Zuchttauglich: Welche Zähne dürfen auf keinen Fall fehlen?
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Ich habe jetzt des Öfteren immer im Rassestandard des weißen Schäferhundes gelesen, dass Folgendes zu schweren Fehlern gehört: • Fehlen von mehr als zwei PM1. Die M3 werden nicht berücksichtigt.
PM1 = Prämolar 1 und M = Molaren, richtig, oder?
Welche Zähne dürfen außerdem absolut nicht fehlen? Ich denke mal ganz klar die Canini zum Beispiel.
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Hi
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Also ich habe da vielleicht eine radikale Ansicht, aber ich finde, dass kein Zahl fehlen darf.
Auch wenn man die Zuchttauglichkeit kriegt weil nur ein Zahn fehlen sollte, aso sollte es Ziel eines Züchters sein, mit Hunden zu züchten, die so "fehlerfrei" (am besten komplett) wie möglich. -
gilt das nur für angeborene Zahfehler, oder auch, wenn er sih beim Toben einen Ausgebrochen hat?
*mal ganz doof frag* -
Zitat
Also ich habe da vielleicht eine radikale Ansicht, aber ich finde, dass kein Zahl fehlen darf.
Auch wenn man die Zuchttauglichkeit kriegt weil nur ein Zahn fehlen sollte, aso sollte es Ziel eines Züchters sein, mit Hunden zu züchten, die so "fehlerfrei" (am besten komplett) wie möglich.Seh ich genauso.
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Nur fuer angeborene Zahnfehler. Erworbene Zahnfehler vererben sich ja normalerweise nicht weiter.
Ich bin auch der Meinung, dass gar keine Zaehne fehlen sollten.
Ein Zuchthund sollte die besten Gesundheitsauswertungen und somit auch Zuchtvoraussetzungen haben, wenn es um ein Tier ginge, das herausragende Leistungen in einem Bereich bringt, oder eine sehr sehr seltene Abstammung hat, die wertvoll fuer die Zucht waere und sonst verlorene ginge, dann koennte man ueber Zucht mit Zahnfehler reden, ansonsten kaeme es fuer mich nicht in frage, mit einem Zahnfehler zu zuechten.Lg
Gammur -
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das die sich nicht vererben weiß ich^^
aber es gibt ja scheinbar so strenge Regelung....da weiß man als Stino manchmal nicht, wie es nun ist^^
aber danke für die Antwort -
Zitat
Ich habe jetzt des Öfteren immer im Rassestandard des weißen Schäferhundes gelesen, dass Folgendes zu schweren Fehlern gehört: • Fehlen von mehr als zwei PM1. Die M3 werden nicht berücksichtigt.
PM1 = Prämolar 1 und M = Molaren, richtig, oder?
Welche Zähne dürfen außerdem absolut nicht fehlen? Ich denke mal ganz klar die Canini zum Beispiel.
Kommt auf den Zuchtverein an. Beim BVWS steht in der Zuchtordnung:
Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler
haben, wie z.B. ... Fehlen anderer Zähne als ein P1Beim RWS e.V. heißt es:
4.2.1 Zuchtausschließende Mängel sind fehlen von Zähnen mit Ausnahme von P1 und M3 -
Hier ging es ja nicht darum, welche Meinung ihr habt, bezüglich der Zähne, sondern wie es von Vereinen festgelegt ist
Vielen Dank für die Auszüge aus dem BVWS und dem RWS - die hab ich nirgends gefunden oder einfach übersehen
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Zitat
Vielen Dank für die Auszüge aus dem BVWS und dem RWS - die hab ich nirgends gefunden oder einfach übersehen
Schau mal hier unter 3.
http://www.bvws.de/formulare/bvws-zuchtordnung.pdfund hier unter 4.2.1
http://www.rws-ev.info/pdf/sat…nung_Stand_29-05-2011.pdf -
Wenn ich da so drüber nachdenke ist das eigentlich schon extrem, bei dem einen Verein darf maximal 1 Zahn fehlen, bei dem anderen bis zu 6 (4 P1 und 2 M3). Wäre ja interessant in 10 Jahren zu sehen ob sich das in der Nachzucht widerspiegelt oder ob die Selektion keinen Einfluss auf den Zahnstatus der nächsten Generationen hat.
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