Welpe gefunden 07554 Gera-Rusitz.

  • Hm.. Schicksal.
    Für mich liest sich das eher, als hätte jemand nen Upswurf gehabt und hat sich schnell der Welpen entledigt.


    Wenn es sowas wie Schicksal gibt, dann muss der tote Welpe ja n richtig fieser Kerl gewesen sein, dass er keine Rettung verdient hat. Und das glaube ich einfach nicht.


    Ich würde den Fund den entspr. Stellen (also TH/O-Amt) melden und wenn sich binnen Frist x niemand meldet sie einfach behalten :)


    Mag vielleicht kein Schicksal sein, aber ne riesen Portion Glück, dass wenigstens sie das Schwein hatte, bei euch zu landen!


    Oh und... ein paar mehr Fotos wären natürlich schön..... :D

  • Hat der Hund irgendwelche besonderen Merkmale? Die würde ich dann mal nicht public machen und ohne dass ein anderer angeblicher Besitzer dir die nennen kann, würde ich den Hund auch nicht rausrücken.
    Der muss dir erstmal beweisen, dass es sein Welpe sein soll. Gut scheint sie es da ja nicht gehabt zu haben.


    ....und davon abgesehen kannst du das deiner Tochter gar nicht mehr antun so was Süßes wieder weg zu geben.


    Frisst Mia schon normales Futter?

  • Na, ich hoffe dass der Hund bei Euch bleiben kann.


    Grundsätzlich würde ich in einer solchen Situation folgendes tun:


    1.Ich würde keine Fotos des Hundes verbreiten, sondern nur eine Angabe zum Alter und zur Größe und zum Fundgebiet machen. Und auch keine Adresse bekannt geben!!! Derjenige, der sich als Besitzer ausgibt, muss den Hund genau beschreiben können.


    2. Da ein Welpe nicht wegläuft (und mittlerweile ein zweiter gefunden wurde), würde ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Aussetzen ist strafbar. Wenn die Polizei das nicht aufnimmt, direkt zur Staatsanwaltschaft. Die müssen, denn es ist ein Offizialdelikt (d.h. sobald sie davon erfahren, müssen sie dem nachgehen, und nicht erst, wenn jemand Anzeige erstattet


    3. Dem Besitzer muss klar sein, dass er erstens nachweisen können muss, dass er der Besitzer ist (Papiere, Kaufvertrag, Fotos, Heimtierpass) - und dann glaubhaft gegenüber der Polizei / Staatsanwaltschaft darlegen muss, dass er nicht derjenige ist, der den Hund ausgesetzt hat (und damit 1. eine Straftat begangen hat und 2. sein Eigentumsrecht aufgegeben hat).


    Nur ein Besitzer, der wirklich nichts mit dem Aussetzen zu tun hat (dem die Welpen evtl. gestohlen wurden), wird sich da um die Rückgabe bemühen. Und der hat es dann auch verdient seinen Hund zurück zu bekommen.



    Ordnungsamt etc, haben in einem solchen Fall keine Funktion. Ein Fundhund MUSS rechtlich nur dem Fundbüro der Gemeinde gemeldet werden, in dem das Tier gefunden wurde. Tierheim muss nicht informiert werden. ABER: Es ist immer sinnvoll, einen gefundenen Hund im Tierheim zu melden, weil er da am ehesten gesucht wird, und ich finde es ist ein moralische Pflicht, das auch zu tun, falls der Hund wirklich gesucht wird -- aber abgeben muss man ihn da nicht (man kann, und sie müssen Fundhunde der Gemeinde auch aufnehmen, wenn sie ihre Finanzierung nicht gefährden wollen -- aber man muss nicht, auch wenn die TH oft was anderes erzählen. Ein Tierheim ist ein privater Verein, der genau so viele und genau so wenig Rechte hat wie du und ich als Privatperson). Abgeben MUSS man ihn nur an den rechtmäßigen Besitzer (wenn der keine Straftat begangen und sein Eigentumsrecht nicht durch Aussetzen aufgegeben hat)
    Wenn allerdings die Tierarztkosten vom Tierheim übernommen werden, dann fungiert Ihr nur als Pflegestelle -- und das bedeutet, dass ihr evtl. zumindest implizit den Hund schon dem TH übereignet habt. Aber ich nehme an, Ihr habt keinen Abgabevertrag beim Tierheim unterschrieben. Wenn ihr den Hund behalten wollt, dann solltet ihr dort erstens keine Tierarztkosten erstatten lassen und auch mitteilen, dass ihr den Hund behaltet, es sei, denn der rechtmäßige Besitzer meldet sich. Falls schon TA Kosten vom TH übernommen wurden, solltet ihr diese entweder zurückerstatten oder dem TH anbieten, die normale Vermittlungsgebühr zu überweisen. Wäre zumindest fair.


    Ach ja, und Buch über die Kosten führen, denn die muss euch der Besitzer natürlich erstatten. Und jemand, der seinen Hund zurück will wird das auch tun.


    Es ist allerdings ein Irrglaube, dass man den Hund einbehalten kann, bis der Besitzer die Kosten erstattet hat. Dem ist nicht so. Man kann nur seine Kosten auf dem üblichen Weg der Forderungseintreibung geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Hund besteht nicht. (ach, übrigens auch bei Tierärzten nicht.. die müssen Forderungen auch auf dem normalen Weg eintreiben, dazu gibt es mittlerweile auch ein höchstrichterliches Urteil, weil Hunde eben nicht nur ein Sache, sondern soziale Wesen sind - wie das Gericht löblicherweise erkannt und ausgeführt hat).


    So wie sich die Sache darstellt, denke ich, die Chancen stehen gut, dass Ihr den Kleinen behalten könnt. Ich denke, wenn die Welpen gestohlen worden wären -- zumindest bei Euch in der Nähe -- hätte sich da schon jemand gerührt und es wäre schon bekannt.


    Vielleicht sollte man noch mal schnellstens gezielt alle Gärten absuchen! Ein Wurf besteht ja meist aus mehr als 2 Welpen.

  • Der Gartenvorstand hatte mir heute vormittag schon gesagt das er mal die Garten durchgehen will ob da nicht noch mehr Welpen sind.
    Nur kann er nicht in die Gärten rein und muss von aussen schauen.
    Ich mache mir nun Gedanken ob ich am Dienstag nicht auch mal hätte genauer schauen sollen. Vielleicht wäre mir da ja der 2. Welpe aufgefallen und er hätte nicht sterben müssen :( :
    Bei uns im Garten war er aber nicht, wir hatten ja dort alles abgesucht.


    Ich habe nun den Entschluss gefasst nächste Woche mal mit dem TH zu reden.
    Ich würde alle nun anfallenden TA-Kosten übernehmen, möchte dafür aber auch das die Kleine dann auch bei mir bleibt.
    Sie hat es nun doch geschafft sich in den paar Tagen in mein Herz zu schleichen :ops:
    Da ich jemanden der im TH arbeitet gut kenne, sehe ich da eigentlich keine größeren Probleme.


    Da danach gefragt wurde: Abgeabevertrag oder so etwas wie eine Pflegevertrag habe ich keinen mit dem TH.



    Zitat


    Oh und... ein paar mehr Fotos wären natürlich schön..... :D


    Da einige hier im Thread davon abgeraten haben jetzt gar zu viele Fotos zu veröffentlichen, bitte ich um etwas Geduld (und auch Verständnis) bis ich ganz sicher weiß das sich jegliche Suche nach den Eigentümern erübrigt bzw. bis ich das okay habe das ich die Kleine bei mir behalten kann und an niemanden mehr rausrücken muss :smile:

  • Zitat


    Ich mache mir nun Gedanken ob ich am Dienstag nicht auch mal hätte genauer schauen sollen. Vielleicht wäre mir da ja der 2. Welpe aufgefallen und er hätte nicht sterben müssen :( :
    Bei uns im Garten war er aber nicht, wir hatten ja dort alles abgesucht.


    Da musst du dir wirklich keine Gedanken machen oder Schuld geben. Wer ahnt sowas denn schon?
    Du hast alles richtig gemacht.


    Und: Glückwunsch zum Bald-Zuwachs :D

  • :gott: :gott: :gott: :gott: :gott:
    Jetzt habe ich die ganze Zeit still mitgelesen...


    Juchuuuu!!!! Ich glaube auch dass deine Hündin dir da einen kleinen Sternenstaub Welpen einfach in den Garten gelegt hat...

  • Glueckwunsch zu diesem Entschluss
    Nun hoffe ich, dass der "Papierkram" sich schnell erledigt und Du gruenes Licht bekommst =)


    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

  • Hat nicht das Tierheim das Recht einen Fundhund erst rauszugeben, wenn die entstandenen Kosten ersetzt worden sind?


    Ich dachte das wird so gemacht.


    Nehmen wir mal an: das ist ein Fundhund, und Du bist mit der Aufzucht vom Tierheim beauftragt, mit Ablauf der "Aufbewahrungsfrist" übernimmst du den Hund, man würde einen entsprechenden Vertrag gestalten.


    Klar ist der irgendwo gefaked, aber wen interessiert das? Wenn schon Bananenrepublik, dann für alle ;)


    Vorteile:
    - alles bleibt wie es ist
    - Du hast "vermeintliche Besitzer" nicht an der Backe, Deine Adresse bleibt geschützt
    - es gibt eine Kostenrechnung für den Hund vom Tierheim, die nicht in Frage gestellt wird.


    War es nicht so, dass ein Tierheim einen Fundhund bis zur Vermittlung weitaus kürzer "aufbewahren" muss als die Frist im BGB für Fundsachen von einem halben Jahr.


    Ich würde mit ihnen wirklich Kontakt aufnehmen und um "Rückendeckung" bitten. Würde mich sehr wundern, wenn sie Dir diese Bitte abschlagen würden.

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