Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?

  • Doch, das versteh ich sehr wohl. Hab auch nichts anderes gesagt als dass dieser Satz eben nicht stimmt. Egal, lassen wir das. Der Thread handelt eh von was anderem.

  • Zitat

    Und dennoch hat man u.U. erstmal Theater. Die Goldie-Hündin eines Freundes hat es gewagt den Weg eines Menschen zu kreuzen (in zig Meter Abstand).. Der Held hat den HH angezeigt und das Theater ging los...


    Ich werde einen Teufel tun und meinen Hunden erklären 'Mäuse, ihr rennt bitte weg oder steht nur rum, wenn mich jemand überfällt o.ä.'. Lee hat auch schon gebissen und die Polizeibeamten meinten danach 'Joa..war halt Nothilfe. Machen Sie mal die BH, damit man weiß, es ist ne Ausnahme, falls sowas nochmal passiert.'
    Aber ich werde ebenso wenig meinen Hunden erklären, dass sie doch bitte jeden betrunkenen oder komischen Menschen tackern. Das ist schlicht nicht ihre Aufgabe! Und ich werde auch nicht die Leine loslassen, 'nur' weil einer auf Drogen meint, mich anmachen zu müssen..


    Natürlich hat man dann Theater, sonst könnte doch jeder behaupten, sein Hund habe nur gebissen, weil der Gebissene sein Herrchen angegriffen habe. Wie das Theater ausgeht, ist von Bedeutung.

  • Mal langsam für mich...ich kann also eine Anzeige erhalten, wenn willkürlich ein Mensch benauptet, mein Hund habe ihn erschreckt oder angesprungen. Er brauch dafür keine Zeugen bzw. Nachweise.


    Unabhängig davon, wie der Fall weitergeht, muss mein Hund einen Wesenstest ablegen?


    Ich kann mir das nicht so vorstellen. Wie sieht denn der weitere Weg nach einer Anzeige aus?

  • Woher soll ich denn wissen, wie das in deiner Gemeinde weitergehen würde? :???:


    Nö, hier kam es zu keinem Wesenstest, weil unsere Gemeinde sowas anders regelt. Da gibt es erstmal einen Leinen- und MK-Zwang. Dann kommen DHF und begutachten den Hund und von deren Urteil hängt der weitere Verlauf ab.

  • Zitat

    Woher soll ich denn wissen, wie das in deiner Gemeinde weitergehen würde? :???:


    Nö, hier kam es zu keinem Wesenstest, weil unsere Gemeinde sowas anders regelt. Da gibt es erstmal einen Leinen- und MK-Zwang. Dann kommen DHF und begutachten den Hund und von deren Urteil hängt der weitere Verlauf ab.


    Ich kann also vollkommen willkürlich Hunden bei euch zumindest temporären Leinen- und Maulkorbzwang auferlegen, indem ich mir eine Geschichte ausdenke (Hund hat böse geschaut) und den Halter entsprechend anzeige.


    Komisches System :/

  • Zitat

    Ich kann also vollkommen willkürlich Hunden bei euch zumindest temporären Leinen- und Maulkorbzwang auferlegen, indem ich mir eine Geschichte ausdenke (Hund hat böse geschaut) und den Halter entsprechend anzeige.


    Komisches System :/


    Bei Willkür würde ich immer zum Anwalt gehen. Oft knicken die Ämter direkt ein, wenn sie ein gepfeffertes Schreiben kriegen.

  • Ja, je nach Hund würde ich da auch zum Anwalt gehen. Bei Pepps und besagter Goldie-Hündin wäre ich es wohl nicht. Einfach weil diese Hunde so gut wie nie aggressives Verhalten gezeigt haben (Pepper halt bei Artgenossen in Verbindung mit Futter..).


    Und genau wegen dieser Willkür bin ich so eigen mit 'Leute verbellen', 'Hunden drohen auf Kommando beibringen und es gegenüber fremder Menschen nutzen', usw.
    Selbst wenn man durch die Begutachtung und den WT kommt. Ich für mich habe keine Lust auf diesen Mist. Meine Hunde müssen nicht alles ertragen. Aber bevor ich die was regeln lasse, überlege ich lieber 10x wie ich es regel..

  • Ich finde es einfach nur wichtig zu wissen, dass ein Brief vom Amt nicht das Ende der Welt ist. Auch dort arbeiten nur Menschen, und was für uns wie Willkür aussieht, kann durchaus tatsächlich Willkür, es kann aber genausogut ein Irrtum sein. Oder der Sachbearbeiter hat seine Richtlinien, und steht dann "Wenn dies&das dann diese oder jene Maßnahme", oder oder oder. Also ruhig Blut.

  • Betrifft das mit den zugelassenen und nicht zugelassenen Pfeffersprays nur private Wachdienste und die Polizei?


    Ich kann doch ein für Menschen nicht zugelassenes Tierabwehrspray bei mir tragenen um eben "Tiere" abzuwehren. (Wildschwein, Schwan - brütende Krähen -- vor allem, was Menschen so an Getier fürchten.)


    Greift mich dann jemand an, darf ich mich (solange Verhältnismäßigkeit gegeben ist) mit allem meiner Haut wehren, das ich zu fassen kriege: Schlüsselbund, Deo.....und eben auch dieses Tierabwehrspray - richtig?


    Für welche Situationen bräuchte ich als Privatmensch dann noch extra zugelassenes Pfefferspray? Ich begebe mich doch nicht planvoll in Pfefferspray-Kämpfe....

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