Gemeinde berechnet Kampfhundesteuer für Old english Bulldogg

  • Zitat

    auch wenn man den amtleuten 100 süsse bilder zeigt, ändert es nix an der tatsache das diese rasse recht neu ist und dort mehrere rassen beteiligt waren, die in d auf der liste stehen.


    Trotzdem bleiben Phänotyp und/oder/bzw. Habitus entscheidend nicht was könnte oder sollte "beteiligt" sein...


    Wäre ja auch tragisch wenn nicht, denn was ist wenn nen amtlicher Staffrüde sich ne harmlose Labidame packt, zum Deckakt kommt es aber nicht einschlägt, jedoch ne halbe Stunde später nen Labirüde vorbei kommt und Welpen folgen, den zweiten Akt aber keiner mitbekommen hat?


    Bekomme ich jetzt Listiwelpen nur weil ich den zweiten Rüden nicht mitbekommen habe?


    Ja klar ist das Beispiel etwas überspitzt aber das sind Rasselisten auch…

  • dann würd ich dir empfehlen bei den süssen welpis nen gentest zu machen, damit man sicher weiss wer der vati war ;)


    und sich nur auf das aussehen eines hundes verlassen, kann übel ausgehen...liesst du eigentlich was man hier schreibt?

  • Zitat

    dann würd ich dir empfehlen bei den süssen welpis nen gentest zu machen, damit man sicher weiss wer der vati war ;)


    und sich nur auf das aussehen eines hundes verlassen, kann übel ausgehen...liesst du eigentlich was man hier schreibt?


    Gentest wird nicht anerkannt.... Den ich übrigens gemacht habe… Aber nicht für die Ämter sondern für mich!


    Es sei denn das ist mittlerweile auch Bundesland/Gemeindeabhängig?! Das jedoch wage ich stark zu bezweifeln und wäre mir völlig neu…


    Wenn du mehr weißt, her mit den Infos und Quellen…


    Und ja, ich verfolge den Fred von Anfang an und habe jeden einzelnen Beitrag gelesen... Weil es ein Thema ist was mich ganz besonders interessiert denn ich habe hier eigentlich nen English-Bulldog-Boxer-Mix… Sogar mit Gutachten bzw. mit Gutachten der Elterntiere…


    Aufgrund bestandener Verhaltensprüfung ist es mir aber mittlerweile absolut Hupe was das Amt sagt...

  • Was Honey schreibt ( Mensch dat wir 2 mal einer Meinung sind :D ) stimmt leider genauso


    Wichtig ist der Phänotyp AUSSER der Hund hat VDH Papier dann ist es wieder ne andere Nummer


    Es gibt allerdings auch Gutachter die die Ämter anerkennen MÜSSEN ;) aber das durchzusetzen... Jo macht man lieber nen Verhaltenstest und ruhe is, würd ich auch so handhaben

  • Hallo zusammen,
    so, wir waren auf der Gemeinde beim zuständigen Sachbearbeiter, es verlief alles sehr nett und freundlich, auch der Mitarbeiter zeigte viel Verständnis, und machte uns darauf aufmerksam, dass er ja kein Experte ist, und sich desshalb auch nur auf persönliche Recherchen im Internet berufen kann. Die Bestimmung der Steuer und Einstufung des Hundes kommt von anderer Stelle, und es wird ganz klar dargelegt das auch Einkreuzungen der besagten Rassen zählen, in Hessen währen diese ganzen Bestimmungen sehr streng. Natürlich habe ich mich darauf berufen, dass der Hund bei mir als "normaler Hund" besteuert wurde, darauf hin zeigte er mir die Akte, wo schonmal in Frage gestellt wurde ob dies richtig ist (wovon ich aber nichts wusste!), da wir den Hund abgegeben hatten wurde das ganze niedergelegt und nicht weiter verfolgt. Als er dann in der anderen Gemeinde angemeldet wurde, wurde er auch wieder als "normaler Hund" besteuert, und zwar von der Stelle, wo das ganze zu unserer Zeit überprüft werden sollte. Der Mitarbeiter hat auf dieser Stelle den zuständigen Sachbearbeiter leider nicht erreicht, und um Rückruf gebeten, dass heisst für uns/unsere Freunde wieder abwarten. Für mich heisst das, es steht jetzt offen, ob es sich um einen Fehler handelt, oder ob der Hund bereits als Listenhund eingestuft wurde. Was natürlich dann durch einen Amtstierarzt via Gentest festgestellt werden kann. (dazu hat und der Mitarbeiter übrigens geraten, da es eine sehr komische Situation währe (wegen der minimalen Anteile Listenhunde die in seiner Rasse vorkommen würden), aber es soll dagegen auf jeden Fall auch erst mal Widerspruch eingelegt werden, was jetzt natürlich erst mal geschieht)
    Ich hoffe man kann so einigermassen nachvollziehen was ich hier geschrieben habe :/ ist alles ein bisschen wirr, ich weiss :lol:

  • Zitat

    Was Honey schreibt ( Mensch dat wir 2 mal einer Meinung sind :D ) stimmt leider genauso


    Wichtig ist der Phänotyp AUSSER der Hund hat VDH Papier dann ist es wieder ne andere Nummer


    Es gibt allerdings auch Gutachter die die Ämter anerkennen MÜSSEN ;) aber das durchzusetzen... Jo macht man lieber nen Verhaltenstest und ruhe is, würd ich auch so handhaben


    Ein Lichtblick ;-) :gut:

  • Zitat

    Aufgrund bestandener Verhaltensprüfung ist es mir aber mittlerweile absolut Hupe was das Amt sagt...


    Zitat

    Jo macht man lieber nen Verhaltenstest und ruhe is, würd ich auch so handhaben


    Ja gut, aber die hohe Steuer muss man doch trotzdem zahlen ....und wenn doch aber gar nicht klar ist, dass tatsächlich ein Listenhund mitgemischt hat, würde mir persönlich das schon ziemlich gegen den Strich gehen :/

  • Zitat

    Was Honey schreibt ( Mensch dat wir 2 mal einer Meinung sind :D ) stimmt leider genauso


    Wichtig ist der Phänotyp AUSSER der Hund hat VDH Papier dann ist es wieder ne andere Nummer


    Es gibt allerdings auch Gutachter die die Ämter anerkennen MÜSSEN ;) aber das durchzusetzen... Jo macht man lieber nen Verhaltenstest und ruhe is, würd ich auch so handhaben


    na dann bin ich auch schlauer ;)

  • Zitat

    Hallo zusammen,
    so, wir waren auf der Gemeinde beim zuständigen Sachbearbeiter, es verlief alles sehr nett und freundlich, auch der Mitarbeiter zeigte viel Verständnis, und machte uns darauf aufmerksam, dass er ja kein Experte ist, und sich desshalb auch nur auf persönliche Recherchen im Internet berufen kann. Die Bestimmung der Steuer und Einstufung des Hundes kommt von anderer Stelle, und es wird ganz klar dargelegt das auch Einkreuzungen der besagten Rassen zählen, in Hessen währen diese ganzen Bestimmungen sehr streng. Natürlich habe ich mich darauf berufen, dass der Hund bei mir als "normaler Hund" besteuert wurde, darauf hin zeigte er mir die Akte, wo schonmal in Frage gestellt wurde ob dies richtig ist (wovon ich aber nichts wusste!), da wir den Hund abgegeben hatten wurde das ganze niedergelegt und nicht weiter verfolgt. Als er dann in der anderen Gemeinde angemeldet wurde, wurde er auch wieder als "normaler Hund" besteuert, und zwar von der Stelle, wo das ganze zu unserer Zeit überprüft werden sollte. Der Mitarbeiter hat auf dieser Stelle den zuständigen Sachbearbeiter leider nicht erreicht, und um Rückruf gebeten, dass heisst für uns/unsere Freunde wieder abwarten. Für mich heisst das, es steht jetzt offen, ob es sich um einen Fehler handelt, oder ob der Hund bereits als Listenhund eingestuft wurde. Was natürlich dann durch einen Amtstierarzt via Gentest festgestellt werden kann. (dazu hat und der Mitarbeiter übrigens geraten, da es eine sehr komische Situation währe (wegen der minimalen Anteile Listenhunde die in seiner Rasse vorkommen würden), aber es soll dagegen auf jeden Fall auch erst mal Widerspruch eingelegt werden, was jetzt natürlich erst mal geschieht)
    Ich hoffe man kann so einigermassen nachvollziehen was ich hier geschrieben habe :/ ist alles ein bisschen wirr, ich weiss :lol:


    Na klingt doch recht gut...


    Zwei Gemeinden wo er bereits als "normaler" Hund geführt wurde...Und die Akten auch noch vorhanden sind…. Alles gut alles toll… Nur wie viel 1/6 Staff, Pitbull, American Bulldog? Hallo irgendwann hört es auch echt auf… Ich bin ja auch kein Ossi nur weil mein Vater irgendwann mal dort gelebt hat… ;-)


    Diese 1/6, 2/3, 4/4 usw. „Regelung“ ist eh nur reine Beamtenwillkür und besteht einzig und alleine auf dem Papier… Phänotyp und/oder/bzw. Habitus bleiben Grundlage da kann selbst der „beste“ Gutachter nix dran rütteln…


    Aber um sicher zu gehen würde ich echt ne Verhaltensprüfung machen… Kostet um die 60€ und um ganz sicher zu gehen würde ich diese bei „von Amtswegen befugter“ stelle machen. Dann kann euch nix mehr passieren.


    Es sei denn die Fellnase wird auffällig ….

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