Reaktion auf Anzeige nach Beißvorfall mit anderem Hund

  • Hallo,


    ich bin zwar noch neu hier in diesem Forum, aber ich hoffe, es kann mir jemand helfen, der vielleicht ähnliche Erfahrungen gesammelt hat.


    Ich bin im Juni mit meinen Labi-Mischlingsrüden Paul unangeleint bei uns auf einem Weg am Waldrand spazieren gegangen. Dort herrscht Anleinpflicht - wie ich jetzt weiß.


    Er lief unangeleint dicht neben mir.


    Eine Frau, die ich nicht sah, weil sie hinter mir erst mit ihrem Hund kam, rief auf einmal laut, ich solle meinen Hund doch bitte sofort anleinen. Weil mein Hund zunächst in Richtung der Frau zurück gelaufen ist, habe ich Paul zu mir gerufen, um ihn umgehend anzuleinen. Er hört auf Zuruf. Trotz der Tatsache, dass er bereits sofort zu mir kam, schrie die Frau sehr aufgebracht, ich solle ihn anleinen. Durch den erneuten Zuruf hatte Paul nunmehr den anderen Hund bemerkt und lief nun (leider!!!) freudig und neugierig zu ihm und der Frau hin, die immer noch schrie. Dieses Schreien muss er als Zuruf interpretiert haben. Die Frau machte auf mich einen sehr erregten Eindruck, den sie (wahrscheinlich) auch auf ihren Hund an der Leine übertrug und ihm somit Gefahr suggeriert haben muss. Während sie laut herum schrie, zog sie dabei ständig an der Leine ihres Hundes.


    Als Paul dem anderen Hund näher kam und ihn beschnuppern wollte, knurrte und bellte dieser und griff Paul dann an. Die beiden Hunde gerieten daraufhin in ein kurzzeitiges Gerangel. Die Frau lies die Leine los und schrie immer noch herum. Ich ging sofort dazwischen und zog meinen Hund zurück. Wir haben beide unsere Hunde untersucht und konnten keine Verletzungen feststellen. Beide Hunde verhielten sich danach wieder friedlich und ruhig. Die Frau fragte mich nicht ausdrücklich nach meinem Namen oder Telefonnummer und äußerte sich auch sonst nicht.


    Ich meinte nur nett zu ihr, dass dies nicht passiert wäre, wenn ihr Hund abgeleint gewesen wäre, weil er dann nicht so aggressiv reagiert hätte. Sie hat nach meiner Auffassung permanent stark an der Leine gezogen und durch dieses Verhalten und mit dem Geschrei ihren Hund aggressiv gemacht, der schließlich auch den Angriff auf Paul gestartet hat.


    Jetzt habe ich von dieser Dame eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhalten, in der sie angab, dass Paul auf ihren Hund zugerannt kam und sich in dessen Hals verbissen habe. Ich hätte dann als Erklärung angegeben, das mein Hund auf angeleinte Hunde aggressiv reagieren würde. Ich hätte mich dann nicht um ihren verletzten Hund gekümmert und mich auch nicht ausgewiesen.


    (- Diese Schilderung entspricht leider nicht dem wirklichen Ablauf. )


    Es wird mir ein Verstoß gegen §§ 2 Abs. 1 und 20 Abs. 1 LHundG zur Last gelegt.


    Es wurde mir eine Frist gesetzt, in welcher ich zu dem Verfahren Stellung nehmen kann.


    Meine Frage ist jetzt, was ich jetzt genau schildern soll bzw. ob ich mich bestenfalls auf mein Aussageverweigerungsrecht stützen soll. Außer mir und der Anzeigenerstatterin war kein anderer Zeuge da.


    Über Eure Beiträge würde ich mich sehr freuen.

  • Ähm , jahaaaaa.


    Ich würde ehrlich sagen, wie es war, mich entschuldigen und aus dem Vorfall lernen.


    Schon mal drüber nachgedacht, dass das Gegenüber vielleicht angstaggressiv ist oder alt, krank, gehandicapt, im Training o.ä.?

  • Ich würde da gar nicht lange fackeln. Sofort Anwalt einschalten (ggf. Rechtsschutz und/oder Haftpflicht im Vorfeld informieren und Anwalt empfehlen lassen) und fristgerecht Gegendarstellung einreichen. Weiter würde ich eine Prüfung der Hunde/Situation durch einen Sachverständigen verlangen, welcher feststellen kann, wessen Hund in dieser Situation wie reagiert hat, sofern die Anzeige nicht zurückgezogen wird. Außerdem würde ich meinen Anwalt zu den Themen "Falschaussage" und "Rufschädigung" befragen. Gleich aus vollen Rohren zurückschießen, wenn Du dich still verhältst, wirst Du mit Sicherheit alles zahlen dürfen - und/oder dein Hund bekommt wegen der guten Frau noch dazu Leine und Maulkorb verpasst.


    Das Du allerdings mindestens eine Teilschuld bekommen wirst, sollte dir bewusst sein. D.h. Du wirst in jedem Fall auf einem Teil deiner Kosten (wenn nicht sogar auf den ganzen) sitzen bleiben.

  • ich würde mir aber keinen Feld/Wald/ Wiesen Anwalt nehmen, sondern einen der sich mit "Hunderecht" besonders gut auskennt.


    Ich hatte letztens so was ähnliches, ohne Beisserei, aber mit schreiender Frau. Bör war zwar angeleint, aber hat sich dann losgerissen und mal "nachgesehen" warum die Frau mich so anbrüllt. Ihr Hund hat ihn nicht interessiert. GsD ist nichts nachgekommen, aber wenn, dann hätte ich auch DEN Anwalt genommen, der schon mehrere Molossis vor Maulkorb und Leinenzwang bewahrt hat.


    Viel Erfolg!


    Andrea, Bör und das Puddingteilchen

  • Wenn du die Aussage verweigerst nehmen sie deinen Hund dann nicht erst recht unter die Lupe (Wesenstest etc.) ?
    Ich würde es auch so schildern wie es aus deiner Sicht war.


    Zitat

    Ich meinte nur nett zu ihr, dass dies nicht passiert wäre, wenn ihr Hund abgeleint gewesen wäre, weil er dann nicht so aggressiv reagiert hätte


    Hmmm, also du kennst ihren Hund nicht um das beurteilen zu können. Und wieso soll sie ihn ableinen, wenn Leinenpflicht ist?


    Kennst du die Frau oder woher hatte sie deine Personalien, wenn ihr sie nicht ausgetauscht habt?


    Ich persönlich könnte es mir nicht verkneifen die Dame zur Rede zu stellen. :mute:

  • Zitat

    Ich meinte nur nett zu ihr, dass dies nicht passiert wäre, wenn ihr Hund abgeleint gewesen wäre, weil er dann nicht so aggressiv reagiert hätte.


    Falsch, es wäre nicht passiert, wenn dein Hund den Abruf beherrschen würde.

  • Zitat

    Mal direkt so unterschreib.



    :gut: wenn mir jemand in einem Gebiet wo Leinenpflicht ist, so etwas sagen würde, dann würde er mich kennen lernen. Sorry, so etwas geht nicht. Die Frau wird schon ihren Grund haben ihren Hund an der Leine zu führen.
    Da könntest Du mir das noch so nett sagen, ich hätte da die passende Antwort.

  • Ganz ehrlich?


    Auch wenn es deiner Meinung nach nicht ganz so war, wie die Dame es schildert, würde ich an deiner Stelle kleine Brötchen backen.
    Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen in dem du die Leinenpflicht missachtet hast, du hattest deinen hund nicht so weit unter Kontrolle, dass er nicht zum anderen Hund gelangen konnte und in manchen Gegenden reicht schon ein Hinlaufen und Anspringen, um den Hund als potentiell gefährlich zu klassifizieren.


    Ich würde mich entschuldigen, darauf hinweisen, dass du nicht wusstest, dass Leinenpflicht herrschte und nicht mit Schuldzuweisungen á la "hätten Sie abgeleint" "wären sie ruhig gewesen".... anfangen, denn rein rechtlich hat sich die Dame korrekt verhalten. Ich würde objektiv schildern dass der andere Hund die Beißerei angefangen hat und in Sachen Anleinpflicht Besserung geloben. Dann stehen die Chancen gut, dass ihr ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit bekommt und das Thema "gefährlicher Hund" vom Tisch kommt.

  • Ich finde es immer wieder komisch, wie vom eigenen Fehler abgelenkt wird und nach Gründen gesucht wird, warum der eigene Hund nicht gehört hat, schließlich weisst du ja jetzt, dass an besagter Stelle Leinenpflicht geherrscht hat und du deinen Hund unerlaubterweise freilaufend hattest.
    Mal abgesehen davon gibt es hundert Gründe, warum Hunde angeleint sind und dann sollte es generell selbstverständlich sein, den eigenen Hund auch anzuleinen, ganz egal mit welcher Absicht der eigene Hund auf einen anderen zuläuft, zumal es für Fremde nicht immer erkennbar ist ob ein unbekannter Hund freundlich ist oder nicht.
    Und da finde ich es einfach frech, dem anderen HH zu sagen, wie er sich verhalten soll (Hund auch ableinen), es gibt wie gesagt Gründe und ich selbst würde meinen Hund auch immer anleinen, wenn mir ein unbekannter Hund entgegenkommt. Vielleicht weiß die Frau auch einfach, dass ihr Hund nicht freundlich auf andere Hunde zu sprechen ist und hatte ihn unabhängig vom Leinenzwang an der Leine, um eben so eine Situation wie geschehen zu vermeiden, an deren Geschehen du nicht ganz unschuldig bist.
    Nun würde ich einfach einen Gegendarstellung liefern und zwar so, wie es deiner Ansicht nach gewesen ist.
    Was ich wie gesagt einfach nervig finde ist das Ablenken von eigenen Fehler und das Zeigen auf die andere Person anstatt sich einzugestehen, dass bei eigener schnellerer Reaktion gar nichts passiert wäre.

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