Gemeinde berechnet Kampfhundesteuer für Old english Bulldogg
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Das mag ja sein, aber das zu widerlegen ist Sache des Hundehalters und nicht der Gemeinde. Hierfür könnte z.B. ein Rassegutachten in Auftrag gegeben werden. Aber man muss sich halt auch darauf einstellen, dass das nicht zu seinen Gunsten ausfällt...
Versuchen würde ich es auf jeden Fall, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das funktioniert...
Wieso sache des HH? Er war doch bisher nen OEB und mehrfach als solcher zugelassen...!!! Selbst wenn der/die HH die Dokumente nicht mehr haben müssen sie bei den Ämtern noch vorliegen!
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Hi
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ach shalea, ich glaube das spielt dann auch keine Rolle mehr, das wird sowieso kommen, wenn der Widerspruch nicht funzt....
Honeyballs, die haben sich den Hund ja nicht mal angeguckt, er war bei der Anmeldung nicht dabei. Ich glaube auch die wollen das gar nicht, die wollen am liebsten gar nix machen, ist leider so, zumindest hat man den Eindruck wenn man dort auftaucht. Am liebsten würde ich Ihn mitnehmen, er ist ja einer von der Sorte "los jetzt spiel mit mir und kuschel mich, ich knutsch dich ja schon" aber manche Menschen reagieren leider nicht so offen wie wir auf das Erscheinen so eines Hundes, die gehen lieber erst mal 10 Schritte zurück.....und das wollen wir morgen erst mal nicht riskieren. -
WENN die Gemeinde Stress machen will, kann sie das.
Von welchen Dokumenten redest du? Von ner Anmeldung zur Hundesteuer, bei der ich meinen Hund als Chow-Chow anmelden könnte, obwohl's n Kangal ist...?
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WENN die Gemeinde Stress machen will, kann sie das.
Von welchen Dokumenten redest du? Von ner Anmeldung zur Hundesteuer, bei der ich meinen Hund als Chow-Chow anmelden könnte, obwohl's n Kangal ist...?
Der Hund war in der Gemeinde bereits als OEB angemeldet, war dann kurzeitig weg und jetzt wieder zurück. Somit müssen noch Unterlagen/Dokumente vorhanden sein. Somit würde sich die Gemeinde selber als inkompetent darstellen...
Es sei denn sie berufen sich darauf der Hund mit ca. 18 Monaten nicht vorgeführt wurde. Aber so alt war er glaube ich nicht mal. Somit darf die hohe Steuer nicht mal erhoben werden, zumindest wenn es ähnlich geregelt ist wie in NRW bzw. bei uns...
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Ja, aber welche Unterlagen außer der Anmeldung zur Hundesteuer sollen denn vorliegen? Zur Anmeldung muss ich meinen Hund nicht vorführen und kann alles angeben - und nur weil in meinem Anmeldeformular steht, dass ich einen Chow-Chow habe, ist mein vorhin beispielhaft angeführter Kangal noch lange kein Chow-Chow.
Selbst wenn ich den Hund mitbringe und ein Mitarbeiter der Gemeinde den Hund sieht, heißt das nicht, dass die Gemeinde nicht später die eingetragene Rasse anzweifeln kann. Ein Mitarbeiter in der Gemeinde ist kein Gutachter.Ich weiß nicht, ob wir gerade nicht vielleicht völlig aneinander vorbei reden...?
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die Unterlagen liegen bei der Gemeinde vor, der Mitarbeiter konnte diese ja sofort abrufen bzw einsehen, konnte meiner Freundin sogar sagen was wir an Steuern bezahlt haben, und dass das ja nun doch ein großer Unterschied ist bemerkte er auch nebenbei.
Ich habe Ihn im Alter von 12 Wochen bei der Anmeldung dabei gehabt, und sie hätten Ihn sich ansehen können, er war ja sogar mit im Büro! aber wahrscheinlich hatten die Damen und Herren im Büro an diesem Tag noch wichtigeres zu tun, also wurde ich schnell abgefertigt. -
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Ich habe Ihn im Alter von 12 Wochen bei der Anmeldung dabei gehabt, und sie hätten Ihn sich ansehen können, er war ja sogar mit im Büro! aber wahrscheinlich hatten die Damen und Herren im Büro an diesem Tag noch wichtigeres zu tun, also wurde ich schnell abgefertigt.Sorry, aber jetzt wird's dann echt ein wenig unverschämt.
Ich verstehe, dass du verärgert bist, aber das ist schon irgendwie dreist.
Gemeindemitarbeiter sind nicht dafür zuständig, die Rasse eines Hundes zu überprüfen - und sie werden für sowas auch nicht geschult! -
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Sorry, aber jetzt wird's dann echt ein wenig unverschämt.
Ich verstehe, dass du verärgert bist, aber das ist schon irgendwie dreist.
Gemeindemitarbeiter sind nicht dafür zuständig, die Rasse eines Hundes zu überprüfen - und sie werden für sowas auch nicht geschult!Warum tun sie es dann im geschilderten Fall?
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Warum tun sie es dann im geschilderten Fall?
Wir hören!?
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Warum tun sie es dann im geschilderten Fall?
Sorry, hab mich wohl unglücklich ausgedrückt. Ein Gemeindemitarbeiter kann die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht feststellen. Ob's n Chihuahua oder n Rottweiler ist, werden die meisten noch erkennen, aber danach ist oft schon Schluss...
Der Old English Bulldog ist keine anerkannte Rasse! Vielleicht ist bei der ersten Anmeldung ein Fehler passiert und der Hund wurde als Englische Bulldogge behandelt (=anerkannte Rasse & kein Soka)? Der Name ist ja ziemlich ähnlich...
Wenn die Gemeinde die Rassezugehörigkeit des Hundes genauer unter die Lupe nehmen wollen würde, würde sie ein Rassegutachten von einem anerkannten Gutachter anfordern...
Ich drücke euch jedenfalls die Daumen!
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