Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?
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Ich bin der Meinung, dass es unter Umständen unter Notwehr fallen könnte, wenn dein Hund dich bei einer Attacke beschützt.
Dafür muss aber zum einen ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorhanden sein und die Verteidigung muss erforderlich sein, d.h. die Maßnahme muss geeignet sein, um die Attacke zu unterbrechen, aber gleichzeitig das mildeste Mittel sein, wobei man nicht auf unsichere Mittel zurückgreifen muss.
Rechtlich zulässig wird es also nie sein, wenn der Hund den Angreifer ernsthaft anfällt, aber ein Packen im Arm beispielsweise könnte als Notwehr gerechtfertigt werden.
Im Endeffekt ist es aber schwierig, das genau zu sagen, da es immer situationsabhängig ist.
Eventuell könnte es z.B. reichen, wenn der Hund sich einfach nur vor dich stellt und knurrt, um den Angriff abzuwehren, dann sieht es vermutlich wieder schlecht für dich und den Hund aus, weil das Packen nicht das mildeste Mittel war und dadurch nicht durch Notwehr gerechtfertigt werden kann.Wie üblich bei Rechtsfragen verweise ich aber auf den Fachmann, gerade hier im Forum kreisen viele juristische Halb- und Unwahrheiten umher und ich übernehme auch keine Garantie für meine Einschätzung ;).
EDIT:
ZitatBeissen darf dein Hund leider nie,selbst ein Einbrecher darf nicht gebissen werden, so ist es leider in Deutschland...
Das ist z.B. so eine Halbwahrheit.
Ich habe selber nach Urteilen zu solchen Konstellationen in juristischen Datenbanken gesucht, ebenso auch andere, und ich habe nichts Aussagekräftiges dazu gefunden, lediglich Fälle in anderer Konstellation. -
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Zitat
Bellen und zähnefletschen tut er von selbst. Wenn jemand allerdings wie der Kandidat gestern gerade auf seinem kokaintripp ist bringt das nix. Im Gegenteil der lief auf den Hund zu der neben mir an der Leine war und schrie ihn an er schneidet ihm die Kehle durch wenn er weiter bellt
Wenn Mensch durchgeknallt ist und eine Waffe dabei hat, wuerde ich meinen Hund nicht opfern. Koennt ich nicht. Wer sagt Dir, dass Dein Hund schneller ist, als der Typ? Was wenn er direkt ins Messer springt? -
Es gibt ja nicht nur die Notwehr, es gibt außerdem den "gerechtfertigten Notstand" und die Nothilfe.
Ich möchte den Richter sehen, der eine Frau wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, den Hund einziehen läßt, wenn dieser einen bewaffneten Angreifer beißt und verletzt.
Allerdings muß auch hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, der Hund darf nicht, den inzwischen Verletzten Angreifer, weiter beissen.
Der Nothelfer ist durch den Notwehr Paragraphen geschützt, wenn wie oben geschrieben die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
Es hätte also auch eine dritte Person hinzukommen können, die dem Angreifer das Messer mit einem Knüppel aus der Hand schlägt und diesen dabei verletzt.
Gaby und ihre schweren Jungs
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Jaja dassagst du so schön den Hund nicht Opfern. Als würde ich meinen Hund Opfern wollen so ein Blödsinn. Vermutlich hatte ich gestern met Angst um den Hund als um mich. Aber wenn ich die Wahl habe mich und meinen Hund ernsthaft verletzten zu lassen, dann lasse ich ihn doch lieber beißen. Das meine ich. Ich hab einen ziemlich großen Schäferhund, das reicht meistens um Menschen fern zu halten. Aber wenn ich angegriffen werde ud der Hund beißt dann hat das nichts mit Opfern zu tun. Das Hund in einer Notsituation schützt gehört meiner Meinung nach dazu. Ud ich spreche hier nicht von anpöbeln sondern von einer ernsten Situation. Ich werde mich dahingehend wohl nochmal bei der Stadt Hamburg informieren
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Zitat
Bellen und zähnefletschen tut er von selbst. Wenn jemand allerdings wie der Kandidat gestern gerade auf seinem kokaintripp ist bringt das nix. Im Gegenteil der lief auf den Hund zu der neben mir an der Leine war und schrie ihn an er schneidet ihm die Kehle durch wenn er weiter bellt
Polizei rufen.
Und zwar in dem Moment, wo Dir einer so saudumm kommt.Und sonst seh ich's wie Gaby. Notwehr und draufhetzen sind 2 paar Schuhe.
Und joa, meine dürft dann beissen oder den Menschen umnussen. Das hat mit opfern nix zu tun. -
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Die Ausbildung zu einem zivilbeißenden Hund ist in Deutschland für Privatpersonen verboten!
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Ja polizei hab ich ja auch gleich gerufen aber bis die da sind Lol
Und eine Ausbildung zum Schutzhund ist nicht verboten -
Zitat
Jaja dassagst du so schön den Hund nicht Opfern. Als würde ich meinen Hund Opfern wollen so ein Blödsinn.
Klang für mich so.
Denn wenn Du willst, dass Dein Hund in solch einem Fall beißt, gehst Du bei durchgeknallten Typen sehr wohl das Risiko ein, dass die Deinem Hund die Kehle tatsächlich durchschneiden oder ihn zumindest mit einem Messer oder sonstwas schwer verletzen.
Was genau soll Dein Hund tun? In einen Arm oder ein Bein beißen oder wahllos alle Körperteile attackieren? Geht er nur auf ein Körperteil, bleiben dem Angegriffenen, der im Drogenrausch vielleicht eh grad kein Schmerzempfinden hat, genug Möglichkeiten, Deinen Hund schwer zu verletzen oder zu töten. Umso mehr Personen, umso größer die Gefahr für Deinen Hund.
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Zitat
Ja polizei hab ich ja auch gleich gerufen aber bis die da sind Lol
Und eine Ausbildung zum Schutzhund ist nicht verbotenRichtig lesen, hilft meistens
ZitatDie Ausbildung zu einem zivilbeißenden Hund ist in Deutschland für Privatpersonen verboten!
Schutzhund (Sporthunde) sind das eine. Zivil beissende Hunde das andere. Den Sport darfst du machen (und das hilft dir in so einer Situation nicht!). Alles andere ist für dich als Privatperson verboten!!
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Zitat
Ja polizei hab ich ja auch gleich gerufen aber bis die da sind Lol
Und eine Ausbildung zum Schutzhund ist nicht verbotenSchutzhunde sind die die aufm Platz in den Arm beissen
Zivil beissende Hunde sind die die in den Menschen beissen und das auszubilden ist Verboten-.-
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