Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?

  • Zitat


    Vielleicht, wenn ich allein unterwegs wäre, eine Maßnahme, aber nicht mit Hund oder in meinem Fall Hunden.


    Meine Hunde würden einen Angreifer gar nicht so dicht an mich ran lassen, daß ich dem gezielt in die Augen, Strahl oder Gel, Pfeffer spritzen könnte.


    Und mal ganz ehrlich, ich würde auch meine Hunde nicht so weit zurückhalten, daß ein Angreifer die Chance hat, mich anzupacken.


    Bei Dir spricht ja aber auch schon ein ganz ordentliches Hundepaket :D Koerpermasse und, ich denke doch, auch wehrhaft.


    Zwei von Meinen wuerden imho zusammenbrechen in einer Angriffssituation. Ueber Eddie braucht man nicht reden. Geordy zeigt zwar Schutzverhalten, ist aber in Nullkommanix schwer zu beeindrucken. Kann man schwer sagen, ob er da ueber sich hinaus wachsen wuerde.
    Einzig Finlay traue ich wirklich zu, dass er sich auch von aggressivem Verhalten nicht beeindrucken lassen wuerde. Mag auch sein, dass Ihr Recht habt, und er waere schnell genug. Unter Hunden gab es durchaus ein paar Situationen, wo er ganz fix die Zaehne gezeigt hat (und so ein freigelegtes Colliegebiss ist ja doch ein netter Anblick ;)). Trotzdem haette ich verdammte Angst, wenn Messer und Co. im Spiel sind.

  • Leider gibt es in Deutschland für solche Fälle ja keine einheitliche Regelung. Je nach Bundesland und dem entsprechend geltenenden Landeshundegesetz wird es unterschiedliche Konsequenzen haben. Bremen z.B. hat einen wunderbaren Passus in seinem Gesetz:

    § 1
    Gefährliche Hunde
    ....
    (2) Hunde gelten nicht als gefährlich, wenn sie zur Verteidigung ihrer Aufsichtsperson oder
    zu ihrer eigenen Verteidigung gebissen haben.
    ....


    Das Hamburger Gesetz hat einen vergleichbaren Passus meines Wissens nicht. Daher könnte in einem Verteidigungsfall evtl. richtig Ärger auf Dich zukommen. Ich würde mich einfach mal direkt an das Hamburger Ordnungsamt wenden und dort nachfragen.

  • Leute, hört doch mal auf mit dem Pfefferspray. Glaubt ihr denn im Ernst ihr habt die Gelegenheit in Eurer Handtasche rumzukramen wenn ein Junkie vor Euch steht? Und dann noch das richtige Ende zu finden, und in die richtige Richtung zu sprayen?
    Der allerwichtigste Schritt bei Selbstverteidigungn ist es, auf das allererste Bauchgefühl zu hören. Egal wie blöd man sich vorkommt, egal wie unhöflich man ist, wenn Euch etwas faul vorkommt dann macht einen Bogen.


    Ich habe vor vielen Jahren (80er Jahre) mal aus Frustration über die ganzen Filme in denen Frauen IMMER unterlegen waren wenn auch nur ein einziger Mann beschloss ihnen was zu tun nach Gegenexemplaren gesucht und mir das sehr teure Buch 'Schlagfertige Frauen' gekauft. Ein ganzes Buch voller Fallbeispiele erfolgreicher Selbstverteidigung - von Anmache bis Tötungsversuch (wobei letztere Opfer nicht immer unbeschadet davon kamen). ALLE Opfer hatte als allererstes ein schlechtes Gefühl.


    Außerdem besteht durchaus die Möglichkeit dass man 'einfriert' (ist mir passiert als ich einmal so halb attackiert wurde von einem Verrückten. Da war ich im nachhinein nicht gerade begeistert) und dann ist es völlig wurscht was man dabei hat. Also: hört auf Eure Intuition!


    An die TS: Gut dass Dir und Deinem Hund nichts passiert ist! Was immer Du gemacht hast, es war super!


  • nee, der ts nicht, aber die diskussion geht ja noch weiter. wie die hunde oder auch wir selbst letztendlich reagieren, wissen wir alle nicht. aber ich denke z.b., dass ich, wenn ich wirklich körperlich angegriffen werde, nicht mehr fähig wäre, luca zu kontrollieren. warum? weil er einfach wesenstechnisch nicht ohne ist und bei gefahr recht schnell reagieren kann. er steckt seine reaktionen so lange zurück, so lange ich ihm sagen kann, dass alles cool ist und ich die situation im griff hab. das endet aber für ihn spätestens dann, wenn mir jemand seine faust ins gesicht rammt. die reaktion der hunde hängt meiner meinung nach ganz enorm von ihrem charakter und natürlich auch von ihrer rasse ab. anouk würde wahrscheinlich nen rückwärtsgang einlegen oder vielleicht bellend um mich herum springen - sie hat menschen gegenüber eine dermaßen hohe reizschwelle, dass ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass sie jemals einen menschen auch nur mit einer drohgebärde auf abstand halten würde, geschweige denn zu beißen.
    luca hingegen hat ne geringe reizschwelle, wenn es um gefahr geht und ist an sich ein sehr griffiger und verantwortungsbewusster typ. ich hätte sicherlich keine handhabe, ihn zu kontrollieren, wenn ich selbst mit angstgefühlen oder schmerzen zu kämpfen hätte.

  • Es ist verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten, auch wenn man angegriffen wird! Es gab mal einen Fall, da wurde ein Mann in der Bahn mit Messern angegriffen - er wehrte sich dann mit Pfefferspray und war am Ende dann der Täter. Also da wäre ich sehr vorsichtig! Eine Armbrust darf man allerdings ab dem 16. Lebensjahr bei sich tragen... vielleicht wäre das ne Überlegung wert ;)

  • Zitat

    Es ist verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten, auch wenn man angegriffen wird! Es gab mal einen Fall, da wurde ein Mann in der Bahn mit Messern angegriffen - er wehrte sich dann mit Pfefferspray und war am Ende dann der Täter. Also da wäre ich sehr vorsichtig! Eine Armbrust darf man allerdings ab dem 16. Lebensjahr bei sich tragen... vielleicht wäre das ne Überlegung wert ;)



    Das stimmt nicht.


    Pfefferspray oder genauer Reizstoffsprühgeräte sind in Deutschland zugelassen, wenn der Reizstoff gesundheitlich unbedenklich ist. Die Sprühdosen müssen ein entsprechendes Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.


    Verboten sind die Sprühgeräte mit dem Wirkstoff Oleoresin capsicum, da dieser Wirkstoff keine Zulassung besitzt. Reizstoffsprühgeräte mit diesem Wirkstoff werden als Tierabwehrmittel verkauft und dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden.


    Wie jede Maßnahme, die zur Verletzung eines anderen Menschen führt, ist auch der Einsatz dieses Mittels, Körperverletzung.


    Wird aber jemand aus Gründen der Notwehr oder Nothilfe verletzt, ist keine Strafbarkeit gegeben.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Mal zum Thema Pfefferspray..


    Ich besitze zwei. Aus einem Fachgeschäft, wo man eine Einweisung in die Handhabung bekommt
    Eines für Nahkämpfe und eines für Fernkämpfe. Mit letzterem ist eine Distanz von 5 Metern überbrückbar. Es ist nicht möglich sich damit selbst anzusprühen, weil man es in die eigene Richtung gehalten nicht auslösen kann.

  • Zitat

    Mal zum Thema Pfefferspray..


    Ich besitze zwei. Aus einem Fachgeschäft, wo man eine Einweisung in die Handhabung bekommt
    Eines für Nahkämpfe und eines für Fernkämpfe. Mit letzterem ist eine Distanz von 5 Metern überbrückbar. Es ist nicht möglich sich damit selbst anzusprühen, weil man es in die eigene Richtung gehalten nicht auslösen kann.


    Wind?


    Gesendet von meinem GT-S5830 mit Tapatalk 2

  • Zitat

    Wind?


    Gesendet von meinem GT-S5830 mit Tapatalk 2


    Das hat für das für die Ferne keinerlei Bedeutung, da dies ein flüssiger Strahl ist und kein Nebel.
    Das für die Nähe ist allerdings ein Sprühnebel. Dabei ist es natürlich ungünstig, wenn der Wind stark in die eigene Richtung weht.
    Jedes Pfefferspray soll allerdings mit gänzlich vom Körper weggestreckten Arm betätigt werden, das minimiert dann auch das Risiko beim Sprühnebel bei schlechtem Windverhältnis.

  • Für alle, die Angst haben, dass ihr Hund nach einem solchen "Verteidigungsbeißvorfall" als Gefährlicher Hund eingestuft wird und somit dem Leinen- und Maulkorbzwang unterliegt, hier mal ein Auszug aus dem Landeshundegesetz NRW:


    § 3 Gefährliche Hunde


    (1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.


    (2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.


    (3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind


    Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
    Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
    Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
    Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
    Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
    Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.


    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.




    Ich hatte selbst mal einen Einbrecher hier zu Hause, mein Hund hat zugepackt und es ist nüscht weiter passiert, ausser dass der Typ sofort verknackt wurde.
    Und was glaubt ihr, was der lautstark als erstes der Polizei erzählt hat????? Der Köter wollte mich zerfleischen!!!!!

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