Hund wurde gebissen
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Hallo,Ich ging mit meinen Hunden angeleint spazieren.
Auf einmal schoss ein Hund unangeleint auf meinen zu.Meiner wollte abhauen und ist vom anderen Hund gebissen worden. Der andere Hund ist vom Grundstück abgehauen.
Tierarztkosten 511 €
Versicherung zahlt 70% 30% muss ich selber tragen
Grund: Mein Hund hätte tierische reize ausgesendet auf die der andere Hund reagiert hätteMit dem ganzen war ich beim Rechtsanwalt und laut Gesetz ist es eben so das ich immer eine Mitschuld habe allein weil ein Hund bei mir ist.
Ich schreib mal was der Rechtsanwalt an die Versicherung geschrieben hat
Nicht nachvollziehbar ist, inwiefern seitens des Zwergpudels meiner Mandantin eine speziefische Tiergefahr mitgewirkt haben soll. Der Hund wurde angeleint von ihr spazieren geführt, verhielt sich dabei unauffällig und bellte auch nicht, so dass ohne weiteres nicht davon ausgegangen werden kann, dass er in dieser Situation "tierische Reize" setzteDagegen hat die spezifische Tiergefahr sich durch das aggressieve Verhalten des etwa 40-50 cm großen Hundes ihrer Versicherungsnehmerin, der frei auf ihrem Grundstück umher gelaufen war und dieses ungehindert verlassen konnte, verwirklicht. Eine Verwirklichung dieser Gefahr hätte Ihre Versicherungsnehmerin aber vermeiden können, indem sie Vorkehrungen getroffen hätte, um zu verhindern , dass ihr Hund vom Grundstück auf die Straße läuft.
Danach noch den schaden und aufvorderung den Resbetrag zu überweisen
Bin ich nicht mit durchgekommen
Jetzt kam mir dieser Hund letztens wieder alleine entgegen.
Hab ihn diesmal verjagt bekommen.Würde es etwas helfen wenn ich zum vetrenäramt gehe und denen dieses schilder damit entweder mal das Grundstück ausbruchsicher gemacht wird oder der Hund Maulkorbpflicht bekommt .
Ich habe echt Angst da vorbei zu gehen
Kann aber auch nicht gleichzeitig 4 Hunde auf den Arm nehmen. -
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Zitat
Grund: Mein Hund hätte tierische reize ausgesendet auf die der andere Hund reagiert hätte
Du sollst Deinem Zwergpudel auch keine Tangas anziehen
Sorry
Ich würde zum Ordnungsamt gehen, die ganze Geschichte erklären und hoffen das was passiert.
Das ist echt das letzte.
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Hallo,
ich finde es unmöglich, dass ein Hundehalter, der seinen Hund schön brav an der Leine führt, noch eine Teilschuld angelastet bekommt.
Da muss man sich nicht wundern, wenn immer mehr "herrenlose" Hunde umherstreifen. Betraft wird man ja ohnehin
Da der andere Hundebesitzer ganz offensichtlich nichts aus der Sache gelernt hat, würde ich mit ihm noch ein einziges Mal sprechen und ihn darauf aufmerksam machen, dass ich ansonsten gezwungenermassen mal ein Schreiben ans Ordnungsamt schicken würde.
Spätestens dann sollte er Einsicht zeigen und einlenken (was ich persönlich aber nicht glaube). Da wird erst gewettert, wenn das Ordnungsamt tätig wurde und die Sache "offiziellen" Charakter bekommt. Trotzdem, es kann nicht sein, dass er diesen Hund weiterhin frei laufen lässt, obwohl bereits ein Beissvorfall aktenkundig festgehalten wurde. Und das dürfte dann auch der Schlüssel sein, um doch etwas zu erreichen, wenn auch über einen Umweg.
Aber die Begründung des Richters......da komm ich noch net so ganz drüber weg
Liebe Grüße
Windi -
Was issen dat fürn Anwalt, der dir nicht erzählt hat, was du machen sollst/kannst? Das mit dem Vet/Ordnungsamt hätte er ruhig auch erläutern können, er hätte auch der Halterin mit einer Anzeige drohen können, sowas hebt bei manchen die Zahlungsmoral.
Rein rechtlich ist es aber richtig, dass in der Regel die Kosten geteilt werden, auf diese Rechtsprechung berufen sich die Versicherungen natürlich. Die Frage ist, ob du mit deinem Fall vor Gericht willst, um rauszufinden, ob's der Richter vielleicht doch anders sieht. Dein Anwalt müsste dir eigentlich auch sagen können, wie"euer" Gericht solche Sachen tendenziell entscheidet. Wenn es nämlich seit 15 Jahren nicht mehr von dieser Kostenteilung abgerückt ist, würd ich's lassen. Sonst müsstest du auf die nächste Instanz hoffen, und das dauert Jahre und kostet wieder ordentlich, wenn du unterliegst.
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Bevor hier scharf geschossen wird - obwohl das natürlich nicht gerade die "feine" Art ist, dass der Hund (auch wiederholt) alleine durch die Gegend stromert und nicht vom Besitzer gemanaged wir - wurde zum Hundehalter denn mal Kontakt aufgenommen?
Muss ja da es über die Versicherung ging? Habt Ihr Euch da "ausgesprochen"/ Du gesagt, dass es schön wäre dem Hund nicht mehr unangeleint und ohne BeSi anzutreffen etc.pp.?!Denn....ohne Gespräch & Konsensfindung finde ich persönlich OA oder VetAmt sofort aufzuhetzen nicht in Ordnung - derjenige der darunter leidet ist dann der Hund und die Gesamtsituation zwischen den Hundehaltern wird sich dadurch auch nicht ändern bzw. mit Sicherheit keine gute Lösung gefunden werden...
Auch natürlich wenn es mir leidtut, dass Deiner gebissen wurde bzw. Kostensituation - eventuell hätte man da durch ein Gespräch mit dem anderen HH auch etwas klären können?!
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Zitat
Kann aber auch nicht gleichzeitig 4 Hunde auf den Arm nehmen.
Wenn Du nicht in der Lage bist, einen Fremdhund zu blocken, solltest Du vielleicht nur mit zwei Hunden statt mit allen vieren spazieren gehen.
Dann wäre es vermutlich auch nicht zu der Situation gekommen.
Versteh mich nicht falsch, ich finde eine Teilschuld unangebracht, wenn Dein Hund an der Leine war. Aber zum Schutz meiner Hunde würde ich künftig eben die Spaziergänge anders gestalten.
Und ja, wenn ich wegen eines streunenden Hundes einen Eigenanteil zahlen müsste und der käme mir kurz darauf wieder entgegen, würde ich das auch dem Ordnungsamt (das wäre bei uns zuständig) melden.
Wichtigste Frage: Ist bei Deinem Hund alles gut verheilt?
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Joah, vielleucht weiß der HH des zubeißenden Hundes tatsächlich nicht, dass seine Versichrung nicht vollständig für die TA-Kosten aufkommen will.
Könnte ja sein, dass er die Differenz "privat" begleichen würde.
Alles andere fänd ich auch unanständig.Wenn nicht, dann würde ich auch sehr stark über eine Meldung ans OA nachdenken, wenn der Hund weiterhin unkontrolliert das Grundstück verlassen kann, um sich wahrscheinlich irgendwann den nächsten Hund zu packen. :/
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Zitat
Wenn Du nicht in der Lage bist, einen Fremdhund zu blocken, solltest Du vielleicht nur mit zwei Hunden statt mit allen vieren spazieren gehen.
Dann wäre es vermutlich auch nicht zu der Situation gekommen.
Versteh mich nicht falsch, ich finde eine Teilschuld unangebracht, wenn Dein Hund an der Leine war. Aber zum Schutz meiner Hunde würde ich künftig eben die Spaziergänge anders gestalten.
Und ja, wenn ich wegen eines streunenden Hundes einen Eigenanteil zahlen müsste und der käme mir kurz darauf wieder entgegen, würde ich das auch dem Ordnungsamt (das wäre bei uns zuständig) melden.
Wichtigste Frage: Ist bei Deinem Hund alles gut verheilt?
Nur weil ein anderer Hundehalter seinen Hund nicht ordentlich führt, soll man sich einschränken und einen gehörigen Mehraufwand betreiben?
Wenn ein fremder Hund Angst vor Männern mit Hut hat und diese angeht, kann man doch auch nicht von den Herren in der Umgebung verlangen, ohne Kopfbedeckung raus zu gehen. Find ich jetzt irgendwie schon seltsam... -
Zitat
Wenn Du nicht in der Lage bist, einen Fremdhund zu blocken, solltest Du vielleicht nur mit zwei Hunden statt mit allen vieren spazieren gehen.
Dann wäre es vermutlich auch nicht zu der Situation gekommen.
Häh, man selbst ist Schuld daran, weil man einen bissigen fremden Hund nicht blocken kann?
Was ist denn das für ein merkwürdige Einstellung?Ob ein Hund, zwei, drei oder vier,
das kann dir auch nur mit einem Hund passieren.Bin ich dann nicht in der Lage einen Hund verantwortungsvoll zu führen und zu halten?
Ich muss mir dann andere Wege suchen oder zu anderen Zeiten gehen?
Wo gibt's denn sowas? -
Was mich immer noch interessiert ist ob zwischen den HH ein Gespräch stattgefunden hat - alles andere ist doch nur "rumgekeife" und nicht zielführend
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