Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?
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Und mein Bekannter hatte eine Schadensersatzklage am Hals - der Nicht-Einbrecher hat vom Richter der ersten Instanz sogar Recht bekommen.Und in der Zweiten Instanz???
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Als Teenager wurde ich mal von einem anderen Jugendlichen angegriffen und mein Hund hat zugebissen. Er hat ihn nicht verletzt aber die Jacke war hinüber.
Eine Strafe bekamen weder ich noch mein Hund weils einfach nicht angezeigt wurde. Ich hatte den Jungendlichem mehrfach gewarnt, mein Hund stand knurrend neben mir und der Typ hielt es trotzdem für eine gute Idee mich zu treten.
Der Hund war da kein Jahr alt, lebte bis letztes Jahr insgesamt 13 Jahre bei mir und hat nie wieder auch nur versucht einen Menschen zu beißen. Mein TA konnte man, selbst wenn er starke Schmerzen hatte, alles mit ihm machen.
Aber in dieser einen Situation ging er nach vorne und ich fands richtig. Er hat nur einmal kurz gepackt, angemessen reagiert und war danach sofort wieder abrufbar.Ich glaube also nicht das man einen Hund unbedingt für sowas ausbilden muss und genauso wenig das Schutzhundesport einem da helfen würde.
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Ich weiss leider nicht wie es ausgegangen ist. Wir haben uns nicht so oft gesehen.
Und fragen kann ich ihn leider nicht mehr da er inzwischen gestorben ist. Und von seiner Familie kenne ich sonst niemanden. Muss mal rumfragen. Vielleicht weiss jemand anders aus meinem Bekanntenkreis, wie es letztendlich ausging.
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und nur das ist doch letzendlich interressant was am Ende raus gekommen ist.Das hilft hier doch niemanden wenn man nur halbe Sachen schreibt
Ich fände interressant wie der Prozess abgelaufen ist.Ich finde es schon recht fahrlässig einfach seine Fenster sperrangelweit offen zu lassen und einfach wegzugehen.Wie sieht das überhaupt versicherungstechnisch aus?
Kann mir gut vorstellen das das evtl in die Verhandlung mit eingeflossen ist.
Wie gesagt wäre interressant. -
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Meine Rede! Aber anscheinend wollen die wenigsten davon was hören..
Und mit Pfefferspray wäre ich ganz vorsichtig. Einmal blöd gegen den Wind gesprüht und du hast die ganze Schei*e selber in den Augen hängen und kannst nicht flüchten wegen der Sichtbehinderung. Alternative wäre ein kleines Deospray, das sollte man aber gezielt in die Augen sprühen (muss man also mehr zielen können).
Wenn ich so eine Angst hätte, dann würde ich mich in Wing Tsun oder dergleichen üben.Gemeint ist auch ein Pfefferspray mit Flüssigstrahl oder Gelstrahl und nicht irgendein Gas o.ä. Kann man auch in geschlossenen Räumen benutzen (S-Bhf usw.). Einfach mal in einem Fachgeschäft informieren lassen.
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und nur das ist doch letzendlich interressant was am Ende raus gekommen ist.Das hilft hier doch niemanden wenn man nur halbe Sachen schreibt
Danke, genau so sieht es aus.
Die Gesetze bieten nun mal viel Ermessensspielraum, ein Jurastudium alleine bis zum ersten Examen dauert gewiss nicht um die 5 Jahre, weil alles immer so eindeutig ist und auch dass in Klausuren das Argumentieren die meisten Punkte bringt, wird seinen guten Grund haben ;). Ebenso gibt es zu fast jedem Thema Meinungsstreits unter den Experten.
Deshalb ist eine Einzelentscheidung eines Richters sicherlich nicht bindend, wir sind hier schließlich nicht in England. -
Tamita und Loloein
es ist völlig irrelevant, wie in weiterer Instanz entschieden wurde. Der Hundehalter hatte den Ärger, Aufwand und Stress - egal wie es letztendlich ausgegangen ist.
Dieses Beispiel sollte aufzeigen, dass es eben doch nicht so einfach und larifari ist von wegen "da hat der Halter dann Narrenfreiheit". Denn das ist nach wie vor Richterentscheid - und Richter entscheiden nicht unbedingt für das Rechtsempfinden eines Laien logisch und verständlich.
Ob das Fenster nun sperrangelweit offen war, oder nur schräg gestellt, angelegt, gekippt, .... ist auch irrelevant. Oder hat von euch noch nie jemand vergessen, ein Haus komplett zuzumachen? V.a. ein Haus mit mehreren Stockwerken? Der Typ war eindeutig darauf aus, einzubrechen. Denn das Fenster ging in den Garten hinaus und der Garten war von hinten nicht einsehbar - der Typ konnte also nur dann wissen, dass das Fenster offen war, wenn er sich bereits im Garten befunden hat. Und da er schon im Garten nichts verloren hatte .....
Dumm nur, dass der Riesenschnauzer einer von der Sorte Hund war, die NICHT anschlagen, sondern erst mal alles rein lassen und dann stellen.
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Tamita und Loloein
es ist völlig irrelevant, wie in weiterer Instanz entschieden wurde. Der Hundehalter hatte den Ärger, Aufwand und Stress - egal wie es letztendlich ausgegangen ist.
Dieses Beispiel sollte aufzeigen, dass es eben doch nicht so einfach und larifari ist von wegen "da hat der Halter dann Narrenfreiheit". Denn das ist nach wie vor Richterentscheid - und Richter entscheiden nicht unbedingt für das Rechtsempfinden eines Laien logisch und verständlich.
Für mich macht es zwar schon einen gewaltigen Unterschied, ob ich letztlich Recht bekomme und dadurch z.B. nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen habe und mein Hund keine Auflagen bekommt genauso wie vor "Ärger, Aufwand und Stress" in fast keinem Lebensbereich gefeit ist, sei es der Rechtsstreit mit dem Nachbarn, dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder auch dem (Ex-)Ehepartner, aber nun gut.Ich weiß zwar auch nicht, wer hier geschrieben hat, dass der Halter Narrenfreiheit hätte - ich habe von Anfang an geschrieben, dass man es nicht genau vorhersagen kann - aber worum es mir vor allem ging, ist die Tatsache, dass es ebenso falsch ist zu sagen, dass man immer die Schuld bekommt, wenn der Hund einen Einbrecher oder Angreifer beißt wie es falsch ist zu sagen, dass man in solchen Situationen immer Recht bekommt.
Aber auch gegen eine (falsche) Entscheidung eines Richters steht einem letztendlich der weitere Rechtsweg offen und auch Richter müssen sich im Rahmen der Gesetze bewegen.
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Das zeigt doch grade sehr deutlich, welchen Raum für Willkür die aktuelle Gesetzeslage da lässt.
Im Endeffekt ist es reine Ermessenssache durch wahlweise Richter und/oder OA-Mitarbeiter, ob ein Hund aus völlig nachvollziehbaren Gründen in Notwehr geschützt hat oder aggressiv aufgefallen ist.Und Leute, die einen Hund im Schutzdienst sportlich aufbauen wollen, weil sie im Ernst meinen, dann wär der mannscharf, helfen da nicht unbedingt, würd ich sagen.
Du sagst doch, du bist in einem Schäferhundverein - dann solltest du eigentlich wissen, dass diese Hunde nicht mannscharf gemacht werden!
Dass viele SVler der alten Schule es schaffen den Hund gleichzeitig zur IPO aufzubauen UND zu einem asozialen aggressiven Arschloch zu prägen ist eine komplett andere Baustelle. Das hat mit Schutzhundesport nix zu tun, das liegt an den Leuten.
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aber worum es mir vor allem ging, ist die Tatsache, dass es ebenso falsch ist zu sagen, dass man immer die Schuld bekommt, wenn der Hund einen Einbrecher oder Angreifer beißt wie es falsch ist zu sagen, dass man in solchen Situationen immer Recht bekommt. .
Habe ich irgendwo geschrieben, dass man als Hundehalter immer die Schuld bekommt?
Mein Beispiel war auf Tamita's Posting gemünzt, die ja geschrieben hat, dass ein Bekannter ihres Vaters Richter ist und der gesagt hat, der Halter könne nicht bestraft werden, wenn jemand einbricht und dabei vom Hund gebissen wird.
Offensichtlich sieht das nicht jeder Richter so ...
... mein Rechtsverständnis bzw. Rechtsempfinden stimmt dem Bekannten von Tamita's Vater völlig zu
Wird ein Einbrecher von einem Hund gebissen, ist das mE sein Problem - hätte er nicht eingebrochen (egal ob er nun mit Beute entkommen konnte oder nicht) wäre er auch nicht gebissen worden, also selbst Schuld, kein Anspruch auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall was auch immer - da hätte ich absolut kein Problem mit dieser Logik.
Aber offensichtlich gibt es Richter, die bei einem solchen Sachverhalt tatsächlich dem Hundehalter zumindest eine Teilschuld geben können, weil dieser den Hund nicht so gesichert hat, dass "rein zufällig" ins Haus gelangende Personen nicht durch den Hund verletzt werden können.
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