Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?
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wir wohnen in eineer großstadt. bis februar war in unserer nähe auch ein methadonprogram, und nein deswegen sind die süchtigen nich entspannt. trotzd umzug, durchgeknallte leute egal ob verrückt, besoffen oder stoned können die überall übern weg laufen. selbst der alkoholiker auf dem dorfe ist nicht harmlos, wenn alle wissen "ach heinz hat wieder alle lampen aus"
in einer bedrohlichen situation würd ich immer versuchen mich da raus zu ziehen. sind andere menschen in der nähe? perfekt, mach lärm, sprich die leute direkt an "he du mit der blauen mütze, hilf mir, ruf die polizei" von einem "könnte mal jemand..." wird sich keiner der weitergehen/ nichts sehen will angesprochen fühlen...
erst letzte woche torkelte ein besoffener über den kompletten fußweg "ah schöne frau, komm doch mal mit mir um die ecke" ich nahm pommes kurz, auf die von ihm abgewendete seite. er torkelte weiter auf mich zu. btw an einer relativ belebten straße mit nebstliegendem cafe und kiosk. "und so ein süßer hund, na ihr beide schmeckt mir" pommes findet besoffene (ich mein nich leicht angeheitert) eh suspekt, und begann zu bellen und sich in die leine zu legen(ich hielt ihn weiter kurz) dies beeindruckte den vogel mal gar nich und er steuerte auf uns zu. ich rief ihm zu das er sich besser nicht nähern solle, da er sonst in erreichbarkeit der hundezähne käme und ich kein interesse an einem gespräch habe und ging schnurstraks weiter. wäre er mir gefolgt hätt ich mcih in kiosk gestellt und die polizei gerufen...
lange rede kurrzer sinn, mann kann nich immer auf sich aufmerksam machen und wenn mir wer vollgekokst mit nem messer gegenüberstünde würd ich laufen, und zwar nach hause oder dorthin wo ich weiß das menschen sind (kiosk, kaffee, restaurant, tankstelle whatever). klar kann mein hund beißen, aber das messer?
ich hab grad ne runde gegooglet weil ich mal ein urteil gelesen habe(es spontan aber nich finde, es war in irgendner zeitung), in der eine frau wegen körperverletzung zur zahlung von schmerzensgeld verurteilt wurde, als sie ihrem besoffenen mann der sie gerne verprügelte die katze zuwarf, welche ihm das gesicht zerkratzte... begründung: sie hätte absehen können das sie katze ihn verletzt, da sie ja nich hätte wissen können ob der mann sie verprügeln würde...
edit: es gibt auch eine erweiterte notwehr, d.h. in erwartung eines unmittelbaren agriffs darfst du alle dir zur verfügung stehenden und "angemessenen" (das ist auslegungssache des zuständigen richters) mittel anwenden um dich und oder andere personen die in unmittelbarer gefahr befinden verteidigen...
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Zitat
Schutzhunde sind die die aufm Platz in den Arm beissen
Zivil beissende Hunde sind die die in den Menschen beissen und das auszubilden ist VerbotenFast richtig
Auf dem Hundeplatz werden keine Schutzhunde mehr, sondern Sporthunde ausgebildet. Sporthunde beißen nur über den Beutereiz ritualisiert in den Schutzarm.
Zivile Hunde überwinden ihre Beißhemmung und beißen in verdeckte Schutzkleidung und dadurch dann auch in Personen ohne Beutreiz oder Schutzkleidung. Diese Art der Ausbildung ist in Deutschland nur Diensthundehaltenden Behörden (Polizei, Zoll) gestattet. Auch Hunde im Privaten Sicherheitsdienst dürfen nicht zivile ausgebildet werden. -
Zitat
Beissen darf dein Hund leider nie,selbst ein Einbrecher darf nicht gebissen werden, so ist es leider in Deutschland...
Und das ist auch gut so! Ich möchte mir gar nicht erst ausmalen, wieviel harmlose Besucher, Postboten etc. von scharf gemachten Hunden gebissen würden! Hund als Waffe oder Alarmanlage, geht gar nicht!
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Da geht es aber nicht nur um 'scharf gemachte' Hunde.. Sorry, aber er ist denn so dumm einfach in eine Wohnung einzubrechen, wenn man dahinter Hunde bellen hört, ohne das er was klauen will? Und was hat das mit dem Postboten zu tun? Unsere Postboten klingeln und brechen nicht die Türe auf
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Zitat
Da geht es aber nicht nur um 'scharf gemachte' Hunde.. Sorry, aber er ist denn so dumm einfach in eine Wohnung einzubrechen, wenn man dahinter Hunde bellen hört, ohne das er was klauen will? Und was hat das mit dem Postboten zu tun? Unsere Postboten klingeln und brechen nicht die Türe auf
Und das ist auch besser so!
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Also machen wir uns strafbar, weil wir wollen, dass unsere Misthexe fremde Leute meldet ?
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Also,
mein Mann ist mit einem Richter befreundet und da bot es sich an mal genauer nachzuhaken was dieses Thema betrifft.Als Antwort bekam ich zu hören das
1. Wenn ich angegriffen werde und mein Hund zubeisst,dies unter Notwehr fällt.
2.wenn jemand einbricht und dazu zählt schon,das unbefugte eindringen in meinen Garten und der Hund adäquat zu langen würde (sprich, dem Menschen nicht ganze Fleischstücke vom Körper zu reissen),dies ebenfalls nicht bestraft werden kann.Es kann allerdings zum Prozess kommen wenn mich der Einbrecher oder die Person die mich angegriffen hat anzeigen würde,nur wer macht sowas?
Unserem Richterfreund ist sowas noch nie zu Ohren gekommen und ich sollte mir da keine Gedanken machen.
Anders sieht es aus,wenn Postboote,Zeitungsausträger,Stadtwerke etc. angegriffen werden. Der Hund muss halt soweit gesichert sein das Menschen unbehelligt meine Haustüre erreichen können.
Würden diese allerdings hinten im Garten über den Zaun klettern hätte ich nichts zu befürchten.Und ich darf den Hund halt nicht einfach auf jemanden drauf hetzen.
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Zitat
Fast richtig
Auf dem Hundeplatz werden keine Schutzhunde mehr, sondern Sporthunde ausgebildet. Sporthunde beißen nur über den Beutereiz ritualisiert in den Schutzarm.
Zivile Hunde überwinden ihre Beißhemmung und beißen in verdeckte Schutzkleidung und dadurch dann auch in Personen ohne Beutreiz oder Schutzkleidung. Diese Art der Ausbildung ist in Deutschland nur Diensthundehaltenden Behörden (Polizei, Zoll) gestattet. Auch Hunde im Privaten Sicherheitsdienst dürfen nicht zivile ausgebildet werden.I Know ich dachte aber hier bietet sich die ganz ganz vereinfachte Beschreibung einfach mehr an
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Ich habe mich mal mit einem Ordnungsamt Mitarbeiter hier in RLP unterhalten, der für die SoKa Genehmigungen verantwortlich ist.
Den habe ich auch gefragt, was denn passieren würde, wenn ein Hund (in dem Fall haben wir uns nur über SoKa unterhalten) seinen Halter im Falle einer physischen Bedrohung oder sogar einem Angriff verteidigt und den Angreifer beißt. Er meinte, dass das dann gemeldet werden muss, aber das er für die Überprüfung des Falles zuständig ist und dass er sich beide Seiten der Geschichte ansieht und anhört.
Er würde halt wissen wollen, was den "Angriff" des Hundes ausgelöst hat und er hat gesagt, dass der Hund seinen Halter verteidigen darf, wenn dieser angegriffen wird.Ich nehme mal nicht an, dass jeder OA-Mitarbeiter in RLP sowas ähnliches sagt, sondern dass der Mann einfach nur besonders locker damit ist.
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Also,
mein Mann ist mit einem Richter befreundet und da bot es sich an mal genauer nachzuhaken was dieses Thema betrifft.Als Antwort bekam ich zu hören das
1. Wenn ich angegriffen werde und mein Hund zubeisst,dies unter Notwehr fällt.
2.wenn jemand einbricht und dazu zählt schon,das unbefugte eindringen in meinen Garten und der Hund adäquat zu langen würde (sprich, dem Menschen nicht ganze Fleischstücke vom Körper zu reissen),dies ebenfalls nicht bestraft werden kann.Es kann allerdings zum Prozess kommen wenn mich der Einbrecher oder die Person die mich angegriffen hat anzeigen würde,nur wer macht sowas?
Unserem Richterfreund ist sowas noch nie zu Ohren gekommen und ich sollte mir da keine Gedanken machen.
Anders sieht es aus,wenn Postboote,Zeitungsausträger,Stadtwerke etc. angegriffen werden. Der Hund muss halt soweit gesichert sein das Menschen unbehelligt meine Haustüre erreichen können.
Würden diese allerdings hinten im Garten über den Zaun klettern hätte ich nichts zu befürchten.Und ich darf den Hund halt nicht einfach auf jemanden drauf hetzen.
Sehr beruhigend.....
Wenn ich in Panik um Hilfe schreie (also meine körperliche Unversehrtheit wird akkut bedroht) glaube ich nicht, dass ich meinem Hund erklären könnte: DU darfst mir nicht helfen (und wenn doch bitte nur schubsen nicht schnappen).
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