Hund beisst Tierarzt nach Narkose, Halterin bekommt Schuld.
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Der Hund war beim TA und hat diesen gebissen - und die Tierhalterin war nicht dabei.
Das Gericht entschied, dass ein Tierhalter IMMER haftbar gemacht werden kann, auch wenn er abwesend ist udn auf den Hund keinen Einfluß nehmen kann.http://www.test.de/Tierhalter-…r-haften-immer-4439964-0/
Was haltet ihr davon?
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Zitat
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11. Juni 2012, nicht rechtskräftig
Aktenzeichen: 20 U 38/11
was heißt des? -
Zitat
was heißt des?Ich glaube, das heißt, dass noch Rechtsmittel eingelegt werden können.
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[quote="Maanu
was heißt des?[/quote]
Man kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen.
Ich habe vor lauter Kopfschütteln über so einige Urteile, die Deutsche Gerichte,
im Namen des Volkes sprechen, nur noch Schwindel im Kopf.
Meiner Meinung nach, nimmt die "Blindheit" von Justitia immer mehr zu. -
Wasn das schon wieder für Mist?
Wenn mein Hund abhaut und dann jemanden verletzt, ok, dann seh ich es ein, dass ich da grade stehen muss, da ich dafür Sorge zu tragen habe, dass das Tier bei mir bleibt.
Aber der Hund war in der Obhut des Tierarztes, hätte der den Hund nicht besser sichern können? Sorry, aber das zählt für mich unter Berufsrisiko, denn meiner Meinung nach hätte er damit rechnen können, denn man kann nie wissen, wie sich das Tier verhält wenn es frisch aus der Narkose aufwacht.
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Ich finde auch das der TA schuld war.Er war für den Hund verantwortlich und sollte eig.wissen wie er sich einem Hund gegenüber verhalten sollte.
Wen der Hund allerdings vorher schon öfter gebissen hat oder wollte und die Besitzerin das nicht gemeldet hat,finde ich das die Besitzerin schuld hat.
Aber alles hat seine Konsequensen.
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Die Halterin handelt absolut richtig, den ihr zustehenden Rechtsbehelf in Anspruch zu nehmen!
Auch wenn die Folgen des Bisses so schwerwiegend sind/waren, muss doch auch der TA eine Versicherung haben, welche solche Verletzungen/Schäden abdeckt
Unfassbar manche Entscheidungen vor Gericht!
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Hm, kann es vielleicht sein dass der TA gewisseraße "gezwungen" war die Halterin zu verklagen? Sicherlich hat der gute Mann eine Krankenversicherung und sowas wie ne Betriebshaftpflicht, aber wenn die sich weigern zu zahlen muss ja die Tierhalterin für aufkommen oder?
Komm nur drauf weil mir mal ein Klassenkameradin in der 5. Klasse im Sportunterricht einen Zahn ausgeschlagen hat, meine Krankenkasse hat damals nichts gezahlt, das lief alles über ihre Haftpflicht. Noch bis heute muss ich mich, wenn irgendwas an dem Zahn zu tun ist, was mit dem angeklebten Stück zu tun hat (zB ist das Ding beim Zahnspange entfernen abgegangen) ihre Versicherung kontaktieren weiil meine KV das ablehnt. Vielleicht wars da ja auch so?
Und wegen dem Schadensersatz etc, kann natürlich sein dass der TA einfach ein echtes Ekel ist und Geld raussschlagen will - kann aber genauso gut sein dass die Halterin ein Ekel ist und sich äußerst uneinsichtig gezeigt hat...und der TA hat ja sicherlich einige Zeit Verdienstausfall und so gehabt.
Zum Urteil an sich, das find ich jetzt nicht so tragisch aber vermutlich auch viel mehr weil ich ne Haftpflicht hab und jetzt mal grad davon ausgeh, dass die diese Kosten übernehmen oder? Zumindest wirkt es so, nachdem am Ende des Artikels extra drauf hingewiesen wird. -
oh mann, regt euch ab. Der Halter IST nun mal für die Gefahren, die von seinem Hund ausgehen, verantwortlich, § 833 BGB. Das hat mit schuld oder nicht schuld rein gar nichts zu tun, deswegen heisst es auch: verschuldensUNabhängige Haftung des Tierhalters, für all die Schäden, die dadurch entstehen, dass das Verhalten des Hundes nun mal nicht 100% beherrschbar ist. Deshalb hat auch jeder HH, der auch nur halbwegs richtig tickt, eine Hundehaftpflichtversicherung.
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