Thüringer Gesetze ich bin am Explodieren!!!!!

  • Hey Leute ich bin lange auf der suche nach einem Hund gewesen nun dachte ich yeah jetzt habe ich einen guten Züchter und einen ordentlichen Preis. So es sollte übrigens ein Staffordshire Bullterrier werden. Nun hab ich vor ca 30 Minuten beim Hundesteueramt in Erfurt (derzeitiger Wohnort) angerufen dort sagte ein NETTER Herr mir folgendes am Telefon.


    Diese Hunde dürfen nur in 1. Bundesland gezüchtet werden
    Alle Hunde dieser Rasse die nach dem 1.9.2011 geboren sind dürfen NICHT MEHR GEHALTEN WERDEN.
    Ich darf mir keinen Hund aus einem anderem Bundesland holen.
    Wenn ich mir ein erwachsenes Tier holen sollte muss es sofort fortpflanzungsunfähig gemacht werden.


    So nun hab ich eine Frage wie sieht das aus stimmt es was der Herr mir am Telefon sagt?
    Desweiterin hatte ich 3 Züchter kontaktiert 2 in Sachen Anhalt und 1 in Niedersachsen! Und alle 3 sind eingetragene seriöse Züchter.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    eine rasche antwort wäre sehr gut :/

  • Danke für die schnellen antworten mir könnte der arsch platzen ich hasse diesen verschissenen Staat so das gibt es garnicht ich wollte einen kleinen aber bulligen Hund!! Von einem Freund der Hund er hat einen shizu oder wie die dinger heißen greift alles und jeden an und da passiert nix -.- ich will mal wissen wie es ist wenn die Leute die dieses Gesetz in kraft gesetzt haben sich fühlen würden wenn ich denen die Samenleiter durchtrenne und sie mit einem Maulkorb rumlaufen müssten -.- zum kotzen alles hier!

  • Zitat

    8. Die Unfruchtbarmachung von Rasselistenhunden
    Nach § 11 Abs. 4 des Gesetzes sind Hunde nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen. Dies gilt auch für Hunde dieser Rassen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gehalten wurden (§ 16 Abs. 5). Hunde, für die bereits eine Erlaubnis nach Thühringer Gefahren- Hundeverordnung besteht, waren bis zum 30.11.2011 unfruchtbar zu machen; zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes tragende Hündinnen sind spätestens 10 Wochen nach dem Wurf unfruchtbar zu machen.


    Darf sich Thüringen über das Tierschutzgesetz stellen?
    Bei vielen Orgas wurde ja bereits erfolgreich gegen Kastrationsklauseln geklagt.

  • Zitat

    Danke für die schnellen antworten mir könnte der arsch platzen ich hasse diesen verschissenen Staat so das gibt es garnicht ich wollte einen kleinen aber bulligen Hund!! Von einem Freund der Hund er hat einen shizu oder wie die dinger heißen greift alles und jeden an und da passiert nix -.- ich will mal wissen wie es ist wenn die Leute die dieses Gesetz in kraft gesetzt haben sich fühlen würden wenn ich denen die Samenleiter durchtrenne und sie mit einem Maulkorb rumlaufen müssten -.- zum kotzen alles hier!


    Bist Du immer so aggro?


    Warum holst Du Dir denn keinen erwachsenen Hund? Sitzen doch mehr als genug in Tierheimen.

  • Kennt jemand eine rasse die auch ungefährt so ist wie ein Staffordshiore Bullterrier aber nicht auf der Rasseliste steht? Eigentlich wollte ich keinen Hund der größer als 40 cm ist :/

  • Zitat

    Hallo,
    fällt mir gerade auf Anhieb nur der Miniatur Bullterrier ein..


    LG



    die sind wiederum hässlich finde ich! Ich würde mir auch einen Rottweiler holen kann mir jemand sagen wieviel auslauf so einer ca brauch am tag?

  • Zitat

    [


    Warum holst Du Dir denn keinen erwachsenen Hund? Sitzen doch mehr als genug in Tierheimen.


    Ich hatte zu Ostern diesbezüglich aus reinem Interesse eine Mitarbeiterin des Erfurter Tierheimes gefragt, diese meinte dass man (momentan) auch keine Tierheimhunde dieser Rassen bei der Stadt Erfurt angemeldet bekommt.


    Ob das immernoch so ist, weiß ich nicht. Aber das war das, was ich als Antwort bekam.


    Edit: Der Miniatur Bullterrier fällt dort auch drunter! Ich habe dies aus ganz sicherer Quelle. (dem betreffenden Mitarbeiter des Amtes...)

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