Hunde bis 65cm erlaubt...

  • Hallo zusammen,



    Unser Vermieter hat uns schriftlich erlaubt einen Hund zu halten.Einschränkung:Keine Listenhunde,und nicht höher als 65 cm Widerristhöhe.Haftpflicht ist ebenfalls ein Muß,das war für uns aber sowieso selbstverständlich.
    Wir hatten schriftlich um Erlaubnis gebeten und auch explizit erwähnt,das es ein DSH werden wird(Mitte Dezember können wir ihn abholen).Daraufhin kam die eben erwähnte Erlaubnis.
    Nun mach ich mir so meine Gedanken...Wenn unser Hund nun ein recht großes Exemplar werden sollte,könnte es-nur aufgrund der Größe-Probleme geben,bzw. könnte der Vermieter aufgrund von 5cm zuviel die Hundehaltung wieder verbieten oder uns auffordern den Hund wieder abzugeben?
    Ich denke nicht,das der Vermieter nachmessen wird,oder entsprechende Nachweise sehen möchte.Aber man weiß ja nie.
    Vielleicht mach ich mir auch zu Unrecht Gedanken,aber ich will einfach auf der sicheren Seite sein und nichts unbedacht lassen.
    Hat jemand von euch da Erfahrung?Gibt es da Toleranzbereiche? :???:

  • Zitat

    Lasst einfach Eure schriftliche Genehmigung vom Vermieter um die Rasse ergänzen.


    :gut:


    Würd ich auch so machen.
    Ich denk mit den 65cm Höhe will man einfach extreme Riesenrassen ausschließen.
    Ist ja oft gängig, dass je größer der Hund, desto größer die Schäden wenn was passiert, die Angst der Mitmenschen/andren Mietern und der Dreck den so ein Hund anschleppt.

  • Ist die Frage, ob der Vermieter dies so einschränkt, weil er nicht möchte, dass ihr euch einen Schäferhund holt, oder ob er euch damit sagen will, so ein Hund ist okay, aber größer bitte nicht.
    Da ihr explizit erwähnt habt, dass es ein DSH werden soll und ja doch bekannt ist, wie groß diese Hunde sind, tippe ich auf Zweites.


    Würde auch empfehlen, euch schriftlich geben zu lassen, dass euer DSH okay ist.

  • wenn euer Vermieter die Rasse nicht aufnehmen möchte in die schriftliche Genehmigung, dann nehmt eine Hündin, die dürfen ja nur 55-60 cm groß werden und wenn sie zu groß wird.. 5 cm sind noch viel Spiel.. ;)

  • Danke für eure Antworten.


    Ich denke,ich werde das dann auch so machen und nochmal um eine Erlaubnis speziell für die Rasse bitten.Mich hat die Formulierung einfach nachträglich stutzig gemacht,da ich ja extra um die Erlaubnis für einen DSH gebeten habe und dann diese allgemeine Formulierung kam.
    Daher war meine Überlegung die Gleiche,wie tigerlara sie gerade geäußert hat.Ich tendiere aber auch eher dazu,das es darum geht,größere Rassen gleich auszuschließen.
    Trotzdem will ich rechtlich auf der sicheren Seite sein und nicht hinterher blöd dastehen und dann denken:"Hätte ich doch nur...."
    Dem Vermieter an sich sind seine Mieter vollkommen egal(Deutsche Annington... :hust: )und die Mieter hier im Haus sind alle sehr nett und hier haben sehr viele Mieter die verschiedensten Hunde,aber mein Bauchgefühl sagt mir,das eine ältere Dame(aufgrund von eventuellen Vorurteilen)Ägerpotential bieten könnte,wobei sie bisher total locker und tierlieb tut.
    Habt ihr eigentlich die Runde bei den Nachbarn gemacht und sie informiert bevor der Hund ins Haus kam?Ich hatte das schon überlegt...auch wenn ich die Erlaubnis für einen DSH in der Tasche haben werde(hoffentlich)..Man will ja das das gute Verhältnis bleibt.

  • Naja mann kann ja im Voraus nicht sagen wie groß der Hund nun wirklich wird...
    Standart beim Schäferhund sind 60-65 cm beim Rüden, passt also - solle er nun 68 bekommen würde ich (sollte der Vermieter das per Augenmaß erkennt*g*) den Standart vorlegen und erklären, dass man den Hund ja nun nich schrumpfen lassen könne.


    Der Tipp mit ner Hündin ist nit schlecht, kann ja aber auch in die Hose gehen (die weiße Schäferhündin meinetr Tante hat sich nicht dran gehalten und könne ohne Probleme als Rüde durchgehen, der Körperbau ist keinesfalls "Damenhaft"*hihi*)


    Ich denke auch es geht eher darum, dass ihr euch nun nicht doch für Mastino und Konsorten entscheidet (von der Größe her) ;)


    Mein Connor zB hat 64 cm - da denkt man ja auch nicht "hin", wenn man sich nen Labrador holt (wo der große Bruder gerade 57 cm hat). Das ist halt die Natur.



    Aber im Zweifel (jeder Vermieter ist ja anders gestrickt und mehr oder weniger "festgefahren"), würde ich nochmal fragen ob man nicht die Rasse mitaufnehmen kann. Dann seid ihr auf jden Fall auf der sicheren Seite :)




  • Edit: da war ich wohl zu langsam...


    Ich habe damals nicht nachgefragt, sondern mitgeteilt dass ein Hund einziehen wird (die Leute kanten mich teils von Geburst an, also damals seit 24 Jahren, da freuten sich nur alle mit mir). Da kam auch keine Gegenwehr, es lebten eh schon Hunde im Haus (8 Parteien, 4 Hunde+meiner/meine) und alle Mieter waren entzückt von klein-Gordon. Als ich innerhalb der Siedlung umgezogen bin fragte ich auch nicht nach, mein Vermieter wusste das ich Hunde habe (die mit mir umziehen) und bot mir die Wohnung an. Lediglich eine Person beschwerte sich im Nachhinein bei mir, normal habe man gefälligst nachzufragen ob man mit Hund einzieht, sie hätte NEIN gesagt (die Frau hat Angst vor Hunden, worauf ich aber Rüksicht nehmen, was sie auch mittlerweile versteht und die beiden akzeptiert) und eine andere Partei (die die beiden nun auch in ihr Herz geschlossen hat) fand es unmöglich, dass man mir eine Wohnung im ersten Stock anbot, weil doch die Hunde dann über die aaaach so tolle Holztreppe laufen müssten. Aber das hat sich auch geklärt :)

  • klar kann auch eine Hündin >65 cm erreichen, aber die Chance ist dennoch geringer als bei einem Rüden der von Haus aus so groß werden darf. Andererseits ohne Körmass kann man die Höhe eines Hundes sowieso nur bedingt bestimmen, weil die immer am Rumwackeln sind. Also einen zu großen Kopf würd ich mir bei 1-2cm auch nicht machen..


    Wir haben unsere Nachbarn weder beim ersten noch beim zweiten Hund gefragt, aber wir haben auch ein EFH und deswegen sind alle Nachbarn etwas weiter weg. Bei einem Miethaus würde ich den Nachbarn Bescheid sagen, wenn ein neuer Hund einzieht, aber erst wenn das rechtliche geklärt ist, also dass er einziehen darf und das mit dem Vermieter schriftlich

  • Ich habe jetzt gerade beim Vermieter angerufen und darum gebeten,die Rasse nachträglich mit in die Erlaubnis aufzunehmen und mir das Schreiben zuzusenden.
    Daraufhin meinte die Dame am Telefon,das es keine Größenbeschränkung gibt :headbash: und nur Kampf-/Listenhunde verboten seien und das für jeden weiteren Hund eine neue Genehmigung einzuholen sei.
    Sicherheitshalber habe ich jetzt mal auf eine schriftliche Genehmigung bestanden,denn oft weiß bei denen die linke Hand nicht was die rechte tut....
    Interessant ist auch was bezüglich der Hundehaltung in dem Brief an eine Nachbarin 2 Häuser weiter stand.Sie fragte nach einer Erlaubnis zur Haltung eines Huskys:
    "Vielen Dank für Ihre Anfrage...Wir erteilen keine Genehmigung,wenn es sich um Hunde handelt,bei denen entweder aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit(Kampfhunde/-Kampfhundmischlinge)oder ihrer Größe die Gefährlichkeit in Anlehnung an öffentlich-rechtliche Vorschriften,wie z.B. die Landeshundegesetze,vermutet wird.
    Hunde bestimmter Rassen oder Größe verursachen ein Gefühl von Angst und Unwohlsein bei ihren Mitbewohnern.Diese Befürchtungen nehmen wir sehr ernst und versagen deshalb eine Genehmigung.


    Handelt es sich um derartige Hunde nicht,erteilen wir nach unten nachstehenden Voraussetzungen eine Genehmigung:


    -der Hund muß so gehalten werden,das Ruhestörungen und Belästigungen für die Mitmieter auszuschließen sind
    -die Genehmigung kann jederzeit entzogen werden,wenn ein wichtiger Grund vorlieht.Als wichtiger Grund gilt insbesondere,dass der Hund Anlaß zu berechtigten Beschwerden gibt.
    -die genehmigung bezieht sich nur auf diesen von Ihnen konkret nachgefragten Hund und ist nicht übertragbar auf andere Hunde oder Mietverhältnisse"


    Wie ist das denn zu interpretieren?Ist das jetzt eine Zu-oder Absage?Auch hier wurde keine Größenvorgabe gemacht,andererseits wird Bezug auf die Größe genommen.... :???:

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