Hundeführerschein nicht bestehen, Folgen?
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Mucci u Sunti
Wobei laut BHV-Seite diese "Bleib-Übung" gar nicht so gedacht ist.Zitat:
A) Prüfungssituation: Ablenkungsarme Umgebung
(...)
2.4 Bleib-Übung
Der Halter bindet den Hund an geeigneter Stelle an. Er gibt dem Hund das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die Position eingenommen hat, entfernt sich der Halter in Sichtweite des Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort stehen. Er kehrt erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 2 Minuten) wieder zu seinem Hund zurück. Der Hund muß die Position beibehalten, bis der Halter wieder zu ihm zurückgekehrt ist und ihm ein anderes Signal gegeben hat. (In Stufe 2 wird dieselbe Übung ohne Leine durchgeführt.)Quelle: http://www.bhv-net.de/index.ph…82&Itemid=79&limitstart=1
Also nichts mit Supermarkt etc - in ablenkungsarmer Umgebung, und der HuHa bleibt in Sichtweite stehen.
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Was mich auch noch interessieren würde: zwar betrifft mich in BaWü dieser Führerschein -noch- nicht, aber läuft das im Prinzip auch so ab wie beim Autoführerschein?
Da fliegt man ja auch nicht gleich durch wenn man ein Versuch beim Parken versemmelt oder abgewürgt hat, deswegen führt der Prüfer ja quasi ein Protokoll und wertet das somit aus.
Klar, wenn man die Vorfahrt missachtet, oder bei rot über die Ampel fährt, dann wars das!Wird das beim HF auch so gehandhabt? Also sagen wir mal alles würde klappen, ausser das ablegen vor einem Geschäft und die Begegnung mit einem Fahrrad? Oder ein Punkt nicht korrekt ausgeführt = durchgefallen?!
Der parktische Teil wäre mit meinem Rüden echt unvorstellbar... Da hab ich jetzt schon Schiss vor, wenn das hier auch mal eingeführt wird. :/ Hoffen wir mal, dass das nicht vor Juli 2013 passiert, alles andere danach, da können die mir nix mehr.
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aber bei dem praktischen Teil werden die dich bestimmt nicht darauf bestehen das der Hund das perfekt beherrscht, sondern eher das er nicht agressiv auf andere reagiert.
Also wenn der Hund bellt sollte das doch ok sein, er darf halt nicht nach vorne gehen. Oder darf der Hund dann wirklich keine Reaktion zeigen? Das wäre ja Irrsinn.
Beim Aussenteil der BH war Dylan auch am Supermarkt angebunden, ich musste mich entfernen. Der hat getobt wie ein tasmanischer Teufel. Aber der Prüfer konnte sich gefahrlos daneben stellen und dem Hund ins Halsband greifen. Dylan hat das garnicht registriert vor Aufregung (er kennt das nicht, warum auch?)
Deshalb haben wir bestanden.
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Selbst beim Wesenstest darf der Hund ja "artgemäße Abwehrreaktionen" zeigen - aber Schnappen darf er halt nicht. Ausweichen, Bellen, Beschwichtigen, alles erlaubt. Der Hund muss nicht absolut unbewegt bleiben.
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Ich stehe wahrscheinlich gerade völlig auf der Leitung oder habe was ganz Wichtiges wieder mal verpasst: Was ist den im Juli 2013???
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Manche hier haben ne interessante Argumentationsweise..."Mein Hund würde den Test nicht bestehen, also: alles Schwachsinn".
Es ist doch völlig egal, ob ihr eure Hunde vor irgendwelchen Läden warten laßt oder nicht, es ist doch trotzdem interessant zu erfahren, ob der Hund ohne Aufsicht zur blutrünstigen Bestie wird. Soll man für jeden einen individuellen Test zusammenstellen, der an die jeweiligen Lebensumstände angepasst ist, und der auch eidesstattliche Versicherungen vorgesehen wird, etwa so: "Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich meinen Hund, Dalmatiner-Border Collie-Mischling, geboren am 30. Februar 2009, Transponder Nr: KL94729083xxxxpp9, unter keinen Umständen vor einem Einzelhandelsgeschäft anbinde. Ich verpflichte mich ferner, dies auch in Zukunft niemals zu tun" ?
Und was ist so schlimm daran, seinen Hund an einen Maulkorb zu gewöhnen? Natürlich kann man sich darüber streiten, inwiefern diese oder jene Aufgabe sinnvoll ist, aber schikanös wirken die Anforderungen nicht gerade... -
Zitat
Manche hier haben ne interessante Argumentationsweise..."Mein Hund würde den Test nicht bestehen, also: alles Schwachsinn".
Es ist doch völlig egal, ob ihr eure Hunde vor irgendwelchen Läden warten laßt oder nicht, es ist doch trotzdem interessant zu erfahren, ob der Hund ohne Aufsicht zur blutrünstigen Bestie wird. Soll man für jeden einen individuellen Test zusammenstellen, der an die jeweiligen Lebensumstände angepasst ist, und der auch eidesstattliche Versicherungen vorgesehen wird, etwa so: "Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich meinen Hund, Dalmatiner-Border Collie-Mischling, geboren am 30. Februar 2009, Transponder Nr: KL94729083xxxxpp9, unter keinen Umständen vor einem Einzelhandelsgeschäft anbinde. Ich verpflichte mich ferner, dies auch in Zukunft niemals zu tun" ?
Und was ist so schlimm daran, seinen Hund an einen Maulkorb zu gewöhnen? Natürlich kann man sich darüber streiten, inwiefern diese oder jene Aufgabe sinnvoll ist, aber schikanös wirken die Anforderungen nicht gerade... -
Lunasmama: ich glaube das hast Du falsch verstanden.
Auf jeden Fall auf meine Beiträge bezogen. Ich bin dafür das jeder Hundehalter einen Nachweis bringen sollte das er geeignet ist.
Aus diesem Grund habe ich auch die BH Prüfung gemacht (und bestanden)
Aber bitte mit Sinn und Verstand. Wen interessiert es wie mein Hund vor dem Supermarkt reagiert? Er ist ja nie dort angebunden.
Sinnvoller ist dann doch die Übung: Auto hält an, Fahrer fragt was. Oder man geht an hupendem Auto vorbei. Oder an rollerfahrenden Kindern, Joggern, Fahrradfahrern.
Das sind Alltagssituationen. Restaurantsbesuche und Supermarkt sind das bestimmt nicht. Denn das muß einfach nicht sein.
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Hallo, wir machen gerade den Hundeführerschein,
weil er bei uns in Bayern als Basisbaustein für weiterführende Hundeausbildungen vorausgesetzt/benötigt wird (in unserem Fall das Schulhundtraining).Der Grundgedanke dabei ist: der Hundehalter sollte den Hund so führen können, dass er andere Menschen (in Alltagssituationen) nicht belästigt.
Der Hundeführerschein geht davon aus, dass der Hund in einer Stadt gehalten wird.
(Landeier wie wir haben es da etwas schwerer!)
Beispiele:
- ruhig und ohne zu zerren an der Leine laufen können (in Fußgängerzonen)
- keine Fremden anspringen/anschnüffeln/anschlorzen
- nicht unkontrolliert alles fressen, was auf der Straße rumliegt bzw. was Fremden runterfällt
- auf Entfernung Sitz/Platz machen und dann dort bleiben
- im Freilauf und auch im Spiel mit anderen Hunden abrufbar seinDas mit dem Ablegen vor dem Supermarkt ist nicht zwingend erforderlich, es geht z.B. auch, dass der Hund mit rein geht aber eben seine Nase nicht in die Regale steckt!
Gefordert wird der Hufüsch für Neuhundehalter mit Hunden schwerer als 20 kg und/oder höher als 40 cm.
Die theoretische Prüfung ist für Hundehalter, die schon Hunde gehabt haben, wirklich nicht schwer, für den praktischen Teil muss man halt üben, doch das schadet ja eh keinem.
Meiner bisherigen Erfahrung nach finde ich es ganz gut, Neuhundebesitzern ganz generell ein wenig Allgemeinwissen zum Thema Hund abzuverlangen und ich halte es für äußerst notwendig, dass jeder Hundehalter seinen Hund so weit unter Kontrolle hat, dass nichts passiert…….
- auch wenn mal ein Kind seinen Lolli vor die Hundeschnauze schmeißt und dann hinterherrennt
- auch wenn mal ein Fahrradkurier um die Ecke schießt und klingelt
- auch wenn an einer belebten Straße mal eine Katze aus dem Garten rennt
- auch wenn ein übereifriger Tierfreund dem Hund mal über den Kopf streichelt
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Zitat
Ich stehe wahrscheinlich gerade völlig auf der Leitung oder habe was ganz Wichtiges wieder mal verpasst: Was ist den im Juli 2013???
Da besitze ICH ohne Unterbrechung einen Hund 2 Jahre lang. Kann man dies nachweisen, dann braucht man keinen Führerschein. Habe ich zumindest in einem anderen Thread hier im DF gelesen, wo auch die Diskussion aufkam. -
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