Prüfung nur möglich mit "Fuß" links?
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Hallo,
ich habe mal eine möglicherweise etwas dämliche Frage (aber ich habe leider da tatsächlich keine Ahnung).
Und zwar möchte ich vielleicht irgendwann mal mit meinem zukünftigen Hund die Begleithundeprüfung ablegen, aber ich könnte (und werde das meinem Hund auch so nicht beibringen können) den Hund nicht links führen, sondern nur rechts. Denn ich habe leider eine linksseitige Lähmung, so dass ich mit links weder einen Hund, noch die Leine, Leckerli, Spielzeug etc. festhalten könnte.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Kann ICH es also nun vergessen diese Prüfung abzulegen, oder gibt es da ggf. Ausnahmen?Danke schon mal fürs Antworten.
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Kann ein HF aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem
LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF
nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.(aus der Hundesport-Prüfungsordnung-BH)
geht!
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Wie zeitfürwind schon geschrieben hatte - wenn der HF ein entsprechendes Handicap hat, darf der Hund auch rechts geführt werden. Euer Prüfungsleiter muss nur vor Beginn der Prüfung, noch vor der Chipkontrolle den Richter informieren.
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Prima.
Danke für die Antworten! :-)
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