Hundeführerschein ja nein?

  • An sich finde ich solche Tests grundsätzlich nicht schlecht, allerdings sollten die für mich so gestaltet sein, dass es nur darum geht, abzufragen, ob der Halter seinen Hund so unter Kontrolle hat, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Mehr hat die Leute mMn auch nicht zu interessieren. Sie müssen weder meinen Hund streicheln können, noch muss der ne viertel Stunde regungslos vor einem Laden liegen könenn oder ne tolle UO laufen. Letzteres möchte ich zwar, aber das ist MEIN Privatvergnügen.


    Strenge Tests, ie am Ende noch unnatürliches Verhalten abfragen, und dazu zählt mMn auch das allein lange irgendwo liegen lassen oder von Fremden anfassen lassen, nur dazu, dass Tierschutzhunde gar keine Chance mehr haben. Sie dürfen ja faktisch von niemandem mehr gehalten werden bzw. event. unter so strengen und teuren Auflagen, dass es keiner macht. Man muss mit ihnen oft nicht nur 3 Monate (wie schnell bräuchte man den?) arbeiten, sondern oft viel länger. Trotzdem sind die Hunde für die Öffentlichkeit nicht gefährlich. Mein Hund lässt sich auch nicht (gerne) anfassen und würde das mit Knurren und später Drohschnappen kommentieren, aber an der Leine verhindere ich das und wenn er frei ist, geht er weg bzw. ich rufe ihn selbstverständlich zu mir. Wo ist also das Problem?

  • Zitat

    Ich klinke mich hier mal kurz ein.
    Ich ziehe (morgen :D ) nach Osnabrück um. Bin also dann offiziell ein Niedersachse und wohne momentan noch in NRW.
    Meine beiden Hunde (7 und 4 Jahre) habe ich von klein an. Joy war von Anfang an auf mich angemeldet, Rico seit ca. 3-4 Jahren.
    Wenn ich die beiden nun in Osnabrück anmelde, wird mir die Zeit aber schon angerechnet oder? Sprich, es sind mehr als zwei Jahre das ich Hunde halte und damit falle ich raus aus dem Test? Oder gilt nur die Zeit in der man in Niedersachsen einen Hund gehalten hat?


    Wäre schön wenn ihr mir da helfen könntet. Sonst muss ich mich darum nämlich auch noch kümmern -.-


    Ich komme auch aus dem Großraum Osnabrück (glücklicherweise aber NRW). Wenn du sicher sein möchtest lasse dir von Münster eine Bescheinung deiner dortigen Meldung geben. Bzw über die Meldung deiner Hunde. Ich hab hier von meiner Gemeinde einen Wisch liegen, der beinhaltet wann ich meinen Hund bei der Steuer erstmalig angemeldet habe. Ich denke das sollte dann definitiv ausreichen, um nachzuweisen, dass du bereits seit mehr als 2 Jahren Hunde hältst. Der Nachweis gilt ja für die allgemeine Hundehaltung, nicht für speziell den, den du nun im Besiz hast.

  • Zitat


    Rica war auch auf meine Eltern angemeldet. Somit wäre Maddy auch mein erster Hund. Aber da ich noch im gleichen Haus lebe, wurde Maddy auf meine Mutter und mich angemeldet. Wobei ich mich frage, ob ich mich hätte weglassen sollen. Nicht, daß ich doch noch den Test machen muß... Obwohl ... Ab wann gilt denn das? Im Frühling nächsten Jahres ist Maddy ja schon zwei Jahre bei uns.


    *schieb* :???:

  • Zitat

    An sich finde ich solche Tests grundsätzlich nicht schlecht, allerdings sollten die für mich so gestaltet sein, dass es nur darum geht, abzufragen, ob der Halter seinen Hund so unter Kontrolle hat, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. Mehr hat die Leute mMn auch nicht zu interessieren. Sie müssen weder meinen Hund streicheln können, noch muss der ne viertel Stunde regungslos vor einem Laden liegen könenn oder ne tolle UO laufen. Letzteres möchte ich zwar, aber das ist MEIN Privatvergnügen.


    Strenge Tests, ie am Ende noch unnatürliches Verhalten abfragen, und dazu zählt mMn auch das allein lange irgendwo liegen lassen oder von Fremden anfassen lassen, nur dazu, dass Tierschutzhunde gar keine Chance mehr haben. Sie dürfen ja faktisch von niemandem mehr gehalten werden bzw. event. unter so strengen und teuren Auflagen, dass es keiner macht. Man muss mit ihnen oft nicht nur 3 Monate (wie schnell bräuchte man den?) arbeiten, sondern oft viel länger. Trotzdem sind die Hunde für die Öffentlichkeit nicht gefährlich. Mein Hund lässt sich auch nicht (gerne) anfassen und würde das mit Knurren und später Drohschnappen kommentieren, aber an der Leine verhindere ich das und wenn er frei ist, geht er weg bzw. ich rufe ihn selbstverständlich zu mir. Wo ist also das Problem?


    Camillo, komm, lass dich drücken! Genau so seh ich das auch, ich arbeite seit etlichen Jahren ehrenamtlich im Tierheim, und wenn ich jetzt sage, dass ich mit meiner Angsthündin 15 Monate (!!) im Tierheim trainiert habe, damit sie citytauglich wurde, dann krieg ich von einigen hier wieder eins auf die Mütze, von wegen, trotzdem hat sich der Hund anfassen zu lassen... Nein, hat er nicht. Ich beschütze den Hund nämlich genau davor, dass er angelangt wird. Sie würde es sich wahrscheinlich zulassen, wenn ich es verlange, aber sie hätte Angst, es wäre ein Rückschritt. Deshalb vermeide ich es eben.

  • Aber ich vermute doch mal, dass es in dem Test dann auf den Hundehalter ankommt, die Situation dementsprechend zu managen, oder? Also den Fremden "Streichler" in der Situation (die ja durchaus auch real vorkommen kann) abzublocken, mit dem Hinweis, dass der Hund nicht angefasst werden soll. Nach meinem Verständnis, und so habe ich auch meine Trainerin verstanden, ist das für den Test dann vollkommen in Ordnung, wenn der Hundehalter das regelt, ohne dass der Fremde gefährdet wird. Sonst hätte ich nämlich bei dem Test auch ein ernsthaftes Problem.
    Allerdings wohne ich in Ba-Wü, vielleicht wird der Hundeführerschein hier auch anders sein.

  • Das Problem ist ja, dass hier in Niedersachsen noch niemand was Genaues weiß. Und von den Hundeschulen und -trainern kriegt man natürlich nur die Infos, die denen in den Kram passen. Es ist noch nicht genau raus, wie das alles laufen wird. Könnte also sein, dass der doq-Test hinterher doch wie ein Hundeführerschein oder ein Wesenstest aufgebaut wird. Oder eben nicht. Wenn's nach meiner Tierärztin ginge, dürfte wirklich nur geprüft werden, ob der Halter seinen Hund so führen kann, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Aber ob's letztendlich so laufen wird, steht in den Sternen.

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