Beißerei auf Tagespflegestelle
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tromba, jetzt komm...das die "guten Männer" von irgendwelchen Ämtern oftmals weniger Ahnung haben als man selbst, wenn man mal ne Stunde im Netz recherchiert wissen wir doch alle.
Das soll doch jetzt nicht wirklich deine Aussage untermauern, oder? -
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wenn mir der gute mann vom amt sagt, man brauchts nicht, solang es keine pension ist, dann glaub ich dem auch
Doch auch wenn es nur eine Tagesstätte ist, die schreiben dir vor womit geputzt wird, wie viele Hunde du betreuen darfst ect.
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Hallo,
leider kann ich zur rechtlichen Situation nichts beitragen.
Hier scheinen aber auch Hundesitter zu schreiben, an welche ich eine Frage habe:Geht der Halter eines, nennen wir es jetzt einfach "nicht ganz einfachen Hund gegenüber anderen Artgenossen", ein gewisses Risiko ein, den Hund bei einem Sitter unterzubringen, der eben auch mal mehrere Hunde hüten muss?
Sicher kann der Sitter so einen Hund auch ablehnen, aber geht der HH nicht auch ein gewisses Risiko ein, dass es zu einer Beißerei kommen kann?Viele Grüße!
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Hallo,
leider kann ich zur rechtlichen Situation nichts beitragen.
Hier scheinen aber auch Hundesitter zu schreiben, an welche ich eine Frage habe:Geht der Halter eines, nennen wir es jetzt einfach "nicht ganz einfachen Hund gegenüber anderen Artgenossen", ein gewisses Risiko ein, den Hund bei einem Sitter unterzubringen, der eben auch mal mehrere Hunde hüten muss?
Sicher kann der Sitter so einen Hund auch ablehnen, aber geht der HH nicht auch ein gewisses Risiko ein, dass es zu einer Beißerei kommen kann?Viele Grüße!
Nein der HH sollte kein Risiko eingehen. Ich habe hier immer unverträgliche Hunde und trenne sie sobald ich den Raum verlasse.
Man sollte schon mit einem guten Gewissen arbeiten gehen!Allerdings lege ich meinen Kunden nahe ernsthaft am Problem zu arbeiten.
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Nein der HH sollte kein Risiko eingehen. Ich habe hier immer unverträgliche Hunde und trenne sie sobald ich den Raum verlasse.
Man sollte schon mit einem guten Gewissen arbeiten gehen!Danke für deine Antwort!
Verstehe ich es nun richtig, dass sowohl die Hundehalterin (Themenstarterin) und auch die Hundesitterin, ein gewisses Risiko eingegangen sind, indem man einen Hund mit Schwierigkeiten gegenüber anderen Hunden ("Eifersucht") bei einem Hundesitter lässt, der an dem Tag mehrere (oder zwei) Hunde zu beaufsichtigen hatte und der Hundesitter wiedrum verlor die Hunde scheinbar aus den Augen, obwohl das evt. Problem bekannt war?
Demnach wären doch, nach meinem Rechtsgefühl, beide für die Rechnungen verantwortlich.... -
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Doch! Sobald ein Hundehalter seinen Hund in eine Gruppenbetreuung gibt geht er ein gewisses Risiko ein. Egal wie verträglich der Hund ist.
Ist doch nix anderes als wenn ich mein Kind in den Kindergarten schicke, da kommt das auch mal mit Macken nach Hause.
Wenn Lebewesen in Gruppen zusammen sind geht es nicht ohne Blessuren ab! Nennt mir ein gegenteiliges Beispiel...
ABER:
Als Hundesitter sollte man um dieses Risiko wissen, man sollte fachkompetent genug sein, um zu wissen was geht und was nicht und zusätzlich sollte man einfach offen mit seinen Kunden umgehen.
Wenn all das gegeben ist und mein Kunde ein gutes Gefühl hat, dann kann ich den auch anrufen und sagen "Hey, ich glaub du musst mit deinem Hund mal zum TA. Gab ne kleine Auseinandersetzung. Der hat ne gelöcherte Leftze. Mach dir keine Sorgen, ist bei mir passiert, ich übernehme die TA-Kosten."
99% aller Kunden sagen in der Situation:" Bist du verrückt. Kann doch mal passieren. Das brauchst du nicht bezahlen!"
Wenn man an die Situation herangeht wie der Sitter in unserem Fall...ja...da würd ich als Kunde auch auf mein Recht bestehen... -
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Hallo,
leider kann ich zur rechtlichen Situation nichts beitragen.
Hier scheinen aber auch Hundesitter zu schreiben, an welche ich eine Frage habe:Geht der Halter eines, nennen wir es jetzt einfach "nicht ganz einfachen Hund gegenüber anderen Artgenossen", ein gewisses Risiko ein, den Hund bei einem Sitter unterzubringen, der eben auch mal mehrere Hunde hüten muss?
Sicher kann der Sitter so einen Hund auch ablehnen, aber geht der HH nicht auch ein gewisses Risiko ein, dass es zu einer Beißerei kommen kann?Viele Grüße!
Also, dazu nur kurz soviel: es ist amAnfang vereinbart worden, dass nur Lana und die eigene Hündin da sind. Bei den beiden ist die Rangordnung klar- erst die andere, dann meine. Dann kam mal für eine Woche der Labbi-Welpe (damals 5 Monate) vom Nachbarn dazu... Da war es so, dass Lana sich sehr über eine Spielkameradin gefreut hat (wo sie dann Chef ist), das hat zwischen den beiden gut geklappt. Die ältere Hündin hat aber wenn immer Lana gemaßregelt, auch in Situationen, wo das gar nicht hätte sein müssen. Immer wenn dann die Labbi- Hündin da war, hat man gemerkt, dass Lana und die Ersthündin anders miteinander umgegangen sind. Lana war gestresster, weil sie mehr unterbuttert wurde... Das meinte ich mit eifersüchtig, nichts anderes. Sie versteht sich mit anderen Hunden sehr gut, ist (normalerweise) eher unterwürfig als auf Krawall gebürstet.
Ich kann der geschilderten Situation nicht ganz Glauben schenken, aber das ist ja eine ganz andere Geschichte... Mir ging es primär um die Frage, ob das Frauchen von dem veralaetzten Hund mir ggüber irgendwelche Ansprüche bzgl. Erstattung der TA-Kosten hat...
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Als ich Lana gestern morgen abgegeben habe, war die neue Hündin schon da. Ich hatte etwas Zeit, insofern war ich in den ersten fünf Minuten dabei. Die beiden haben sich super verstanden, gespielt... Alles gut. Außer, dass die Hundechefin ständig dazwischengefahren ist, Lana das eine Bein weggezogen hat, mal in den Schwanz gebissen, in den Nacken gepackt usw.
Das Frauchen, also die Sitterin, meinte, ihr Hund würde beschwichtigen. Sah für mich nicht so aus, eher wie nervend eingreifen.... Aber leider musste ich dann zum Arzt.
Noch eine Frage: die Sitterin meinte, die beiden Hündinnen hätten sich in das Gesicht gebissen. Kann es auch einfach sein, dass die beiden mit weit aufgerissenen Schnauzen miteinander gespielt haben und Lana dabei unglücklich mit ihrem langen Zahn hängengeblieben ist? Sie hat seeehr lange Zähne... Weil eigentlich brisen sich Hunde doch nicht ins Gesicht, sondern sonst fast überall in den Körper, oder?
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Mir ging es primär um die Frage, ob das Frauchen von dem veralaetzten Hund mir ggüber irgendwelche Ansprüche bzgl. Erstattung der TA-Kosten hat...
Du hast doch die Betreuung deines Hundes an eine dritte Person übertragen. An jemanden der das gewerblich anbietet, oder nicht (dazu hast du dich bisher noch nicht richtig geäußert...bei der Beurteilung der Situation macht das schon nen großen Unterschied ob das ne Bekannte MAL gemacht hat oder jemand gegen Bezahlung REGELMÄSSIG). Warum soll die Besitzerin des geschädigten Hundes denn Kosten bei dir geltend machen können? Du hattest die Betreuung doch übertagen...
Entweder macht das jeder Hundehalter "auf eigenes Risiko" (so wird es bei den meisten professionellen Tageseinrichtungen schon im Vorfeld vertraglich geregelt) oder der entsprechende Sitter ist haftbar zu machen! -
Hallo Björn,
ich bezahle pro Tag 10 €, und ich kannte die Sitterin nicht vorher. Sorry, hatte ich total vergessen....
Was sagst du denn zu der Geschichte mit ins Gesicht beiden? Das ist doch absolut ungewöhnlich, oder?
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