Katze wieder abgeben müssen?
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Zumindest letzter Punkt dürfte nicht funktionieren, da der TSV nicht das Recht hat, fremdes Eigentum zu verkaufen.
Ich sehe es im Ganzen als schwierige Angelegenheit, auch wenn es mir für die Katze wirklich leid tut. Alle Forderungen könnten lediglich an den TSV, der die Katze vorschnell vermittelt hat, gestellt werden. Trotzdem müsste sie vermutlich dem Eigentümer zurückgegeben werden, so fern er beweisen kann, daß die Katzen ihm gehört.
LG von Julie -
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Ich werde mal mit nem befreundeten Anwalt telefonieren, was er zu Schutzvertrag = Kaufvertrag sagt und ob der Vertrag so überhaupt gültig ist.
Das Tierheim ist auf meiner Seite, ich denke nicht, dass sie Dia zurück geben wollen würden. Sie wollen jetzt erstmal das grundsätzliche klären und mich dann informieren. Werde schonmal ne Auflistung machen - wie gut, dass ich alle Bons aufhebe und im Falle des Falles könnten mir bestimmt auch ein paar Freunde mit Kassenzetteln aushelfen ne Katze braucht ja sehr sehr sehr viel Zeugs...
aber der TSV kann doch vom eigentl. Besitzer die Kosten für die Unterbringung der Katze einfordern, oder?
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Ja, aber das muss vermutlich nicht der Besitzer zahlen, wenn die Katze vorschnell vermittelt wurde...
LG von Julie -
Zitat
Ja, aber das muss vermutlich nicht der Besitzer zahlen, wenn die Katze vorschnell vermittelt wurde...
LG von JulieAber der TSV kann doch vom eigentl. Besitzer die Kosten für die Unterbringung der Katze einfordern, oder?
Und gibt es eine gesetzl. "Aufbewahrungsfrist" für Fundkatzen, bis sie zur Vermittlung freigegeben sind?
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Gut, dass Du einen Anwalt fragen wirst!
Das mit dem ´Eigentum des Vereins´ist sicher Quatsch, ein Verein kann nicht Eigentümer einer Sache sein, die ihm nicht gehört, das Tier/ die Sache hat ja einen Eigentümer, den Katzenhalter, dem sie entlaufen ist.
Ich glaube nicht, dass der Verein Eigentümerrechte hat!
Wenn ich einen Ohrring verliere und den findet jemand ist der nicht Eigentümer. Wenn er ihn ins Fundbüro bringt, ist dieses nicht Eigentümer! -
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Gibt's was Neues?
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Nein, es gibt keine Aufbewahrungspflicht. Das wäre auch gar nicht umsetzbar. Rein rechtlich musst du die Katze herausgeben, kannst aber Ersatz für sämtliche Kosten fordern. Es wird auch schwer, den Besitzern etwas in Richtung schlechte Haltung nachweisen zu können.
Normal wird man vom Tierschutzverein bei Übernahme darauf hingwiesen. Ich hatte Glück, meinen filzigen Perser wollte keiner wieder haben.
...vom Handy getippt
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Ohjemine!
Ich würde das auch mal durchecken lassen von einem Anwalt-
auch mal nachfragen ggf. ob nur ein Foto auf der eine Katze ist, die so ausschaut ausreichend ist...
Ich weiß von einem TS-Verein in der Nähe, bei dem wirklich nachgeweisen werden muss über Tätowierung oder Chip o.ä., dass man der Besitzer ist. Sonst könnte ja quasi jeder ein Bild von der Katze im Internet suchen oder sich ein ähnliches suchen und behaupten es sei seine eigene Katze.
und wenn Du sie wirklich abgeben musstwürde ich natürlich auch mal alle Kosten aufstellen- und hoffen, dass es die vermeintlichen Besitzer abschreckt. :/
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und wie steht es nun?
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Eine Spynx ist doch keine 0815-Katze, die wird doch bestimmt über einen Züchter gekauft worden sein, womit es auch Papiere oder zumindest einen Kaufvertrag oder eben einen Züchter geben müsste, der bestätigen kann, dass der Besitzer der rechtmäßige Besitzer/Eigentümer von Dia ist.
Ein Foto als Beweis halte ich auch für einen mehr als dürftigen Beweis, da kann doch jeder kommen.Ich drücke dir die Daumen, dass du Dia behalten darfst!
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