Hunde im Zwinger und keinen Freigang!
-
-
Ich gehe nicht davon aus, dass die TE eine 24-Std.-Wache vor der Villa abhält und somit gar nicht beurteilen kann, ob die Hunde noch andere Auslaufmöglichkeiten hätten.
Alles andere finde ich albern ... wenn die Hunde ihr Revier beschützen, dann können die trotzdem ganz normal draußen an der Leine Gassi gehen oder mit anderen Hunden spielen. Soweit sollten wir sein, dass wir wissen, dass Hunde sich im Territorium anders verhalten und das z.B. Pöbeleien am Gartenzaun kein anzeichen von unkontrollierter Aggression sind.
Ich würde lediglich darauf achten mit meinem Hund nicht so dicht am Zaun vorbeizurennen und die Doggis eher als Trainingspartner verwenden, wenn mein Hund zurückpöbelt. Kann man wunderbar mit arbeiten .
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Bist du sicher, dass deine Einschätzung richtig ist?
Du gehst da immer auf der Abendrunde vorbei. Also hast du die Sache wenige Minuten des Tages "im Blick". Wenn Du stehen bleibst und eine Weile beobachtest, sagen wir auf dem Hin- und Rückweg vielleicht zusammen 15 Minuten? Es könnte ja theoretisch durchaus auch sein, dass in den anderen 23 Stunden und 45 Minuten da auch etwas anderes zu beobachten wäre.
Was ich jetzt erstmal nicht so schlimm finde (und ich würde mich auch erschrecken, fände solche Hunde jetzt auch nicht unbedingt spontan sympathisch, aber grundsätzlich finde ich es nicht schlimm) dass zwei Hunde zähnefletschend ihr Territorium bei Sichtung eines fremden Hundes verteidigen). Das sagt erst mal noch nicht viel über die Sozialisierung der Hunde aus.
Es gibt ansonsten klare Regeln zur Zwingerhaltung, zum Auslauf und auch zum Kontakt, den Hunde mit ihren Besitzern / Menschen haben sollen. Ob diese Regeln wirklich verletzt werden, müsste man sicher anders feststellen als auf einem Abendspaziergang.
Wenn du da meinst, dass es nötig ist müsstest du also andere Erkundigungen einziehen, oder selbst wesentlich länger beobachten oder mit den Leuten sprechen.
Grundsätzlich, wenn man den Verdacht hat, sollte man nicht wegschauen -- aber man sollte schon sicher sein dass man nicht unbescholtenen Leuten etwas anhängt, besonders auch wenn es um sogenannte Anlagehunde geht. Die haben es schon schwer genug. Verfehlungen sollten geahndet werden -- aber man sollte ziemlich sicher sein, dass wirklich eine Verfehlung vorliegt.
-
Zitat
Und was sollte einen Durchsuchungsbeschluss für das Grundstück rechtfertigen?
Durchsuchungsbeschluss? Geht's noch etwas dramatischer?
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!