Hundehaltung - Vermieter reagiert nicht :(
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Mal ne ganz blöde Frage: ist es innerhalb einer Wohnungsgesellschaft, die dasselbe Gebäude betrifft, üblich, dass für die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Regelungen bestehen?
Wohnung 1 - 3, Hund verboten, Wohnung 4 Hund erlaubt, Wohnung 5-9 verboten usw??Oder ist es so, dass die Wohnungsgesellschaft Hundehaltung erlaubt, aber z.B. eine Obergrenze der Hunde für den Wohnblock festlegt?
Wie dem auch sei, diese Dinge könnte man evtl. bei den anderen Mietern erfragen..
Wenn ich ehrlich sein soll, ich hab nie gefragt ob wir einen Hund halten dürfen oder nicht. Meinem Vermieter gehören drei Wohnungen hier im Haus und in einer davon wohnt ein Hund - damit bin ich davon ausgegangen, dass wir auch einen Hund halten dürfen.
Dazu kommen die anderen Wohnungseigentümer und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung: es gibt noch einen Hund im Haus, also steht die Eigentümergemeinschaft der Hundehaltung offen gegenüber.
Hab ich da nen Fehler in meiner Denkweise? Keine Ahnung....
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Zitat
Mal ne ganz blöde Frage: ist es innerhalb einer Wohnungsgesellschaft, die dasselbe Gebäude betrifft, üblich, dass für die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Regelungen bestehen?
Wohnung 1 - 3, Hund verboten, Wohnung 4 Hund erlaubt, Wohnung 5-9 verboten usw??Oder ist es so, dass die Wohnungsgesellschaft Hundehaltung erlaubt, aber z.B. eine Obergrenze der Hunde für den Wohnblock festlegt?
Wie dem auch sei, diese Dinge könnte man evtl. bei den anderen Mietern erfragen..
Wenn ich ehrlich sein soll, ich hab nie gefragt ob wir einen Hund halten dürfen oder nicht. Meinem Vermieter gehören drei Wohnungen hier im Haus und in einer davon wohnt ein Hund - damit bin ich davon ausgegangen, dass wir auch einen Hund halten dürfen.
Dazu kommen die anderen Wohnungseigentümer und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung: es gibt noch einen Hund im Haus, also steht die Eigentümergemeinschaft der Hundehaltung offen gegenüber.
Hab ich da nen Fehler in meiner Denkweise? Keine Ahnung....
Da es sich bei dir um eine Eigentumswohnung handelt, liegt der Fall ja ganz anders. Hier darf der vermietende Eigentümer ja nicht machen was er will, sondern muss sich an die Gemeinschaftsordung und die Beschlüsse halten.
Es gibt durchaus Eigentümergemeinschaften die die Hundezahl begrenzen oder Neuanschaffungen ausschließen. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Urteile. Meist sind die Gerichte der Auffassung das ein Ausschluss der Hundehaltung nicht mehrheitlich beschlossen werden kann sondern nur über eine Änderung der Gemeinschaftordung laufen kann. Da aber hierfür alle Eigentümer zustimmen müssen (was schwierig ist) und eine solche Grundbuchänderung (hier wird die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung geführt) Geld kostet, kommt das sehr selten vor.
Hausordnungen in denen die Hundehaltung verboten ist, sind nicht verbindlich. Versammlungsbeschlüsse die die Hundehaltung verbieten können binnen Monatsfrist von jedem Eigentümer angefochten werden. -
Zitat
Da es sich bei dir um eine Eigentumswohnung handelt, liegt der Fall ja ganz anders. Hier darf der vermietende Eigentümer ja nicht machen was er will, sondern muss sich an die Gemeinschaftsordung und die Beschlüsse halten.
Aber der vermietende Eigentümer dürfte doch in seiner Wohnung ein Hundehaltungsverbot im Mietvertrag festhalten, auch wenn die WEG generell Hundehaltung erlaubt, oder liege ich da falsch?
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Zitat
Aber der vermietende Eigentümer dürfte doch in seiner Wohnung ein Hundehaltungsverbot im Mietvertrag festhalten, auch wenn die WEG generell Hundehaltung erlaubt, oder liege ich da falsch?
Solange die Gemeinschaftordung die Hundehaltung nicht verbietet (sehr selten) steht es dem Eigentümer frei in seiner Wohnung Hunde zu erlauben oder zu verbieten.
Wenn er die Hundehaltung erlaubt und die Eigentümergemeinschaft möchte die Hundehaltung verbieten, wirds schwierig. Aber meist ist die Anfechtung eines solchen Beschlusses vor Gericht erfolgreich. -
Ich wollte nochmal schnell berichten :)
Ich habe dem Vermieter von der Arbeit aus ne Mail geschickt (sehr "furchteinflößender" Arbeitgeber :D)
habe drunter geschrieben, dass ich bei keiner Rückmeldung gerne von einer Genehmigung ausgehe.Keine Stunde später hat sich der Doofi gemeldet und die Kommunikation klappte ab da an problemlos
Meine eigentlich favorisierte Rasse kann es nun nicht werden, er möchte nur eine kleine Rasse genehmigen und die Genehmigung auch nur für eine bestimmte Rasse ausstellen.
Kein Problem, so hab ich ihm meine Zweitwahl genannt und eine Genehmigung erhalten :)Ich freu mich sooo! Am Wochenende fahr ich Welpen gucken
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Ui, und welche ist deine Zweitwahl *neugierig bin*
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Zitat
(sehr "furchteinflößender" Arbeitgeber :D)Großkanzlei?
Herzlichen Glückwunsch zur Hundeerlaubnis!
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Großkanzlei?
Herzlichen Glückwunsch zur Hundeerlaubnis!
Ich würde ehr Finanzamt vermuten
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Dankeschön!!
richtig vermutet. ich mache dort ein duales Studium...
Das unentspannte Studium muss wenigstens in diesem Zusammenhang was bringen -
Zitat
Meine eigentlich favorisierte Rasse kann es nun nicht werden, er möchte nur eine kleine Rasse genehmigen und die Genehmigung auch nur für eine bestimmte Rasse ausstellen.
Kein Problem, so hab ich ihm meine Zweitwahl genannt und eine Genehmigung erhalten :)Ich freu mich sooo! Am Wochenende fahr ich Welpen gucken
Dass er nur eine kleine Rasse genehmigt .... okay, hab aber noch nie gehört, dass man dann eine Genehmigung nur für eine bestimmte Rasse bekommt.
Aber wenn Dir damit geholfen ist, ist doch alles in Butter. Ich freu mich für Dich. -
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