Abmahnung?
Ich freue mich auch eure Antworten.
Lg
AnaRa
Ich würde einen neuen Mietvertrag aufsetzen ,indem ich verankere,das ich viertel oder halbjährig eine Wohnungbegehung machen möchte,um zu schauen ob meine Wohnung Schaden nimmt oder nicht.
Diese Begehung muss 24 Stunden vorher angemeldet werden. -
Zitat
Die bei mir bislang schlimmsten Mieter waren von Beruf Anwalt und Mitarbeiter des Finanzamtes. Noch Fragen ?
Haben die denn auch randaliert oder nur mit Mietmiderungen etc. genervt?
Weil das ist in der Zunft unvermeidbar. :)
Ich bin auch nicht der Meinung dass es die 100%ige Sicherheit gibt, das ist im Leben nun mal so. :) -
Zitat
Finde ich schon erstaunlich, was Du für andere als überschaubar festlegst.Ich hätte auch sagen können: Das Risiko, von einem Mietnomaden heimgesucht zu werden, ist relativ gering:
http://www.focus.de/immobilien…s-gedacht_aid_577663.html
Zitat
Selbst verschuldet ist auch ein dehnbarer Begriff: frag mal die Vermieter. Nicht wenige von ihnen haben die Schnauze voll vom Vermieten und lassen lieber leer stehen.Das hat wohl weniger mit Mietnomadentum als mit dem demografischen Wandel zu tun. Und da Abschreibungen, Schuldzinsen und sonstige laufende Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können, verwundert dieser Leerstand nicht sonderlich. Kann man natürlich auch als "Schnauze voll" bezeichnen, verkennt aber die wahren Ursachen. Von denen gibt es viele. Nicht zu vergessen die "Goldgräber", die in der Nachwendezeit vermeintliche Schnäppchen erworben haben, die heute zu den damals versprochenen Bedingungen unvermietbar sind.
ZitatSo wie Du das hinstellst ist ein Mietnomade geradezu ein Segen. Ich zahl nen 10er pro Monat - und bekomm im Gegenzug dafür für 1000 Euro pauschal meine komplette Wohnung renoviert. Wäre also total schick, so alle fünf Jahre einen zu haben - eigentlich.
Von "Segen" habe ich nichts geschrieben. Ich habe behauptet, dass man sich gegen das Risiko mit den Verschiedensten Instrumentarien absichern kann: Mietpool, Kaution, Versicherungen, Einkommensbescheinigungen, Schufa-Auszug.
ZitatEinbauküche:
http://www.intersam.de/einbaukuechen.htmlWie kommt man auf die Idee, dass Schäden an Einbauküchen durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt sind?
ZitatKann sich also jeder selbst überlegen, ob er sich für 10 Euro im Monat dieses "Trostpflästerchen" leisten möchte.
Man bekommt hier langsam den Einruck, es wimmelt hier nur so von geschädigten Vermietern mit mittlerweile leerstehenden Wohnungen.
Zitat
Sag mir doch mal, Erdel, was Du für 600 Euro bekommst, wenn schon die Anfahrtskosten eines Handwerkers heutzutage bei 50 Euro liegen? In der Theorie klingt vieles gut, aber in der Praxis sieht es schon wieder ganz anders aus.Die Kaution bietet keinen vollkommenen Schutz. Es ist eins von vielen Instrumenten, um sich abzusichern (s. o.)
ZitatEs ist durchaus heutzutage überlegenswert, eine Wohnung leer stehen zu lassen. Ich kann diesen Gedankengang nach mehreren nicht gerade netten Erfahrungen mit Mietern durchaus verstehen.
Hat ja auch seine Vorteile. (s. o.)
Zitat
Nein, leider nicht. Eher nimmt es immer mehr zu. Die Mieter verschwinden einfach und hinterlassen eine mehr oder weniger zerstörte Wohnung oder stehen bei der Wohnungsabnahme da mit einem jovialen Grinsen im Gesicht und völlig zerlöcherten und von Rauch gegilbten Wänden mit den Worten „laut Bildzeitung muss ich in der Wohnung gar nichts mehr machen als kehren“. Natürlich sind es nicht 100% der Mieter aber so Richtung 10% geht es schon langsam, Tendenz steigend. Das mag von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Und Leipzig ist nun mal ein Mietermarkt. Aber bitte lass so pauschale Aussagen, wenn Du nicht drin steckst in dem Thema. Das hat auch gar nix mit Fernsehsendungen zu tun.Schön, dass Du mal ne ungefähre Hausnummer genannt hast, auch wenn die doch recht schwammig ist. Von einer Fachfrau hätte ich auch eine Quelle erwartet. Aber wahrscheinlich gibt es diesbezüglich unterschiedliche Ergebnisse, je nachdem, welche Seite die Studie in Auftrag gegeben hat.
ZitatAlles schon vorgekommen. Okay Acryl-Duschkabinen von Philippe Starck – dachte auch immer der macht nur Zitronenpressen – haben wir nicht, aber eine normale Duschkabine kostet auch. Ja was? Geld natürlich! Und was die Tür betrifft. Der Hund muss ja noch nicht mal die komplette Zarge rausreißen, es reicht vollkommen aus, wenn er sie schon ausgiebig anknabbert. Oder bist Du bereit in einen Wohnung mit angenagten Zargen zu ziehen? Nein? Siehste, also muss der Vermieter die komplette Zarge erneuern.
Richtig. Wir wollen aber nicht so tun, als wären Mieter nicht bereit, Schäden zu regulieren. Diese Front wirst Du sicher nicht aufbauen wollen und daher will ich auch nicht die Machenschaften einzelner Vermieter aufzählen. Dies wäre der Sache hier nicht dienlich. Das persönliche Risiko liegt nach Deinen Angaben unter 1:10 und kann sicherlich durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen noch einmal gesenkt werden. Ist natürlich ärgerlich, wenn es dann einen trifft, aber auch hier kann man durch eine entsprechende Vorsorge den Schaden begrenzen. Wenn ich ein Unternehmen gründe, Geld auf dem Kapitalmarkt anlege oder in Immobilien finanziere, gehe ich Risiken ein. Das ist nun einmal die Last der Besitzenden.
Ich habe übrigens niemals Mietnomaden in Schutz genommen. So bedauerlich dieses Phänomen ist, es darf nicht dazu führen, dass die Rechte der Mieter aufgeweicht werden. Die umfangreichen Rechte der Mieter haben ihren Grund. Ich komme aus Berlin, einer Mieterstadt und habe die Wohnungssituation in den 80er Jahren miterlebt. Da waren die Vorzeichen andere und die Mieter befanden sich in einer ganz anderen Situation als heute. Ich habe oben schon beschrieben, dass das eigentliche Problem eher in einer rückläufigen Nachfrage zu sehen ist. Es wird nicht nicht vermietet, weil man Angst vor Mietnomaden hat, sondern weil keiner bereit ist, den geforderten Mietzins zu zahlen. Das ist kaufmännisches Risiko.
ZitatAls kleiner Privatmann, der das geerbte Häuschen von der Oma vermietet weil er vielleicht später mal selbst hinziehen möchte und er es daher nicht verkaufen will, bist Du ruiniert.
Er kanns verschenken, tut was Gutes und ist die Last los. Was will er mehr?
ZitatWenn Du sagst, Dein Mitleid für Eigentümer hält sich in Grenzen, dann sorry, hält sich mein Mitleid für Wohnungssuchende mit Hund in Grenzen. Ist ja wohl auch deren freiwillige Entscheidung einen Hund zu haben.
Habe nichts anderes behauptet. An vertragliche Vereinbarungen müssen sich Mieter halten. Wobei ich eher andere Probleme sehe als in der Demolierung der Wohnung durch einen Hund.
ZitatJanosch2011 :2thumbs:
Sei gegrüßt, Claqueur.
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Es gibt ja nicht nur Mietnomaden, sondern auch Menschen, die von heute auf morgen aus diversen Gründen den Halt im Leben verlieren (Job, Familie, Gesundheit). Auch hier kommt es dann zu Problemen wie dem Vermüllungssyndrom oder einfach Vernachlässigung durch Sucht oder ähnliches. Auch andere psychische Erkrankungen nehmen immer mehr zu, die zu ähnlichen Problemen führen (das haben wir in der Zivilabteilung sehr stark gemerkt. Mich hat das sehr erschrocken, wie viele, vor allem ältere Leute, davon betroffen sind und anscheinend fällt es niemandem auf, bis die "Bombe platzt".) Da laufen auch sehr schnell hohe Kosten auf.
Das kann einem auch keine Schufa-Auskunft voraussagen und sowas kann nach 15 Jahren passieren... -
Seh ich auch so, ich muss nicht zwangsläufig Mietschuldner als Assis abstempeln, aber ich darf trotzdem meine Interessen als Vermieter wahren, weil die Mieteinnahmen ein Bestandteil des Überlebensbudgets meiner Familie sind.
Für mich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.Es spielt auch gar keine Rolle, ob und wieviel Verständnis ich für die Situation des Mieters aufbringen kann und könnte, bleibt die Miete länger aus, hab ich ein Problem.
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Ich habe das dank Google herausgefunden, aber weiß leider nicht, ob es aktuell ist.
Der Hund in der Mietwohnung
Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind
seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder
abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. Lübeck
Az.: 27 C 104/95 -
ahja, von dieser HP:
http://www.rottimania.de/gesetz/urteile.html
und diese HP ist noch interessanter:
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Zitat
Ich habe das dank Google herausgefunden, aber weiß leider nicht, ob es aktuell ist.
Der Hund in der Mietwohnung
Auch wenn laut Mietvertrag eine Hundehaltung verboten ist, darf ein Kind
seinen Hund behalten, da „ein Hund kein Gegenstand ist, den man wieder
abschaffen kann, nur weil er ohne Erlaubnis in der Wohnung ist. LG Lübeck
Az.: 27 C 104/95Hat jemand das komplette Urteil gefunden? Ich find überall im Internet nur den Verweis auf dieses Urteil. Würde gern mal die komplette Urteilsbegründung lesen.
Problematisch bei solchen Urteilen ist, dass ein andereres Landgericht, ein anderer Richter - eine andere Entscheidung. Solange es kein Urteil des Bundesgerichtshofs ist, kann man zwar auf ein solches Urteil verweisen, aber da kommen dann halt zwanzig andere Urteile die genau das Gegenteil aussagen.
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