Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?
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Da geht es aber nicht nur um 'scharf gemachte' Hunde.. Sorry, aber er ist denn so dumm einfach in eine Wohnung einzubrechen, wenn man dahinter Hunde bellen hört, ohne das er was klauen will? Und was hat das mit dem Postboten zu tun? Unsere Postboten klingeln und brechen nicht die Türe auf
Stell dir vor, es hat Postboten gegeben, die ein Grundstück betreten haben und von Hunden angegriffen wurden. Wie soll der Hund denn zwischen potentiellem Einbrecher und harmlosem Besucher unterscheiden? Und lediglich um bellen ging es in diesem Thread wohl nicht.
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Mal ganz fernab von der rechtlichen Lage...was bringt dir n Hund bei wem der voll auf Koka ist?
Manche Drogen vermindern das Schmerzempfinden wirklich sehr- aber ob der sich grad Koka, Keta, Extacy oder LSD eingebaut hat weisst du ja nicht mit Sicherheit. Und Leute auf nem Horrortrip sind wirklich mehr als unangenehm- da giesse ich persoenlich kein Oel ins Feuer und wuerde meinen Hund tunlichst dazu anhalten die Klappe zu halten.
Sorry, jemand der durch Drogen grad kaum bis keinen Schmerz empfindet dem brauch ich doch nicht mit Gewalt begegnen, die Chancen dass das gut ausgeht sind doch recht gering.
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Also, wenn ich etwas in meiner Arbeit mit Suchtkranken erlebt habe: Ignorieren oder deeskalierend eingreifen.
In dem von dir beschriebenen Fall würde ich also versuchen mich möglichst klein zu machen, keinen direkten Blickkontakt, Hund auf die dem Menschen abgewandte Seite bringen und ruhig aber zügig an diesem Menschen vorbeigehen. Versuchen sich nicht umzudrehen. -
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Und das ist auch gut so! Ich möchte mir gar nicht erst ausmalen, wieviel harmlose Besucher, Postboten etc. von scharf gemachten Hunden gebissen würden! Hund als Waffe oder Alarmanlage, geht gar nicht!
Da gibt es sogar Gerichtsurteile, daß gebissene Einbrecher selber Schuld waren. Wer einsteigt, obwohl er Hundegebell hört oder Anzeichen von Hundehaltung erkennt, verschuldet seine Verletzung selbst.
Wie Murmelchen schon schrieb, Postboten und Besucher klingeln und steigen nicht ein oder brechen die Tür auf.
Kommt ein harmloser Besucher ohne zu klingeln auf unser Grundstück, wird er zwar nicht gebissen, aber an die Hauswand genagelt. Ich finde es in Ordnung, denn niemand hat ungebeten unser Grundstück zu betreten.
Hunde als Waffe, nein, als Alarmanlage, unbedingt
Gaby und ihre schweren Jungs
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Stell dir vor, es hat Postboten gegeben, die ein Grundstück betreten haben und von Hunden angegriffen wurden. Wie soll der Hund denn zwischen potentiellem Einbrecher und harmlosem Besucher unterscheiden? Und lediglich um bellen ging es in diesem Thread wohl nicht.
Stell dir vor, dass weiß ich Es ging nicht um bellen, richtig. Es ging aber auch nicht um einen harmlosen Besucher, der ein Grundstück betritt
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Stell dir vor, es hat Postboten gegeben, die ein Grundstück betreten haben und von Hunden angegriffen wurden. Wie soll der Hund denn zwischen potentiellem Einbrecher und harmlosem Besucher unterscheiden? Und lediglich um bellen ging es in diesem Thread wohl nicht.Ein Postbote hat ebenso wenig wie ein harmloser Besucher mein Grundstück unaufgefordert zu betreten.
Ich könnte diesen Postboten im Gegenzug wegen Hausfriedensbruch und unerlaubtem Eindringens anzeigen
Gaby und ihre schweren Jungs
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Es hat aber auch schon genug Urteile gegeben die dem Eindringling Recht gaben, weil er ja nur nach einem Glas Wasser fragen wollte, den Weg abkürzen usw.
Übrigens: wer sich ein Hundewarnschild "Vorsicht bissiger Hund!" an die Tür nagelt ist perse immer schuldig, weil er ja weiß das sein Hund bissig ist und dann muss er dafür soregn das er so untergebracht wird das er niemandem was tun kann!ZitatHalter haftet wenn Hunde Besucher anfallen
Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.
Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.
"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.
Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.
BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04
ZitatSchadenersatz trotz "Warnung vor dem Hunde"
Missachten Besucher den Hinweis am Eingangstor "Warnung vor dem Hunde" und betreten sie das Grundstück, müssen sie sich im Falle eines Hundebisses zwar ein Mitverschulden anrechnen lassen. Als Hundehalter sowie Grundstückseigentümer haftet der Besitzer des Hundes aber dennoch, weil das Hinweisschild nicht ausreicht, um bestehende Gefahren auszuschließen und ist somit zum Schadenersatz (z.B. Schmerzensgeld) verpflichtet, urteilt das LG Memmingen (Az: 1 S 2081/93). -
Ich glaube diese urbanen Legenden nicht von wegen ein Hund dürfe im Notfall nicht beissen. Wenn man angegriffen wird darf man sich in angemessenem Maße zur Wehr setzen. Und ob ich dabei mein Messer oder meinen Hund einsetze dürfte völlig egal sein.
Wenn ein Einbrecher in mein Haus einsteigt in dem ich mit zwei kleinen Kindern wohne frag ich ihn nicht erst ob er ne Axt dabei hat und uns alle erst schänden und dann zerstückeln will sondern lasse meinem Hund frei Bahn wenn er fähig ist mein Zuhause zu verteidigen. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass mir irgendein Gericht einen Strick draus drehen könnte.
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Zitat
Fast richtig
Auf dem Hundeplatz werden keine Schutzhunde mehr, sondern Sporthunde ausgebildet. Sporthunde beißen nur über den Beutereiz ritualisiert in den Schutzarm.
Zivile Hunde überwinden ihre Beißhemmung und beißen in verdeckte Schutzkleidung und dadurch dann auch in Personen ohne Beutreiz oder Schutzkleidung. Diese Art der Ausbildung ist in Deutschland nur Diensthundehaltenden Behörden (Polizei, Zoll) gestattet. Auch Hunde im Privaten Sicherheitsdienst dürfen nicht zivile ausgebildet werden.
Und Sporthunde sind so einfach gestrickt dass sie "Beissen in Ärmel an Menschenarm" nicht auf "Beissen in Arm" übertragen können? -
Zitat
Und Sporthunde sind so einfach gestrickt dass sie "Beissen in Ärmel an Menschenarm" nicht auf "Beissen in Arm" übertragen können?
Sind 2 verschiedene Triebe die angesprochen werden -
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