Vermieter verlangt Hundeabgabe
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A einen Anwalt einschalten und den älteren Herren dazu bringen das er sich auch entsprechend betreuuen lässt, aber besten vom selben Anwalt. Hat man keine Rechtsschutz und kann sich keinen Anwalt leisten, geht man mit Einkommensnachweisen und beantragt dort einen Beratungsschein und kann sich dann von einem Anwalt beraten lassen. Kommt es zur Klage, dann kann der Anwalt entsprechend Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Wichtig ist ein Widerspruch einzureichen um Zeit zu gewinnen und dann entsprechend zu reagieren. Nicht desto trotz würde ich mich auch nach neuem Wohnraum umsehen, denn wenn an der Vermutung der Entmietung zum Umbau etwas dran ist, wird das nur ungemütlich...
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Zitat
Ich würde zum Mieterschutzbund gehen. Aber so ganz verstehe ich auch nicht, wieso man seinen Vermieter in seine Wohnung lässt. Bei dir kann es stinken wie es dir gefällt. Das ist deine Privatsache. Sonst müsste man ja auch alle Raucher und Kinderhalter vor die Tür setzen. Zudem frage ich mich, wie man dir nachweisen will, dass der Geruch von dir kommt.
Letzteres wüsste ich auch gern mal. Und wenn, ist doch der Geruch nur in Deiner Wohnung und nicht im Treppenhaus? Ich versteh das irgendwie nicht. Wenn einer meint, in meiner Wohnung stinkt es, dann soll er draußen bleiben. -
Wenn es richtig müffelt, dann müffelt es auch wenn man an der Tür von außen vorbei geht und dann müffelt es auch im Treppenhaus und man kann von außen schon zuordnen wo es her kommt. Ich habe mal in einem Haus gewohnt, wo so ein Messi wohnte und es war schon unangenehm.
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1. Einen Anwalt einschalten.
2. Der Kündigung widersprechen.
3. Schon mal nach ner neuen Wohnung suchen, vorsichtshalber.
Zum 1.10. die Kündigung heißt nicht, das ihr dann raus müßt.
Das kann Monate bis Jahre dauern, brauchste viell nur ein dickes Fell für. -
Nicht die Menschen sollen raus, sondern der Hund.... Es ist also keine Kündigung des Mitvertrages sondern nur ein Rückzug der mündlichen Haltererlaubnis des Hundes in der Mietwohnung.
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Eben, der Hund bleibt aber, der Vermieter wird kündigen (vielleicht auch weil er genau weiß, dass es so sein wird).
Dann reicht immer noch der Gang zum Anwalt, falls diese Kündigung eine fristlose wird.Fakt ist aber auch, ein Vermieter kann immer eine ordentliche Kündigung für seinen Wohnraum aussprechen.
Damit muss man sich so oder so eine neue Bleibe suchen.Sie kann also gleich damit anfangen, oder einfach abwarten, ob die Androhung nur "heiße Luft" war und im Anschluß suchen.
Ich würde lieber gleich anfangen, denn wenn es bereits so weit ist, wie es ist, wird man da sowieso nicht mehr glücklich, bezahlbaren und hundefreundlichen Wohnraum zu finden ist auch nicht so einfach.
Klar kann man sich auch rausklagen lassen - aber das ist eigentlich auch irgendwie unfair dem Vermieter gegenüber
Meine Freundin wurde auf ähnliche Weise aus ihrer Wohnung gegrault: zugesagte Gartenbenutzung seit 10 Jahren, plötzlich wiederrufen.
Es war unglaublich: über Nacht wurde ihre Terrasse quasi eingezäunt - nix mehr mit grün.
Anwaltsschreiben gingen über den Tisch: war nur "dreckige Wäsche waschen" mit unhaltbaren Anschuldigungen.Sie ist zum Schluß gerne ausgezogen....
Hund war auch ein Thema: der kleine Sohn vom Vermieter fühle sich insbesondere von den Besuchshunden bedroht etc.......
Sich rausschmeißen lassen muss man nicht, ganz klar - aber irgendwann stellt man sich schon die Frage: will ich da überhaupt noch wohnen?
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@ lotuselise ich hatte weiter oben schon gesagt, das man sich nach etwas anderem umschauen sollte...
Ich hatte das nur noch mal erwähnt, das es eben im Moment um die Abschaffung des Hundes geht und nicht um eine Kündigung des Mietverhältnisses. Ebenso habe ich ja schon gesagt, das die Kündigung über kurz oder lang folgen wird, wenn eine Modernisierung samt Umbau der Wohnungen im Raum steht und man damit eine sogenannte Entmietung annehmen kann und die Entmietung beginnt ja immer mit kleinen Schikanen und steigert sich dann von mal zu mal, bis man dann endlich auszieht, weil man die Nerven nicht mehr hat.
Doch dieses Thema steht ja nun erst einmal nicht offengründig im Vordergrund, sondern der Verbleib des Hundes. -
Dass du nichts Schriftliches seitens des Vermieters hast, sollte kein Problem sein, denn:
"Duldet ein Vermieter über längere Zeit (sechs Monate) Katzen- bzw. Hundehaltung in seinem Wohnobjekt, wird dies als stillschweigende Zustimmung angesehen, an die er gebunden ist."
Da muss doch was zu machen sein.
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und der Rest des Zitates wieder verschluckt, denn auch hier ist ein Fall eingetreten, wo ein Vermieter durchaus die schriftliche Erlaubnis zurückziehen könnte wenn er wollte, weil es wohl zu einer Gerunchsbelästigung der Nachbarn gekommen ist - wenn diese auch nur von kurzer Dauer ist und irgendwann wieder verschwindet, weil krankheitsbedingt.
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Ja, weil es auf den Rest nicht ankommt. Der Hund war krank, dafür kann keiner was, höhere Gewalt, whatever. Ich rate der TSin einfach mal, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Mit den Ratschlägen, die wir dir geben, kannst du dich höchstens mehr informieren, aber nichts wirklich bewirken. Keiner von uns ist Jurist, aber ich sage dir, da kann man höchstwahrscheinlich was machen.
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