Hund beißt Kind... OA
- Dawny
- Geschlossen
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Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat einen kleinen Terriermischling. Dieser hund hat früher schon Herrchen und Frauchen "gebissen". Sie hatten blutige Schrammen. Jetzt hat der Hund das Kind der Familie erwischt. Das Kind hat an der Schläfe geblutet, musste allerdings nicht genäht werden.
Das in diesem Fall viel an erziehung ua verpasst wurde steht ausser Frage... darum gehts aber jetzt grad nicht.
Der Schwiegerater will nun das OA einschalten.
Meine Frage ist womit die HH und auch der Hund zu rechnen haben.Wenn ihr dafür Infos zum Hergang braucht, sagt bitte bescheid.
Sorry wenns etwas verwirrend sein sollte bin grad n bissel aufgeregt.
LG
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Bitte, ich brauch in diesem Fall dringend Hilfe.
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Zitat
Der Schwiegerater will nun das OA einschalten.
Meine Frage ist womit die HH und auch der Hund zu rechnen haben.
Ich nehme mal an das es sich um den eigenen Familienhund handelt und das Kind zu jener Familie gehört, oderIch wüßte jetzt nicht, daß sich das OA um solche (Familien) Fälle kümmert ?? Wenn der Hund ein fremdes Kind gebissen hat, dann wäre das OA die richtige Adresse.
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Danke für die Antwort.
Stimmt, es war sowohl das Kind, wie auch der Hund meiner Freundin.
Der Mann, sowie die Schwiegermutter von ihr saßen auf der Couch und haben nicht eingegriffen.
Ich weiß halt nicht ob die da irgendwas machen. Genau das is ja meine Frage, bzw womit zu rechnen ist. Die verletzung des Kindes ist leicht, ein paar kleine Kratzer. Der Arzt sagt in 2-3 Tagen ist da nichts mehr zu sehen.
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Hi,
so weit ich das kenne (zum Glück NICHT von unseren Hunden), muß der Hund zum Amtstierarzt und wird dort "begutachtet". Die machen - glaub ich - auch einen Besuch vor Ort im heimischen Umfeld. Der Hund wird dann als "gefährlich" oder "nicht gefährlich" eingestuft, evt. gibt's Auflagen wie Maulkorb etc. Hängt aber vielleicht auch vom Bundesland ab.
LG
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Achso, oben nicht erwähnt:
Das Kind hat dem Hund am Fell gezogen, daraufhin kam es zur Verletzung.Kommt das auch zum tragen, wenn es im "Familienkreis" passiert, oder nur wenn "Fremde" betroffen sind?
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ich gehe davon aus - dass der Halter u. Hund Besuch vom OA bekommen.
Strafe, Leinenzwang, Maulkorbzwang - was entscheidet das OA.
Wenn der Hund aber nicht berechenbar ist - wäre Kerl sowieso an der Leine und dürfte auch nicht mit Kindern spielen.
Aber Du hast nicht geschrieben - wie es zu dem Vorfall kam und ich vermute Du warst auch nicht dabei.
Jetzt bliebt nur Abwarten - was da kommt.
Wenn der Hund aber so unerzogen ist - wäre es spätestens jetzt an der Zeit sich prof. Hilfe zu holen.
lg die Drei
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Was soll das OA da machen?
Die Eltern haben den Hund ja wohl kaum auf das Kind gehetzt, so daß der Schwiegervater/Opa sie anzeigen könnte.
So war es ein Unfall und gegen Unfälle kann ein OA nicht tätig werden.
Allerdings ist den Eltern und HH dringend eine Hundeschule oder ein Trainer anzuraten. Diesmal ging es glimpflich ab, beim nächsten Mal kann es anders aussehen.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Zitat
Achso, oben nicht erwähnt:
Das Kind hat dem Hund am Fell gezogen, daraufhin kam es zur Verletzung.
Dann ist diese Verletzung doch selber verschuldet, was soll das mit dem OA???? Vermutlich wollen die nur, dass der Hund wegkommt. Etwas besser auf das Kind aufpassen wäre besser gewesen, aber nein, wieder mal ist der Hund Schuld. -
Also haben alle in Ruhe gesehen, was passiert ist und jetzt, hinterher, will jemand aus der Familie das OA einschalten? Erkennt Deine Freundin einfach nicht, was da passiert oder warum greift ihre Familie zu so drastischen Schritten?
Ich kann nur raten, dass sie sich so schnell wie möglich einen Verhaltenstrainer ins Haus holt, der Hund UND Menschen beobachtet und weiterhilft. Da scheint es auf beiden Seiten Hilfebedarf zu geben. -
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