Hunde Haltung wurde schriftlich erlaubt, aber .....

  • Hallo Zusammen,



    ich habe folgendes Problem.

    Mein Vermieter hat mir vor ca. 1,5 Jahren die Erlaubniss zur Haltung eines kleinen Hundes erteilt, allerdings unter der Primisse das sich keiner Beschwert, sonst müsste er wieder weg.


    Jetzt mein Problem:
    Ich habe im Erdgeschoss 2 Damen wohnen, die uns nicht leiden können und die eine mag auch keine Hunde. Jetzt habe ich Angst, dass die sich ständig beschweren, auch wenn das Tier nichts macht und ich meinem Sohn dann wieder das Tier wegnehmen muss.
    Und ich bin mir sicher dass die sich Beschweren.


    .. Wir hatten uns nämlich damals einen kleinen Hund geholt und ich habe für alle Mieter einen Zettel in das Treppenhaus gehangen. "Ich bin Duffy, werde bald hier einziehen und hoffe auf eine gute Nachbarschaft.... blablabla", keine halbe Std. später hing schon was drunter ..... " Du darfst das nicht, und das nicht und wenn du das machst . blalabla "
    Ich hatte ständig Angst den Hund alleine zu lassen, damit er nicht bellt usw. Jetzt ist das Tier bei meinen Schwiegereltern.


    Unser Sohn leidet unter Starken Konzentrationsschwierigkeiten und ist sehr unruhig, außerdem findet er in der Schule keine Freunde und ist oft sehr Traurig und zurück gezogen..... wenn er aber bei meinen Schwiegereltern ist dann ist er wie ausgewechselt. Er spielt mit "Duffy" vertraut sich ihr an und kann plötzlich still sitzen und sich auf Spiele Konzentrieren.
    Ich hatte schon mit meiner Kinderärztin gesprochen, aber sie glaubt das eine Bescheinigung von ihr keinen Sinn macht ?? .... Sie glaubt das ich mit meinem Sohn zum Phychater müßte und das will sie Ihm ersparen.
    Mittlerweile sind mir die Nachbar echt egal, aber soll ich machen wenn die sich wirklich ständig beschweren ????
    Ein Fachmännischer Rat, vielleicht auch von einem Anwalt wäre echt super !!!


    Danke schonmal für Eure Hilfe

    P.S.: Ich leide unter einer Lese-und Rechtschreibschwäche, also bitte nicht wundern, das hat mich eh schon Überwindung gekostet hier was zu schreiben !!!

  • Hi,


    ich bin kein Anwalt oder sonstiger Profi auf dem Gebiet, aber wir hatten vor der Hundeanschaffung auch einiges zu klären mit unserem Vermieter bzw. der Hausverwaltung.


    Fakt ist: da, wo Hundehaltung erlaubt wird, steht meistens mit drin, dass sich der Vermieter vorbehält, bei Beschwerden von anderen Mietern des Hauses, die Erlaubnis wieder zurückzuziehen. So steht es auch bei uns in der Genehmigung mit drin, neben einigen weiteren Auflagen, wie z. B. dass der Hund im Hausflur und im Hof angeleint geführt werden muss.
    Das ist also ganz normal, dass diese Klausel mit genannt wird. Irgendwie muss sich der Vermieter im Notfall ja auch helfen können.


    Bisher hatten wir mit keinen Beschwerden zu tun, auch wenn wir durch anfängliches Bellen beim Alleinesein hin und wieder Angst hatten, dass uns mal was ins Haus flattert.
    Ich denke nicht, dass es ausreicht, wenn jemand wie die zwei älteren Damen bei euch im Haus, sich einfach mal so beschwert. Da kann ja jeder kommen und sagen "Herr Meier von gegenüber macht das und das". Ohne Beweise kann der Vermieter da eh nichts machen. Wenn euer Hund nichts macht, dann würde ich mir keine Gedanken machen. Am Ende steht eh Aussage gegen Aussage und dann ist der Beschuldigende dran, das, was er euch vorwirft, auch zu beweisen.


    Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung für Hundehalter? Sowas gibts tatsächlich und ist sicher im Notfall keine schlechte Investition. Bekannterweise kommt es öfters mal zu Auseinandersetzungen mit Mitmenschen wegen dem eigenen Hund. Vielleicht ist das ja eine Überlegung wert.


    Ansonsten drück ich euch die Daumen, dass die zwei Damen bald die Lust am Meckern verlieren. Vielleicht hilft ja auch mal ein klärendes Gespräch (ohne Hund), in dem du auf den Zettel mit den Sachen, die der Hund nicht darf, eingehst und gleich klar stellst, dass dein Hund sowas eh nicht macht oder so.

  • Hey,


    habe ich das richtig verstanden, dass du den HUnd schon über ein Jahr hast, aber er jetzt bei den Schwiegereltern wohnt, weil du Angst hast jemand könnte sich beschweren? Zitat "Wir hatten uns nämlich damals einen kleinen Hund geholt [...]"
    Ist in der Zeit denn schon eine Beschwerde vorgefallen?

  • Hallo Zooey,


    erstmal danke fü die Antwort !!


    Derzeit ist es ja so, dass wir noch keinen Hund haben .... aber für das Frühjahr die Überlegung im Raum steht.
    Natürlich würden wir dann auch Versicherungsmäßig vorkehrungen treffen.


    Aber ich will halt einfach keinen Ärger im Haus, den haben wir schon genug ... ich könnte mich ja auch beschweren und tue es nicht .. und da gibt es genug, dass könnt ihr mal glauben .. bei starker Geruchsbelästigung durch Canabis-Gebrauch angefangen bis hin zur Karnevalsmusik auf volle Lautstärke am "Heiligen-Abend " !!
    Egal, reden nützt da nichts, habe ich damals schon im Vorfeld versucht ... aber das ist zwecklos !!!
    Die eine Dame ist halt auch mit unserem Vermieter Befreundet und Kommisarische " Hausmeisterin" --- das ist die schlimmste und die, die damals den Zettel unten hin gehangen hat.
    Ich habe einfach Angst das ich meinem Sohn dann den Hund wieder Abnehmen muss, nur weil die blöden Weiber da unten sonst nicht´s zu tun haben, als anderen das Leben zur Hölle zu machen !!!

  • @ Fianka:


    Nein der Hund ist schin seit damals bei meinen Schwiegereltern.
    Aber mein Sohn möchte so gerne und ich habe keinen Bock mehr mir mein Leben von anderen bestimmen zu lassen. Will aber auch nicht das man uns das Tier wieder genimmt !!!

  • Bei solchen Nachbarn würde ich mich eher nach einer anderen Wohnung umschauen bevor ein Hund einzieht :verzweifelt:


    Und noch seid ihr ohne Hund, Wohnungssuche mit Hund gestaltet sich hin und wieder schwieriger. Wenn ihr eine neue Wohnung findet, solltet ihr natürlich anfragen, ob Hundehaltung erlaubt wäre, weil ihr mit dem Gedanken spielt euch später mal einen zuzulegen. Entweder bekommt ihr spätestens hier ein Nein oder aber man kann, wenn es dann soweit ist, noch etwas aushandeln.


    Bei uns steht im Mietvertrag, dass die Haltung von Kleintieren erlaubt ist (darf auch nicht verboten werden), aber dass die Haltung von Katzen und Hunden genehmigt werden muss. Wir haben ziemlich genau vor einem Jahr einen Antrag auf Hundehaltung gestellt und bekamen ohne Begründung eine Ablehnung. Dann haben wir mitbekommen, dass mind. 2 Familien im Haus 1-2 Katzen haben. Da meine beiden Schwestern selber Katzen halten ohne dass der Vermieter informiert ist, hab ich einfach Prinzessin A*schloch gespielt und einen zweiten Antrag geschrieben, mit dem Hinweis, dass ja augenscheinlich Katzenhaltung erlaubt ist und ich um eine Begründung der Entscheidung gegen Hundehaltung bitte. Als Antwort kam die Genehmigung der Hundehaltung ;-)

  • Vielleicht solltest du mir deinem Vermieter ein gespräch führen, wo du das schlechte verhältnis mit den Nachbarinnen erwähnst und du angst hast das die sich grundlos beschweren und dann würde ich die reaktion abwarten.


    Oder wirklich eine andere Wohnung suchen, aber meistens weiß man auch erst wenn man ne Weile wohnt, wie die draufsind!


    Bei mir steht ein Hunde und Katzenhaltungsverbot im Mietvertrag, habe auch nur eine mündliche Erlaubnis, aber bei meinem Vermieter (Gesellschaft) ist leben und leben lassen gross geschrieben und solange sich keiner beschwert, kann man hier tun und lassen was man will! Schriftlich hat es hier keiner in dem Wohnblock und mittlerweile kenne ich nun schon 3 Nachbarn mit Hund!

  • Ich würd mir wohl an deiner Stelle ne andere Wohnung suchen. Deine Nachbarschaft klingt nicht gerade toll. :roll:
    Du kannst ja schauen wo Hundehaltung kein Problem ist, und wo keine Klausel drin steht das wenn sich wer beschwert, der Hund wieder weg muss. Wir haben zwar auch ne Klausel drin, wo man den Hund abschaffen müsste, aber da müsste schon einiges mehr passieren als das sich ein Nachbar mal beschwert. In unserem Haus gibt´s übrigens inzwischen 5Hunde, also nach sowas kann man ja auch schauen. Denn wenn fast jede Familie im Haus einen Hund hält, dann wird sich wohl keiner beschweren. ;)


    Oder du schaffst dir den Hund an, und wenn sich zuoft beschwert wird, würd ich trotzdem ne andere Wohnung suchen. Ich gebe keinen Hund wieder ab, den ich mir einmal angeschafft habe.

  • Das mit der neuen Wohnung ist leider nicht so leicht. Wir wohnen hier sehr günstig und möchten hier eigentlich auch nicht weg !!!
    Vielleicht sollten wir wirklich nochmal mit dem Vermieter sprechen.


    Was ist denn mit der Empfehlung vom Kinderarzt ?? Meint Ihr das sowas reichen würde, wenn es hart auf hart kommt ???


    LG Angie

  • Zitat


    Ich hatte schon mit meiner Kinderärztin gesprochen, aber sie glaubt das eine Bescheinigung von ihr keinen Sinn macht ?? .... Sie glaubt das ich mit meinem Sohn zum Phychater müßte und das will sie Ihm ersparen.


    Warum möchtest du deinem Sohn nicht die Chance auf eine fachärztliche Behandlung ermöglichen?
    Ist jetzt OT, aber ich habe auch einen verhaltensauffälligen Sohn und wenn das Ganze einen Namen (bei uns Autismus) hat, kann man ganz anders damit umgehen.

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