OP Versicherung Uelzener
-
-
Hi Ihr Lieben,
habe Post von der Uelzener bekommen (Beitragrechnung)
nun kommt es, echt heftig, satte 30% soll mehr gezahlt werden.
Also gekündigt wegen dieser heftigen Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht), gleich am nächsten Tag.
In den vergangenen Jahren wurde die Versicherung auch teuerer aber immer moderat
das es toleriert wurde von uns.
Antwort ließ auf sich warten und kam von einem Versicherungsmakler Büro, welche in einer ganz anderen Ecke sitzt als die Versicherung.
Die sind eh nur auf Ihre Provision scharf.Sehr geehrter . . . .
Die Kündigung ist rechtsunwirksam.
Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, da neben der Anpassung auch der Versicherungsschutz durch die Leistungserweiterungen verbessert wurde.
Den rechtlichen Hintergrund können sie in den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen
(ABKH 2002 §7 Prämie Ziffer 5.)
der Satzung (§26 4.Versicherungsbeitrag) und dem Versicherungsvertragsgesetz (§40 Kündigung bei Prämienerhöhung) nachlesen.Wir haben damals einen 10Jahres Vertrag abgeschlossen für unseren Hund und die Versicherung wurde nie in Anspruch genommen.
die 10 Jahre sind mittlerweile abgelaufen und unser Hund ist jetzt 15 Jahre.Wie kommt man nun trotzdem da raus ?
Gab es damals nicht ein Grundsatzurteil vom BGH welches den Verbraucher besser schützt wegen Preiserhöhungen egal was in der Police steht ?
Hab bisher nichts gefunden dazu.Bisher gab es vom BGH schon viele Urteile:
Versicherungen dürfen das Sonderkündigungsrecht der Verbraucher, das ihnen nach Preiserhöhungen zusteht, nicht in ihren Geschäftsbedingungen aushebeln.
Tun sie dies dennoch, sind darauf beruhende Preisänderungen unwirksam.
Nachzulesen für Gas, Strom etc. aber nicht für Hunde OP versicherungen.
Wer hat ne Idee,
brauche irgendwie Urteile mit Paragraphen welche ich der Versicherung unter die Nase halten kann.Danke euch fürs lesen.
LG
Joe -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ein Forum ist generell ja keine Rechtsberatung – mit erst Recht keinem Anspruch auf Richtigkeit. Insofern wirst Du als Anworten viel "Hören-Sagen" und "Vermutungen" bekommen. Daher mein Rat: Der Gang zur Verbraucherzentrale und oder zum Anwalt.
-
Freilich erwarte ich keine Rechtsberatung,
aber evtl. ist ja doch was dabei was mir weiter helfen könnte. -
Eigentlich müsstes du die Kündigungsmöglichkeiten zu deinem Vertrag in den dazugehörigen AGB finden. Diese wurden dir ja mit deinem Vertragsunterlagen zugesandt.
Meines Wissen gelten diese AGB's auch dann, wenn es neue gibt, außer es wurden dir die Änderungen mitgeteilt, die du akzeptiert hast.Auf jeden Fall würde ich mich an eine Verbraucherzentrale wenden und zwar bald, damit die Frist zu einer außerordentlichen Kündigung gewahrt bleibt bzw. dein Widerspruch fristgerecht und begründet dort eingeht.
-
Bevor nun wieder die große Keule mit Verbraucherschützern geschwungen wird, muss mal eine richtige Info fließen.
Bei dieser Beitragsanpassung gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Gleichzeitig sind nämlich Verbesserungen im Leistungsumfang vorgenommen worden. Das schließt ein Sonderkündigungsrecht aus. Da wird auch der Verbraucherschützer nichts besseres sagen können. Die Kündigung ist erst wieder zur nächsten Fälligkeit möglich. Dann bitte drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen. Bei Deinem Vertrag sollte die Laufzeit jeweils immer nur ein Jahr betragen.
Jemand anderer Meinung? Nein? Prima.
-
-
Hm, können nicht seit einigen Jahren 10-Jahresverträge bereits nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres gekündigt werden???
Ich meine ich hätte das vor kurzem noch gelesen.
Tante google weiss bestimmt mehr. -
Es gibt ein Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, schildere denen doch mal den Fall (schriftlich!).
Immerhin hast Du bestimmte Leitungen versichert und solltest Dir nicht zusätzlich welche aufs Auge drücken lassen, die Du nicht willst/ brauchst, und die die Sache für Dich extrem verteuern.
-
Ich hab's, siehe §11(4):
http://www.gesetze-im-internet…recht/vvg_2008/gesamt.pdf
Also, gucken wann abgeschlossen wurde und unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist kündigen.
-
Sorry, habe eben nochmal den Eingangsbeitrag gelesen und wohl erst jetzt richtig verstanden.
Die 10 Jahre sind um, damit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 1 Jahr und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des Vertragszjahres gekündigt werden.
@liily968, hast Recht und aufmerksamer gelesen -
Ich meine auch, die 10 Jahre sind abgelaufen und dann verlängert sich der Vertrag bei nicht kündigung automatisch um ein Jahr. Einfach jetzt schon schriftlich kündigen und dann wechseln wenn das Jahr um ist.
Ich meine man kann alle Verträge nach 3 Jahren kündigen, egal ob 4,5 7, 10 Jahre usw abgeschlossen.
Lg
Sacco -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!