Voraussetzung für CAC-CACIB Ausstellungen?

  • Ob du das bereuen würdest oder nicht, kann dir im vornherein niemand sagen.
    Es kann sein, dass der Richter dir nicht zu sagt, dann bist du froh, nicht in der zwischen gemeldet zu haben. Oder es kann sein, dass der Richter Super ist, dann bereust du es,...Letztlich ist's abhängig von dir, der Umgebung dort, ob du ein Ausstellungsmensch bist oder nicht.





    ...von unterwegs

  • Wir stellen auch noch nicht so lange aus und mich verwirrt das auch immer alles total...
    Bei dem jugend cac, das ist also für den nationalen titel? Welchen denn? Und wieviele braucht man dafür?

  • Zitat

    Oh mein Gott, ich verstehe kein Wort... ausser das ich nicht in der offenen Klasse ausstellen soll.


    Ok, bleiben Jugendklasse oder Zwischenklasse. Welches soll ich denn nun melden? Beide? Zwischenklasse?


    Du darfst nur in einer Klasse melden. Und man nimmt nie die Klasse, in der der Hund so ziemlich der jüngste ist. Ein Junghund kann noch so schön sein, er wird nie die Ausstrahlung eines erwachsenen Hundes haben.


    Zitat

    Hab ich das richtig verstanden das es in der Jugendklasse um "nichts" geht und in der Zwischenklasse geht es um einen Titel?
    Und falls ich jemals eine Anwartschaft erhalten sollte, dann würde mir das der Richter so sagen?


    Ist echt nicht einfach für einen Anfänger durchzublicken...




    Um "nichts" kann man so nicht sagen. Du kannst mit dem Titel Schweizer-Jugend-Champion-SKG und Jugend-Champion-Klub (damit ist der Klub gemeint in dem dein Hund gezüchtet wurde) nicht in der Champion Klasse starten.
    Aber dieser Titel darf geführt werden.


    In der Champion Klasse können nur Hunde, die ihre Anwartschaften in der Zwischen und Offenen Klasse erworben haben und mit 4 gewonnenen Anwartschaften den Titel CH-Champion-SKG und/oder Ch-Champion-Klub verliehen bekommen.



    Zitat

    Und dann hat er welchen titel?


    In der Jugendklasse hat er in Deutschland den Titel VDH-Jugend-Champion und/oder Klub-Jugend-Champion.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Dankeschön.
    Aber eine kleine Frage hab ich doch noch: Man bekommt doch nicht auf jeder Ausstellung CAC und CACIB (gerade bei Rassenausstellungen)?

  • Nein, nur auf bestimmten Ausstellungen und auch da nicht zwingend ;)



    ...von unterwegs

  • Aha, aber muss ich dann nur auf diese bestimmten gehen wo man das CAC bekommt, damit er vdh-jugendchampion wird? Wonach richtet sich das denn ob er dann auch klub-jugend-champion wird?
    Aber wichtig ist doch eben das Kreuz bei Anw. Dt. Jug. Ch. VDH ist, oder? Ist das Kreuz unabhängig von dem CAC?

  • Zitat

    Aha, aber muss ich dann nur auf diese bestimmten gehen wo man das CAC bekommt, damit er vdh-jugendchampion wird? Wonach richtet sich das denn ob er dann auch klub-jugend-champion wird?
    Aber wichtig ist doch eben das Kreuz bei Anw. Dt. Jug. Ch. VDH ist, oder? Ist das Kreuz unabhängig von dem CAC?


    Mit den Anwartschaften für das CAC wird der Hund kein VDH-Jugend-Champion sondern Klub-Jugend-Champion.


    Das richtet sich nach den jeweiligen Ausstellungsordnungen der Rassezuchtvereine, sie vergeben das CAC.


    Auf einer Spezialausstellung (früher Spezialzuchtschau) deiner Rasse, wird sowohl die Anw. Dt. Jug. Ch. VDH, als auch die Anw. Dt. Jug. Ch. Klub an den 1. platzierten vergeben.


    Da muß es dann auf dem Richterbericht zwei Kreuzchen geben bzw. wenn kein vorgedrucktes Feld vorhanden, eines handschriftlich erstellt werden. Manche Vereine geben auch Anwartschaftskarten für das CAC aus.


    Bei einer Internationalen Ausstellung - CACIB - wird ebenfalls die Anw. Dt. Jug. Ch. VDH vergeben. Übernimmt der Verein für seine Rasse die Sonderschau, stellt Richter, Sonderleiter, Ringpersonal selbst, muß die Anw. Dt. Jug. Ch. Klub vergeben werden, also 2 Krezchen auf dem Richterbericht oder s. o. Macht er keine Sonderschau, überläßt alles dem ausrichtenden VDH-Landesverband, kann er die Anw. Dt. Jug. Ch. Klub vergeben lassen, er muß nicht. Folglich gibt es nur ein Kreuzchen bei Anw. Dt. Jug. Ch. VDH.


    Alles ist aber vom Richter abhängig. Er kann durchaus einen Hund V1 platzieren, muß aber nicht zwangsläufig die Anwartschaften vergeben.


    Gaby und ihre schweren Jungs

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