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Hallo,
auch wenn es mich aktuell zum Glück nicht betrifft, stelle ich mir die FRage, was passiert wenn man mit einen fremden, nicht versciherten Hund unterwegs ist und etwas passiert?
Ich meine jetzt keineswegs gewerblich, oder gegen Entlohnung, oder regelmässig, sondern ein spontanes Übernehmen des Gassigangs im Krankheitsfall des Halters zum Beispiel. Halt einfach mal bei einem Bekannten aushelfen wenns eng wird.
Wenn der Hund nicht versichert ist und den viel zitierten 'Massenauffahrunfall' provoziert. Bin ich dann in der Pflicht? Der Halter? Ich meine wenn ich grob fahrlässig handele ist klar, dann bin ich wohl der Depp, aber Mist passiert, deswegen hat man ja (eigentlich) eine Hundehaftpflicht. Wenn diese fehlt tritt man dann an den Halter oder an den 'Aushilfsgassigänger' ran?
Denn wenn man an mich ran treten würde, müsste ich mir ja im Umkehrschluss die Versicherungsploice eines jeden Hundes zeigen mit demich eine Runde drehe (und am besten noch bei der Versicherung nachfragen ob denn alles bezahlt ist)?
Oder mache ich mir einfach zu viele Sorgen um Unfug und der Halter ist in der Pflicht?
Grüßle
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Eine gute Frage. Da bin ich auch auf Antworten gespannt
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Sehr interessante Frage, zumal es ja noch nicht flächendeckend eine Pflicht zur Versicherung seiner Hunde gibt.
Ich habe dazu etwas im Netz gefunden im Blick auf die vorhandene THV, allerdings ohne Zusatz, dass Gassigeher (nicht gewerbliche) versichert sind. Hier war der Gassigeher in der Pflicht. Ich gehe daher davon aus, dass bei Nichtvorhandensein einer Versicherung ebenfalls der Gassigeher in der Pflicht ist, da er sich zumidenst hätte erkundigen müssen, ob der Hund überhaupt versichert ist.
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jule, danke für den link!
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Gute Frage. Zumal auch nicht jede Versicherung "Fremdhüten" beinhaltet ...
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Naja, erkundigen ist ja immer so eine Sache. Wenn ich frage : "Hat dein Hund eine HV die Fremdhüten versichert?" und mir schalt ein ja entgegen, dann passiert was. Wenn der Hund doch nicht, oder nicht richtig versichert ist?
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Zitat
Naja, erkundigen ist ja immer so eine Sache. Wenn ich frage : "Hat dein Hund eine HV die Fremdhüten versichert?" und mir schalt ein ja entgegen, dann passiert was. Wenn der Hund doch nicht, oder nicht richtig versichert ist?
Müsst doch dann sein wie mit dem gutgläubigem Erwerb.
Sprich, Du kaufst ein Fahrrad (Aussage "ja, Hund ist versichert!"), Du ahnst nix böhses (glaubst an den Versicherungsschutz) und es kommt raus, dass Ding war geklaut (Hund verursacht Schaden).
In dem Fall passiert Dir nix, da Du gutgläubig erworben hast (Dir wurd ja gesagt er wäre versichert). Der Verkäufer (Halter vom Hund) kriegt auf's Dach.Zumindest wenn man den Fall so einfach ummünzen kann
In meiner Versicherung ist geregelt wer den Hund ausführen darf. Jedem Hinz & Kunz darf ich den garnet mitgeben weil er sonst garnet versichert wäre.Aber die Frage ist echt interessant. Wenn bis nächste Woche nix rumkommt hier frag ich mal bei meinem Versicherungsmenschen. Muss da eh hin weger der Hundeversicherung
Aber im Zweifelsfall wird wohl Versicherungspolice zeigen lassen helfen. Wobei das bescheuert ist.. wer macht das?! -
Zitat
Naja, erkundigen ist ja immer so eine Sache. Wenn ich frage : "Hat dein Hund eine HV die Fremdhüten versichert?" und mir schalt ein ja entgegen, dann passiert was. Wenn der Hund doch nicht, oder nicht richtig versichert ist?
Naja wenn's danach geht und Du so denkst, ist ja dieser komplette Thread irgendwie sinnfrei, oder ?!Natürlich kannst Du Dich nur auf die Aussagen des jeweiligen HuHas verlassen – außer Du lässt Dir vor Überlassung des Hunds die Versichrungsunterlagen zeigen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Ich glaube hier alle Antworten gefunden zu haben:
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Vielen Dank für den Link, das war in der Tat aufschlussreich
ZitatNaja wenn's danach geht und Du so denkst, ist ja dieser komplette Thread irgendwie sinnfrei, oder ?!
Natürlich kannst Du Dich nur auf die Aussagen des jeweiligen HuHas verlassen – außer Du lässt Dir vor Überlassung des Hunds die Versichrungsunterlagen zeigen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mein Gedankengang war der: Wenn ich jemand mein Auto borge, muss ich, nach deutschem Recht, vorher seinen Führerschein sehen (!) um sicher zu gehen das er das AUto fahren darf. Aber dem Link zufolge ist das ja eh hinfällig.
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