abends im Dunkeln....

  • Gerade war ich mit 2 Riesenschnauzern Gassi als wir direkt an einer viel befahrenen Straße an einem Grundstück vor bei mussten. Plötzlich schoß ein Hund an den Zaun und fing ein riesen Theater an. Ich und die beiden Hunde haben uns wirklich richtig dolle erschrocken und einer der Hunde ist mit eingestiegen in die Bellerei.


    Nun überlege ich die ganze Zeit wer für den Schaden aufkommt falls in so einer Situation etwas passiert. Das Grundstück liegt sehr ungünstig an einem Kreisverkehr. Angenommen ein Autofahrer hätte sich auch erschrocken, weil ich ja nun auch zu tun hatte die Kälber zu beruhigen oder ältere Menschen hätten sich erschrocken und wären gefallen, oder, oder, oder. Wer zahlt in so einem Falle?

    • Neu

    Hi


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    • Für sowas hat man die Hundehaftpflicht. Wenn eine Schadensmeldung kommt, bei der Versicherung einreichen. Die prüfen das anliegen, zahlen gegebenenfalls. Und wenn sie nicht zahlen, musst du auch nicht zahlen.

    • Zitat

      Für sowas hat man die Hundehaftpflicht. Wenn eine Schadensmeldung kommt, bei der Versicherung einreichen. Die prüfen das anliegen, zahlen gegebenenfalls. Und wenn sie nicht zahlen, musst du auch nicht zahlen.


      Stimmt soooo nicht.
      Nur weil die Versicherung für etwas nicht aufkommt, heißt es nicht, dass man nicht zahlen muss. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Fall einfach nicht im Abdeckungsbereich der abgeschlossenen Versicherung liegt.
      Dann muss man doch privat blechen.

    • Zitat


      Stimmt soooo nicht.
      Nur weil die Versicherung für etwas nicht aufkommt, heißt es nicht, dass man nicht zahlen muss. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Fall einfach nicht im Abdeckungsbereich der abgeschlossenen Versicherung liegt.
      Dann muss man doch privat blechen.



      Muss der HH des Hundes hinter dem Zaun zahlen?

    • Denke kommt wieder auf die Situation an. Wenn dein Hund auf die Straße hüpft oder die Oma wegen deinen Hunden stürzt. Mußt du bezahlen. Wenn je man vorbei läuft und wegen dem Hund hinterm Zaun fällt. Bin ich mir nicht sicher.


      Der Hund war ja ausreichend gesichert und auf privat Grundstück. Keine Ahnung ob man da Haftung übernehmen muß der Hund hat ja nichts gemacht.


      Ist ja genauso wenn jemand Rasenmäher oder Kettensäge an wirft. (Ja sowas gibt es auch im dunklen!)


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    • die haftpflicht bei den tieren funzt eigentlich immer gleich. folgendes muss vorliegen, damit die haftpflicht gegeben ist:


      schaden: egal oder personen- oder sachschaden, etwas oder jemand muss lädiert worden sein.
      widerrechtlichkeit: das geschehen muss gegen die geltende norm verstossen haben.
      kausalität: zwischen dem wirken des tieres und dem eingetretenene schaden muss ein unmittelbarer zusammenhang bestehen. das tier muss im sinne einer eigenen, selbständigen aktion tätig geworden sein.
      halter: halter ist derjenige, der die verfügungsgewalt über das tier hat.
      sorgfaltsbeweis: verwahrung? behandlung? beaufsichtigung?


      was heisst das nun alles?


      wenn du an einem zaun vorbei gehst, aus dem nix ein riesen - pardon - köter am zaun klebt und du dich erschreckst und stürzt, dann müsstest du erst einmal eine verletzung haben. bist du verletzt, muss man sich überlegen: war das widerrechtlich? nun, wenn der garten eines hauseigentümers direkt an einen gehsteig grenzt, muss er dafür besorgt sein, dass sein hab und gut die passanten nicht stört. tja, das war hier aber der fall. dein sturz war zudem kausal zum auftauchen des hundes am zaun. hinzu kommt, dass der hund eigenmächtig gehandelt hat (besitzer hat dem hund nicht den auftrag gegeben "los, kleb am zaun"). zum thema halter sage ich in dieser situation nix. aber dann kommt der sorgfaltsbeweis... hat der halter am zaun tausend schilder hingehängt "achtung hund"? ist der zaun gesichert, 3 meter hoch und mit selbstschussanlage ausgestattet? ist der hund im normalfall "normal" (also keine solche aktion am zaun)? war es also eine ausnahme oder klebt doggy immer am zaun? ....


      haftpflichtrecht ist reine interpretationssache. der eine findet, dass ein 3m-zaun ausreichend für seine bestie ist, der andere findet, dass der zaun 5m hoch hätte sein sollen. einer findet, dass ein schild am zaun ausreicht, der andere findet, dass alle 10cm so ein schild angebracht sein muss... schlussendlich ist es dann ein kampf zwischen den parteien und nur jener, der die besseren argumente vorbringt, wird entlastet. ist ziemlich hässlich, hm?


      was dann die haftpflichtVERSICHERUNG angeht, muss man nochmals über die bücher gehen. da liest man die AGBs durch und weiss dann, ob bezahlt wird oder nicht. und wenn mans nicht weiss: immer schön den schaden anmelden. die versicherungsfuzis werden schon mitteilen, wenn sie nicht bezahlen würden ;)

    • Zitat

      Muss der HH des Hundes hinter dem Zaun zahlen?


      aus welchem Grund sollte er?
      er hält seine Hunde gesichert auf seinem Grundstück und von ihnen geht keine Gefahr aus


      Wenn sich jemand erschreckt, nur weil deine Hunde etwas spinnen, ist das deren Pech, solange die Hunde denen net vor die Füße, vor Auto oder sonstiges springen, was eine gefährliche Situation darstellt.


      Tun sie es doch, ist es deine Schuld, da du sie hättest sichern müssen.



      So wäre mein Stand.


    • Nicht erschreckt weil meine Hunde spinnen, sonder weil der Hund hinter dem Zaun jemanden erschreckt. Der Zaun ist direkt am Fußweg, keinerlei Ausweichmöglichkeiten.


      In diesem Fall waren die Hunde und ich es die sich erschreckt haben. Was ist wenn sich ein älterer vllt. wackeliger Mensch sich erschreckt?


      Dies war eine Theoretische Frage weil ich mich wirklich geärgert habe und es sehr gefährlich werden kann.


      Das heißt also meine Hunde dürften hinter dem Zaun zu jeder Zeit machen was sie wollen und ich müsste nie Konsequenzen daraus ziehen? Ich denke nicht das es so richtig sein kann.

    • Zitat

      Das heißt also meine Hunde dürften hinter dem Zaun zu jeder Zeit machen was sie wollen und ich müsste nie Konsequenzen daraus ziehen? Ich denke nicht das es so richtig sein kann.


      Zu jeder Zeit vllt nicht, gemessen an den herrschenden Ruhezeiten in den meisten Gemeinden, dann aber nur bezogen auf das Gebell, weniger auf die Tatsache des Erschreckens.


      Bzgl des Erschreckens sehe ich es so, wie ein Vorredner hier. Theoretisch hätte es auch eine plötzlich angeworfene Kettensäge sein können, ein Kind das im Garten spielt und ein Indianergeheul anstimmt (kenn ich von meinem;) ) und vieles Andere.


      Wäre demnach nicht erstaunt, falls das Gesetz in diesem Fall keine Rechtsgrundlage schaffen kann, die es mir als "dadurch" Geschädigter möglich macht, gegen den HH vorzugehen. Das Ganze fällt wohl eher unter "Unglückliche Umstände" bzw "Unfall".

    • Zitat

      Zu jeder Zeit vllt nicht, gemessen an den herrschenden Ruhezeiten in den meisten Gemeinden, dann aber nur bezogen auf das Gebell, weniger auf die Tatsache des Erschreckens.


      Bzgl des Erschreckens sehe ich es so, wie ein Vorredner hier. Theoretisch hätte es auch eine plötzlich angeworfene Kettensäge sein können, ein Kind das im Garten spielt und ein Indianergeheul anstimmt (kenn ich von meinem;) ) und vieles Andere.


      Wäre demnach nicht erstaunt, falls das Gesetz in diesem Fall keine Rechtsgrundlage schaffen kann, die es mir als "dadurch" Geschädigter möglich macht, gegen den HH vorzugehen. Das Ganze fällt wohl eher unter "Unglückliche Umstände" bzw "Unfall".


      Wenn ich späten Abend (zwischen 23-24 Uhr) mit den Hunden gehe,erwarte ich eigentlich nicht das jemand eine Kettensäge anmacht , Kinder los quietschen/schreien o.ä


      Wir wohnen hier in einer Wohnsiedlung.Durch kleine Gassen komme ich schnell auf die andere Seite der Siedlung ohne über Strassen zu müssen (als Fußgänger/Radfahrer). Ich stand so odt gefühlt vor einem Herzinfarkt weil um diese Uhrzeit sich irgendwelche Hunde gegen die Zäune geschmissen und einen Aufstand geprobt haben.


      Mitlerweile weiß ich wo ich nicht mehr laufe aus Angst wieder so erschreckt zu werden,ebenso die Hunde.
      es ist hier auch nicht so das die Hunde (verschiedene Gärten) anschlagen und dann zu uns hin rennen an den Zaun,nein die Biester kommen angelaufen und machen direkt am Zaun (keine Ausweichmöglichkeit weil Gasse eng ist) einen riesen Aufstand.


      Ich verbiete meinen Hunden so ein Pallaver am Zaun zu machen und den Leuten auch noch wild bellend am Zaun zu folgen. Erstens finde ich es nicht nötig das um so eine Uhrzeit so rumgebellt werden muss und zweitens finde ich es unabhängig von der Tageszeit einfach nicht okay.

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