Hund muss abgegeben werden :(
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Hallo!!
Nicht mein Hund,nein den einer Freundin.
Ihr Schwager wohnt nebenan (Doppelhaushälfte) und wenn er Nachtschicht hat und die Hunde bellen,dann kann er nicht schlafen.Das hat er ihr schon des öfteren gesagt.Und sie hat auch so gut es geht daran gearbeitet.Aber wenn sie weggewesen ist und wieder kommt,dann bellen beide vor Freude ca. 10 Minuten.Das machen sie auch,wenn Besuch kommt.Deswegen hat sie es immer so eingerichtet,das sie keinen Besuch bekommt,wenn er Nachtschicht hat.
Aber jetzt hat er sich direkt beim Vermieter beschwert.Und sie hat gleich ein Schreiben bekommen,das die Hunde bis zum 30.9. aus dem Haus müssen.Sie hat nur eine mündliche Erlaubnis,das sie die Hunde halten darf.Im Mietvertrag steht davon nichts.
Nun hat die Schwester von ihr wenigstens erreicht das der Ältere (Jagdhundmix,ca. 13 Jahre alt) bei ihr bleiben darf.Weil er eh schon kränkelt und schon so alt ist.Aber der jüngere (Dackel-Jack Russel Mix,1 jahr alt) muss bis zum Ende des Monats weg,egal wie,hat der Vermieter ihr gesagt.
Sie ist verständlicherweise fix und fertig.Und wenn der Ältere Hund irgendwann stirbt,darf sie keinen Hund wieder halten.Wurde ihr gleich dazu gesagt.
Es ist schon traurig,wozu die eigene Verwandtschaft fähig ist!!
Musste es jetzt einfach mal los werden und hoffe das sie ein schönes zu hause für Felix findet.Er ist so ein süßer und quirliger Hund!! -
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Ich kann verstehen wie schlecht sich deine Freundin fühlt, ich musste mich auch mal von meinem Hund trennen, gegen meinen Willen.
Hoffentlich findet sie ein gutes Zuhause für ihren kleinen Zwerg. Wo hat sie denn vor ihn abzugeben, wenn ich fragen darf? Also ich will mich ja nicht einmischen, aber ich würde, wenn möglich, auf Internet- und Zeitungsanzeigen verzichten. Lieber soll sie mal das Tierheim oder Tierschützer in der Nähe um Rat bitten. Nur um zu vermeiden, dass der Hund zum Wanderpokal wird. -
Echt nett vom Schwager. Ein Umzug kommt nicht in Frage? Ich würde das in Erwägung ziehen.
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und immer wieder sind wir Papageien und pochen drauf, dass man sich eine schriftliche Genehmigung des Vermieters besorgt
alles Gute dem kleinen Knopf
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"Duldet ein Vermieter über längere Zeit (sechs Monate) Katzen- bzw. Hundehaltung in seinem Wohnobjekt, wird dies als stillschweigende Zustimmung angesehen, an die er gebunden ist."
Desweiteren darf ein Hund am Tag maximal 30 Minuten bellen, wobei eine "Bellphase" nicht länger als 10 Minuten anhalten darf.
Ist alles im grünen Bereich würde ich sagen.
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Zitat
"Duldet ein Vermieter über längere Zeit (sechs Monate) Katzen- bzw. Hundehaltung in seinem Wohnobjekt, wird dies als stillschweigende Zustimmung angesehen, an die er gebunden ist."
Quelle?wobei: wenn die Halterin drauf pocht, wird se noch gekündigt und darf sich ne neue Wohnung suchen
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Umziehen?In der kurzen Zeit unmöglich,es sind ja nur 3 Wochen!
Sie will jetzt erst einmal versuchen ihn bei Freunden unterzubringen.
Ich würde ihn ja soo gerne nehmen.Aber leider verstehen unsere beiden Hundis überhaupt nicht.Naja,und 2 von so einer temperamentvollen Art,das wäre kein zuckerschlecken!! -
In dem Fall: http://www.rae-hoss.de/5101549…015496900ea970c/index.htm
Allgemein: Tierhaltung in der Mietwohnung / Mietrecht. Kann man überall erlesen, ich musste mich intensivst selbst damit beschäftigen.
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Anwalt nehmen, Widerspruch einlegen und sich langfristig etwas neues suchen oder an dem Bellen arbeiten. Es geht nämlich auch ohne bellen, wenn wer kommt
Das mit der Stillschweigenden Duldung ist immer vom Richter abhängig, es gibt die Urteil das wenn der Vermieter Kenntnis davon hat von 6 Monate bis 4 Jahre, so kann ich mich erinnern Urteile gelesen zu haben.
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Zitat
Eine Mietvertragsklausel, die die Hundehaltung bzw. Katzenhaltung untersagt, ist grundsätzlich wirksam. Ist eine solche Klausel im Mietvertrag vereinbart, darf sich der Mieter keinen Hund oder Katze anschaffen. Tut er es dennoch, riskiert er, dass der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangt.
ZitatDie Rücksichtnahme auf die Nachbarn wird von den Gerichten als hohes Gut betrachtet, dem durch eine insofern strenge Rechtsprechung entsprechende Geltung verschafft wird. Anders sieht es dagegen in ländlichen Gebieten aus, in denen die Tiere artgerechten Auslauf haben und insoweit auch die übrigen Mitmieter nicht stören können.
dein komplettes Zitat
ZitatDuldet ein Vermieter über längere Zeit (sechs Monate) Katzen- bzw. Hundehaltung in seinem Wohnobjekt, wird dies als stillschweigende Zustimmung angesehen, an die er solange gebunden ist, wie nicht neue Umstände auftreten, die nunmehr die Ablehnung der Tierhaltung erfordern. Hierbei ist dem Vermieter auch das Wissen seines Hausmeisters zuzurechnen.
Umstand: Beschwerde
nur ein halbes Zitat reicht net aus
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