"Selbstverteidigung" - Wesenstest

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Folgende fiktive Situation:


    Ich gehe mit meinem Hund gegen Mitternacht spazieren. Er ist kein "Kampfhund", relativ klein, niemals auffällig gewesen. Kurz vor der Haustür treffe ich auf drei junge Männer. Sie beleidigen mich, mein Hund fängt an zu knurren, tut sonst aber nichts. Schließlich fangen die Männer an, mich zu schlagen und zu treten. Mein Hund greift abwechselnd zwei der Männer an, packt sie an Händen/ Armen dass es blutet. Doch erst als menschliche Hilfe kommt, verschwinden die Männer.
    Ich komme wegen meiner starken Verletzungen ins Krankenhaus, erstatte anschließend bei der Polizei Anzeige. Dort schildere ich den Fall und sage auch, dass mein Hund die Männer- als sie gewalttätig wurden- gebissen hat.


    Was nun?
    Als "Okay, war ja nur aus Notwehr" geht das nicht durch, oder? Vermutlich muss ein Wesenstest her, oder? Und wenn ja: kann den die Polizei vor der Verhandlung anordnen? Oder es empfehlen bzw. ich mache ihn freiwillig, um dann beim Gericht beweisen zu können, dass er ansonsten wirklich keineswegs aggressiv/ gefährlich ist?
    Oder wie läuft das dann wohl am realistischsten ab?


    Danke schon mal für die Antworten!

  • Also wie es rechtlich ist, kann ich mit Sicherheit nicht sagen...


    Aber wenn ich mir so Sachen im Netz durchlese, da gibts ähnliche Vorfälle - dann dürftest du dir keine großen Gedanken machen müssen, da kamen die Hundebesitzer gut weg.


    Ruf doch nochmal auf der Dienststelle der Polizei an, was die denken (die haben da sicher auch schon Erfahrungswerte und können dir vielleicht einen Rat geben).


    Du bist ja nicht auf die anderen los sondern sie auf dich, hattest keine Möglichkeit den Hund aus der Gefahrenzone zu bringen (zb wo anleinen) so dass er niemanden was tun kann.

  • Danke für eure schnellen Antworten! :gut:


    Laut des genannten Threads scheint es unter Notwehr zu fallen.


    Aber wie soll man beweisen können, dass nicht erst der Hund gebissen hat und dann die Typen mich aus Rache angegriffen haben? Das könnten die Männer ja durchaus behaupten. Sonstige Zeugen gab es ja nicht als die Situation anfing, sondern erst als schon alle Beteiligten verletzt waren.
    Wenn überhaupt würde das endgültige Ergebnis ja dann bei der Verhandlung raus kommen, oder nicht? Und bis dahin könnte man mir bzw. meinem Hund durchaus Leinenzwang aufbrummen, ihn mir wegnehmen oder was weiß ich nicht was tun oder...? :???:


    Hm ja, danke für den Tipp, vielleicht wende ich mich wirklich an die Polizei, die dürfte das eher wissen.

  • Der Details wegen habe ich gestern mal an verschiedene Anwälte geschrieben. Einer hat sich heute schon bereit erklärt, mir dazu eine genauere Info geben zu lassen- super nett :)


    Wenn ihr wissen wollt, was bei raus kam, poste ich es.

  • Da gibt es im amtsdeutsch 'Verhältnismässigkeit der Mittel' aber ob das auch für Hunde gilt :???:

  • Zitat

    Da gibt es im amtsdeutsch 'Verhältnismässigkeit der Mittel' aber ob das auch für Hunde gilt :???:


    Ich denke eher nein. Verhältnismäßigkeit wird eher in anderen Zusammenhängen geprüft ;)


    Wie geht es dir eigentlich inzwischen?

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