Gemeinde berechnet Kampfhundesteuer für Old english Bulldogg

  • Zitat

    Die Unsicherheit hinsichtlich OEB würd ich nicht erwähnen. Sonst kann man erst recht unterstellen, dass ein SoKa mit gemischt hat!


    Stimme ich voll und ganz zu... Absolut selbstbewusst auftreten was ja bei dem Hund auch nicht sonderlich schwer fallen dürfte…!!! :gut: Und wenn er einer von der Sorte ist der gleich alles zweibeinige bespielen und beschmusen will und Herzen bricht nehmt ihn gleich mit zum Amt... :hust:

  • ich glaub in brandenburg oder so wird immo überlegt die oeb auf die liste zu setzen.


    Zitat

    Das Innenministerium des Landes Brandenburg vertritt die Meinung, dass es sich bei der Olde English Bulldogge um „eine Kreuzung mit einem unwiderlegbar gefährlichen Hund im Sinne des § 8 Abs. 2 HundehV“ handelt und die an dieser Stelle der Verordnung getroffenen Regelungen anzuwenden sind.[2] Siehe auch: Rasseliste.


    quelle: wikipedia


    hier in nrw gelten mixe aus rassen die auf der liste sind, als listenhund und werden dementsprechend besteuert, deswegen geben viele diese hunde als boxer-labi-mix aus ;)
    ist aber von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich.
    tjo ich würde sagen shit happens, da hätte man sich mal früher schlau machen müssen wie das mit dem oeb geregelt ist.


    die oeb wird deshalb nicht als rasse anerkannt, da mann immernoch verschiedene andere rassen einkreuzt (und es leider viel zu viele dubiose "züchter" gibt, die alles was irgendwie nach oeb aussieht, oeb nennen).

  • Auf jeden Fall SOFORT Widerspruch einlagen zu Fristwahrung!!! Deine Freundin kann zunächst einmal ganz banal schreiben: "Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom ... widerspruch ein. Deine Begründung wird nachgereicht."
    Bei einem Verwaltungsakt (was der Steuerbescheid ja darstellt) hat man eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen.
    Dann könnt ihr euch noch immer schlau machen und über die Begründung nachdenken.
    Der Hund ist ja kein wirklicher Mischling aus den Listenhunden, sondern gehört einer eigenen Rasse an. Damit würde ich erst einmal argumentieren.

  • der oeb ist keine eigenständige rasse und somit kann man nicht sichergehen ob da nicht doch wieder irgendwelche fremdrassen eingekreuzt wurden.


    oeb ist im grunde ein oberbegriff für einen hund der aussehen soll wie eine frühere bulldogge, darunter gibts dann irgendwelche vintage-bulldogs oder levitt bulldogs usw.
    da wird auch heute noch teilweise alles mögliche an bulldoggen eingekreuzt.

  • darüber hatten wir uns ausgiebig informiert....kein Listenhund, keine Listenhundsteuer, aber seit Anfang 2012 wurden diese Richtlinien wohl nach Aussage des Gemeindemitarbeiters erheblich verschärft, und es wird genauer geguckt. Wer weiss was demnächst noch auf die Liste kommt... :hilfe:


  • meine Freundin geht morgen zu Gemeinde, und ich werde mitgehen. Es kann ja nicht sein das der Hund vorher hier als "normaler" Hund, genauso auch in der anderen Gemeinde und plötzlich als Listenhund gilt. Wir werden freundlich argumentieren, und die Unsicherheit bzgl. der OEB werde ich weg lassen, Ihr habt Recht. Obwohl ich denke das man dort nicht sofort was erreichen wird bin ich positiv dabei, weil: so geht's ja nicht. Ich sag nur Wikipedia. Habe eben nochmal mit meiner Freundin telefoniert, und Sie meinte der Gemeindemitarbeiter war sehr freundlich, und konnte es selbst nicht verstehen, darum hatte er sich wohl selbst schlau gemacht und bei Wikipedia nachgeschaut, aber trotzdem hatte er nicht mehr dazu zu sagen. Ich melde mich morgen wieder und werde berichten was sich ergeben hat :/

  • Eigenständige Rasse hin under her! Es ist nicht bewiesen, dass in diesem Hund eine derartige Rasse mit eingekreuzt wurde. Es könnte ... ist nicht aussagekräftig. Und bei der erhöhten Hundesteuer bleibt es nicht. Als Anlagehunde muss er Maulkorb und Leine tragen und darf nur von Personen mit Sachkundenachweis geführt werden. Dagegen sind die 380 EUR lächerlich!
    Deine Feundin hat doch durch eine Widerspruch nichts zu verlieren. Soll die Gemeinde doch noch einmal prüfen und schriftlich begründen. Hinnehmen kann man es doch dann immernoch!

  • Zitat

    Eigenständige Rasse hin under her! Es ist nicht bewiesen, dass in diesem Hund eine derartige Rasse mit eingekreuzt wurde. Es könnte ... ist nicht aussagekräftig. Und bei der erhöhten Hundesteuer bleibt es nicht. Als Anlagehunde muss er Maulkorb und Leine tragen und darf nur von Personen mit Sachkundenachweis geführt werden. Dagegen sind die 380 EUR lächerlich!


    Das mag ja sein, aber das zu widerlegen ist Sache des Hundehalters und nicht der Gemeinde. Hierfür könnte z.B. ein Rassegutachten in Auftrag gegeben werden. Aber man muss sich halt auch darauf einstellen, dass das nicht zu seinen Gunsten ausfällt...


    Versuchen würde ich es auf jeden Fall, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das funktioniert...

  • Und vielleicht schlägst du dem Beamten mal vor, bei "Google Bilder" zu regergieren ;-) Sorry für die Ironie aber die Fellnase ist für mich weit entfernt von all den Rassen die eure Gemeinde auf der Liste hat...


    Mal abgesehen von dem "American Bulldog" der sich lediglich im Namen "Bulldog" wiederspiegelt... Ansonsten, nach dem der Widerruf, der in jedem Fall passieren sollte, schnell mal fix nen Wesenstest gemacht und feddich....

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